Rechtsberatungsgesetz noch existent?

Hallo Experten,

stimmt es, dass das Rechtsberatungsgesetz seit dem 01.07.2006 nicht mehr existiert?

Falls ja, ist es korrekt, dass wir dann hier ab sofort rechtsberatend texten dürften, wenn w-w-w dies in den AGB’s zuließe?

Anmerken möchte ich, dass ich dies w-w-w in keinem Fall anraten möchte, ich insofern mit der jetzigen Regelung absolut zufrieden bin. Ich möchte halt einfach nur wissen, ob das Rechtsberatungsgesetz noch existiert oder nicht.

Gruß Piri

stimmt es, dass das Rechtsberatungsgesetz seit dem 01.07.2006
nicht mehr existiert?

Nein. Seit dem 01.07. kann über das Anwaltshonorar großzügiger verhandelt werden.

Levay

ot

stimmt es, dass das Rechtsberatungsgesetz seit dem 01.07.2006
nicht mehr existiert?

Nein. Seit dem 01.07. kann über das Anwaltshonorar großzügiger
verhandelt werden.

Nein. Es sind lediglich die Ziffern 2100-2103 VV RVG weggefallen; es gibt also keine RVG-Regelung mehr für die Abrechnung von Beratung und Gutachtenerstellung; der Anwalt soll hier auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken (die genauso aussehen kann wie die bisherigen Ziffern 2100-2103 VV RVG oder eben anders). Solche Vereinbarungen konnten aber auch bisher schon getroffen werden.
Alles andere bleibt sowieso beim alten; verhandelt werden konnte die Vergütung für die übrige anwaltliche Tätigkeit bisher genauso wie künftig.

Ciao, Wotan