Es fiel ja heute der Satz:
„also auch nach meiner Meinung ist dieses Postin nicht allgemein gehalten. Hier wird eindeutig nach einem rechtlichen Rat gefragt, das ändert sich auch nicht durch die phantasievolle Einleitung.“
als Antwort auf den Beitrag von BerndW.
Natürlich stimmt das - die Frage ist eindeutig die nach rechtlichem Rat. Aber GENAU DAS (!) ist auch bei fast allen anderen Anfragen der Fall.
Ob ich nun schreibe „Ein Freund von mir…“ oder „Angenommen da ist jemand…“, ist doch völlig unerheblich. Durch den inflationären Gebrauch des Begriffes „angenommen“ soll man das Rechtsberatungsgesetz umgehen können!? Ich verstehe gar nicht, warum so wenig dazu gesagt wird; immerhin gibt es hier mehr als genug Juristen im Forum, die sich dazu mal äußern könnten.
Wenn jemand schreibt: „Angenommen jemand hätte einen Fernseher gekauft, für sagen wir mal 149,50 Euro bei Mediamarkt in der Hohen Straße in Köln…“, dann ist das nicht mehr und nicht weniger tatbestandlich, als wenn es gleich in der Ich-Form formuliert wird. Oder sieht das außer mir wirklich niemand so?
Das Absurde ist nun, dass gegen solche Beiträge kein Moderator vorgeht, auch nicht der pflichtbewusste Christian. Schlimmer noch: Wer hier im Forum ein neues Posting eröffnet, bekommt eine Anleitung, die genau zu diesem Versuch, das Beratungsgesetz zu umgehen, aufruft!
Wenn schon nur abstrakte rechtliche Fragen gestellt werden dürfen, dann sollten die Moderatoren das auch konsequent durchsetzen. Das tun sie aber nicht. Abstrakt wäre eine Frage wie: „Wann verjähren Gewährleistungsansprüche?“ So was habe ich hier fast nie gelesen.
Das erinnert übrigens sehr an eine Behauptung, die hier kürzlich aufgestellt wurde:
„Wenn ich sage ‚Du Arschloch‘, dann ist das eine Beleidigung. Wenn ich aber sage, ‚Ich finde, du bist ein Arschloch‘, dann ist das keine Beleidigung.“
Levay