Hallo,
mal angenommen, man hat bei einem geschlossenen Fond Rechtshilfe benötigt, da dieser nichts, aber auch garnichts, was prognostiziert ist abwift. Dazu kommt eine Problem mit Verjährungsfristen.
Es könnte dann, wegen fehlender Rechtschutzversicherung den Weg eines Schlichtungsverfahrens gewählt werden.
Im Rahmen der Steuererklärung würde dann versucht, die Kosten für die Rechtsberatung und das Schlichtungsverfahren in der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen angegeben, was dann möglicherweise vom vom FA nicht anerkannt werden würde.
Wie und mit welchen Argumenten könnte dann gegen einen möglcherweise ablehnenden Bescheid ein Einspruch an das FA gestellt werden?
Vielen Dank für die Antworten.