Rechtsbeugung durch Sachbearbeiter?

Hallo,

eine Wohngemeinschaft soll gegründet werden. Diese besteht aus drei Parteien. Partei A besteht aus 3 Personen, Partei B aus 2 Personen und Partei C aus einer Person. Partei C ist selbstzahlend, die Parteien A und B bekommen die Miete vom Jobcenter gezahlt.

Der Vermieter bietet an, die Miete (1000 Euro) durch 6 Personen zu teilen, so dass jede Person den gleichen Anteil bezahlt (167 Euro).

Der Sachbearbeiter des Jobcenters lehnt das ab und schlägt vor, dass Partei A und B jeweils 350 Euro bezahlen und Partei C 300 Euro. Dies bedeutet, dass Partei C (also der Selbstzahler) pro Kopf gerechnet mehr als doppelt so viel Miete zahlen müßte wie z. B. eine Person von Partei A.

Da die Mietobergrenze für eine dreiköpfige Partei bei 560 und für eine zweiköpfige Partei bei 470 Euro liegt, ist es naheliegend, dass der Sachbearbeiter nicht einfach die Gesetze anwendet sondern probiert, dass das Jobcenter so wenig wie möglich bezahlt - zu Lasten des Selbstzahlers.

Der Vermieter akzeptiert den Vorschlag des Sachbearbeiters natürlich nicht, denn wenn Person C ausziehen sollte, würde er für das Objekt nur noch 700 statt der vorherigen 1000 Euro erhalten.

Durch die Weigerung seitens des Sachbearbeiters besteht das Risiko, dass das Objekt anderweitig vermietet wird. In der Praxis bedeutet die Weigerung des Sachbearbeiters also, dass es den Familien unmöglich gemacht wird umzuziehen.

Wenn sich der Sachbearbeiter weiterhin weigert eine Aufteilung der Miete nach Köpfen zuzustimmen obwohl weder die Mietobergrenze noch die maximal erlaubte Wohnfläche nicht überschritten wird - beugt er das Recht?

Gruß und Dank

Desperado

Welches „Recht“ meinst denn da?

„Miete pro Wohneinheit“ sehe ich als üblich an, „Miete pro Kopf“ eher „exotisch“.

Da würde ich als Sachbearbeiter auch erstmal hellhörig werden.

BTW: Nicht alles, was dir nicht passt, ist gleich ein Rechtsbruch.

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Es geht ja um eine Wohneinheit in der die Wohngemeinschaft zusammen ziehen möchte. Da der Sachbearbeiter nicht weiß, wer in welche Räumlichkeiten zieht, hat er die Aufteilung der Miete wohl auch nicht nach Fläche vorgenommen sondern eher so, dass das Jobcenter möglichst wenig bezahlen muss.

Selbstverständlich ist das vorsätzliche Rechtsbeugung! Wie könnte es auch anders sein, wenn Du mal wieder einen „Skandal“ aufgedeckt hast. Es ist schließlich vollkommen ausgeschlossen, dass da ein Bescheid ergangen ist, in dem einem Rechtsgrundlage genannt wurde, bei deren lesen einem dann auffallen könnte, dass die Sache stimmig ist. Ebenso ist selbstverständlich ausgeschlossen, dass da jemand einfach nur einen Fehler gemacht hat, den man unter Nutzung der hierfür vorgesehenen Rechtsmittel von denn zuständigen Stellen überprüfen und korrigieren lassen könnte.

Hat der Schmerz schon wieder so nachgelassen, dass Du Dir hier die nächsten Watschen für wilde Theorien und wüste Unterstellungen abholen musst?

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Der Vermieter sollte sich aus internen Angelegenheiten der WG heraushalten. Es ist eine Gemeinschaft von Mietern - mithin eine GbR.

Es würde sich ggf. anbieten, dass nur ein Hauptmieter © die Wohnung anmietet und die Höhe der Mieten mit A und B (angemessen und nachvollziehbar) aushandelt.

Voll haften würde C ja sowieso (genau wie A und B).

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Ob es bereits einen Bescheid gibt weiß ich leider nicht, dass es wahrscheinlich nicht einfach ein Fehler ist, wenn das Jobcenter durch einen Sachbearbeiter des Jobcenters ungerechtfertigte Vorteile erhält, sagt der gesunde Menschenverstand.

Wenn Du jemand bist den es schmerzt, wenn er von irgendwelchen Unbekannten im Internet beleidigt wird, solltest Du an Deiner Selbstsicherheit arbeiten.

Ja, A, B und C haften vollumfänglich - mit einem nicht pfändbaren Einkommen und nicht pfändbaren „Vermögen“.

Der Sachbearbeiter hätte auch vorschlagen können, dass C 999 Euro und die Parteien A und B (und somit das Jobcenter) nur 1 Euro der Miete bezahlen.

