Rechtsberatungsverbot

Aus gegebenem Anlass (s. u.) die Frage für wen und unter welchen Bedingungen das Verbot von Rechtsberatung gilt.

(bitte macht das Ding nun nicht gleich wieder unter Hinweis auf FAQ XY zu. Zumindest für mich wird dieser Punkt dort nicht deutlich)

Gruß
Werner

Hallo Werner,

da ich selber juristischer Laie bin, hat mich die Frage zu Beginn meiner Zeit hier im Forum auch beschäftigt. Ich bekam dann einen netten Link zum Gesetz.

Aus gegebenem Anlass (s. u.) die Frage für wen und unter
welchen Bedingungen das Verbot von Rechtsberatung gilt.

http://bundesrecht.juris.de/rberg/art_1__1.html
Ist Dir das ausführlich genug?

mit besten grüßen
Steffen B.

http://bundesrecht.juris.de/rberg/art_1__1.html
Ist Dir das ausführlich genug?

Ausführlich schon aber immer noch nicht klar.

§ 1
(1) Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung (…) darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist. (…)

Der Knackpunkt ist m. E. die interpretation von „geschäftsmäßig“.
Was soll das heißen, vor allem wenn darunter auch unentgeltliche Tätigkeiten fallen?
Ich vermute das soll die Beratung durch gemeinnützige Institutionen ausschließen.
Dann dürfen also Verbraucherzentralen mir gar nicht mit Ratschlägen helfen!? Darf dann ein Vertreter irgendeiner Institution rechstauskünfte geben? Eigentlich ja nicht, denn es gehörte dann ja zu seiner geschäftlichen Tätigkeit - also verboten.

Über die Rechstbehelfe in meinem Tätigkeisbereich muss ich aber doch informieren können!
Und wenn mich meine Schüler bei Konflikten in der Ausbildung um Rat fragen, kann ich sie doch nicht an einen Anwalt verweisen, oder müsste ich das?

Ich würde danach aber zumindest vermuten, dass rein private Ratschläge darunter nicht fallen, da es sich nicht um ein Geschäft irgendeiner Art handelt.

Allerdings erkenne ich auch in den Artikeln dieses Forums kein Geschäft. Warum bindet uns dieser Passus hier eigentlich?

Immernocheinbisschenratlos
Werner

Hallo,

Der Knackpunkt ist m. E. die interpretation von
"geschäftsmäßig".

genau.

Dann dürfen also Verbraucherzentralen mir gar nicht mit
Ratschlägen helfen!?

Steht - wie viele andere - als Ausnahme im Gesetz.

Ich würde danach aber zumindest vermuten, dass rein private
Ratschläge darunter nicht fallen, da es sich nicht um ein
Geschäft irgendeiner Art handelt.

Es geht nicht um das Geschäft, sondern um das geschäftsmäßige.

Allerdings erkenne ich auch in den Artikeln dieses Forums kein
Geschäft. Warum bindet uns dieser Passus hier eigentlich?

Hier ein interessantes Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidung…

S. I. Nr. 3

Gruß,
Christian

MOD: Jetzt isses aber mal gut!
So wichtig die Frage für Dich und andere auch ist, man muss nicht an jeder Ecke einen neuen Beitrag hinterlassen.

[MOD] Ergänzend zu meinem Kollegen…
… möchte ich noch erwähnen, dass es eine Artikelsuche gibt.
Das von Dir angesprochene Thema wurde schon X mal in diesem Brett diskuttiert.

Gruß

Christian [MOD]