Rechtsbestand einer erfolgten "Zahlung ohne Rechtspflicht"?

Im Zivilprozess ist durch die Beklagte im Jan. 2015 eine „Zahlung ohne Rechtspflicht“ (in Höhe des Zeitwertgutachtens ZWG an die hausfinanzierende Bank d. Kläger) erfolgt, ohne, dass es ein Urteil gab. Damit wurde ev. versucht, den Prozess (läuft seit 2010) ohne weitere Verhandlungstermine zu beenden. Hat nicht geklappt, Prozess geht weiter. Seitdem wurden durch Beklagte mind. 2x Gerichtst. verschoben, zu denen Zeugen befragt werden sollten. Ladungen erfolgten aus unerfindlichen Gründen nicht. Der Kläger-ZWG ist >100.000 Euro höher. Fragen: Besteht Rechtsbestand für die o. a. Zahlung -und es geht nur noch um die Differenz (100 T€)- oder nicht? Gibt es ggf. Erfahrungen, Argumen-tationshilfen, Urteile o. Ä.? Danke für Ihre Hilfe, Bemerkungen, ggf. Vorschläge.

Es ist einigermaßen unklar, worum es hier überhaupt geht, und ich weiß auch nicht, wer oder was ein „Kläger-ZWG“ ist (das ist doch hoffentlich nicht ansteckend?), aber verstanden zu haben meine ich Folgendes: Kläger klagt gegen Beklagten auf Zahlung von Geld. Während des Prozesses leistet B einen Teil des Geldes („ohne Rechtspflicht“?). Dann muss immer noch über alles entschieden werden, auch über den möglicherweise erledigten Teil, denn von der Rechtmäßigkeit der Forderung hängt auch ab, wer insoweit die Kosten des Rechtsstreits trägt. Dann gibt es noch zu sagen, dass Beklagte niemals Gerichtstermine verschieben können, das kann vielmehr nur das Gericht. Aber zum Glück findet das alles ja vor dem Landgericht oder ggf. vor dem Oberlandesgericht statt. Beide Parteien haben darum jeweils mindestens einen Rechtsanwalt mit der Prozessvertretung beauftragt, der den Fall kennt und das viel besser erklären kann als hier im Forum.

Hallo

Das ist das Zeitwertgutachten des Klägers, jedenfalls würde ich diesen Satz des ÜP eindeutig so verstehen: