Hallo,
nehmen wir den Fall an, A stellt über seinen Anwalt Ansprüche an B (an dessen Haftpflichtversicherung). Nun habe ich von meiner Versicherung gehört und konnte es fast nicht glauben : Laut Rechtsberatungsgesetz hätte die Versicherung von B die Anwaltskosten von A zu bezahlen, und das selbt wenn die Ansprüche in der Sache zurückgewiesen werden.
Trifft das etwa wirklich zu ? Fand im Gesetz darauf keinen Hinweis, habe alledings nur flüchtig gelesen.
Schon jetzt vielen Dank für Hinweise.
Gruß
Karl
Trifft das etwa wirklich zu ?
Nein.
(Wenn doch, schreibe ich von jetzt an täglich alle Versicherungen an, stelle irgendwelche unberechtigten Ansprüche, fürge meine Kostenrechnung bei und werde reich. 
Ciao, Wotan
Hallo Wotan,
auch ich sah für diesen Fall ungeahnte Verdienstmöglichkeiten für Anwälte, konnte das also auch nicht so recht glauben. Da war die Dame aus der Schadensabteilung meiner Versicherung offensichtlich nicht im Bilde.
Andererseits hätte die Anwaltslobby ja so etwas durchaus durchs Parlament bringen können. Irgendein herer Deckmantel ließe sich schon finden.
Ich denke in dem Zusammenhang auch an (m)eine schon länger zurückliegende Diskussion http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Und ausserdem wäre es schließlich nicht das erste Gesetz mit einem Webfehler gewesen.
Gruß
Karl
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