Rechtsberatungskosten bei geschlossenem Fond absetzbar?

Hallo,
mal angenommen, man hat bei einem geschlossenen Fond Rechtshilfe benötigt, da dieser nichts, aber auch garnichts, was prognostiziert ist abwift. Dazu kommt eine Problem mit Verjährungsfristen.
Es könnte dann, wegen fehlender Rechtschutzversicherung den Weg eines Schlichtungsverfahrens gewählt werden.
Im Rahmen der Steuererklärung würde dann versucht, die Kosten für die Rechtsberatung und das Schlichtungsverfahren in der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen angegeben, was dann möglicherweise vom vom FA nicht anerkannt werden würde.

Wie und mit welchen Argumenten könnte dann gegen einen möglcherweise ablehnenden Bescheid ein Einspruch an das FA gestellt werden?

Vielen Dank für die Antworten.

Hallo,

ich bin kein Steuerberater, aber aus meiner Sicht musst die Kosten als Sonderwerbungskosten bei der Gesellschaft anmelden (werden immer zum Jahresbeginn abgefragt bzw. Meldefrist gem. Gesellschaftsvertrag) und dann wird dir das im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung zugérechnet. Als außergewöhnliche Belastung - Argument ggü FA wäre die Gewinnerzielungsabsicht.

Miriam

Prognosen sind unsicher, besonders wenn sie die Zukunft betreffen.
Das wird auch so irgendwo im Prospekt drin stehen.

Ich weiss nicht, was die Rechtsanwälte da wieder alles versprochen haben.
Und die Schlichtungsstellen sind meistens von den Initiatoren eingerichtet.

Also,
wie unten gesagt:
das würde ich auch so sehen:smiley:er Gewinn/Verlust wird auf der ebene der Gesellschaft festgestellt.
Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb:
Sonderbetriebsausgaben des betreffenden Gesellschafters

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung:
Sonderwerbungskosten des betreffenden Gesellschafters