Rechtsmittel kann man natürlich einlegen - aber das dauert in der Praxis so lange, dass das Wohnungsangebot bereits nicht mehr verfügbar ist.

Im Prinzip sorgt der Sachbearbeiter also dafür, dass die Wohngemeinschaft nie umziehen kann, weil kein vernünftiger Vermieter einen Vertrag zustimmen würde, der für ihn dermaßen nachteilig wäre.

…macht der Sachbearbeiter seinen Job, wenn nicht nachweisbar ist, dass er gegen geltendes Recht verstösst. Möglicherweise muss er genau so rechnen, wie er es vorgeschlagen hat.
(Man kann sich Vieles ausdenken und als gerecht oder noch gerechter empfinden, das muss aber nicht immer den offiziellen Regelungen entsprechen.)

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Ja und? Selbst wenn: Wo ist der Skandal?

Ziel und Zweck des Einsatzes der Gelder des Jobcenters sind es eine Grundversorgung des Einzelnen zu gewährleisten, wenn dieser nicht arbeiten kann und nicht einer Gruppe ihre Wunschwohnung zu finanzieren.
Der Mitarbeiter geht also nur verantwortlich mit den ihm zur Verfügung gestellten öffentlichen Mitteln, also unseren Steuergeldern um.

Wenn es dann leider nicht für die Finanzierung der Wunschwohnung reicht, hat der liebe Gott auch was dagegen erfunden: Ehrliche Arbeit!
Dann kann man sich auch mehr leisten.

Wenn ich so durch die Stadt laufe und überall in den Geschäften die Anschläge „Mitarbeiter gesucht“ sehe, frage ich mich manchmal wirklich wieso Menschen noch arbeitslos sind?

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Was ich daran nicht verstehe:

Den Vermieter geht das einen Scheiß an. Entweder vermietet er die ganze Wohnung, dann hat er sich rauszuhalten oder er vermietet die einzelnen Räume, dann ist es aber keine Wohngemeinschaft.

Ansonsten ist es so, dass Wohngemeinschaften üblicherweise die einzelnen Anteile danach berechnet, wie groß die individuellen Zimmer sind und die gemeinschaftlich genutzten Räume durch alle Bewohner teilt. Dann kommt man auch zu einer nachvollziehbaren Aufteilung und dann ist das auch für einen Sachbearbeitet beim Amt nachvollziehbar.

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Du regst hier ja zu ganz, ganz bösen Unterstellungen an. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sich der Sachbearbeiter tatsächlich die Flächenanteile der Parteien an der Wohnung angesehen und dabei festgestellt hat, dass C einen erheblich größeren Flächenanteil als die anderen Parteien pro Person hat, und dann einfach mal die Gesamtmiete auf m² runter und dann pro Person ausmultipliziert, dann auch noch korrekterweise die Bedarfsgemeinschaften berücksichtig hat, und so zu den Mietanteilen gekommen ist? Das würde dann ja bedeuten, dass er damit implizit auch noch C den Vorwurf machen würde, mit dem ursprünglich vorgeschlagenen Modell das Sozialsystem zu seinem Vorteil schädigen zu wollen, indem er sich seine „Mehrfläche“ über die Leistungsempfänger finanzieren lassen würde. Also wie kann man nur! Ich bin entsetzt </Ironie>

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Ähm. Ich hatte einfach nur den Eindruck, dass alle Vorschläge zur Miete, einigermaßen willkürlich erschienen und ich daher nachvollziehen kann, wenn so ein Sachbearbeiter das merkwürdig findet.

Und ich hatte natürlich - böse wie ich bin - schon beim ersten lesen der Frage den Verdacht, dass sich da jemand einen Gutteil der eigenen großen Butze vom Sozialsystem finanzieren lassen will, indem er kleinere Teilflächen an Leistungsbezieher untervermietet, es insoweit auch gar keinen Vermieter gibt, der das alles unbedingt so haben will, …

Also nur mal so - ganz böse - gedacht: Ich habe da ein großes Objekt mit eigentlich mehreren Wohnungen oder von mir aus auch ungeteilt. Davon brauche ich für mich, um mich so richtig wohl zu fühlen, 200m². Jetzt gibt es da aber noch weitere 200m², die ich irgendwann mal für eine „tolle Idee“ nutzen wollte, die aber leer stehen, aus denen man nur mal das Gerümpel raus räumen müsste, … um die billig vermieten zu können.

Wenn ich die jetzt ggf. als getrennte Wohnungen vermiete, dann kann ich da natürlich nur den m²-Preis mal die m² der vermieteten Wohnung dafür bekommen. Also denke ich mir - ganz böse - ich mache eine Wohngemeinschaft aus dem ganzen Objekt und gehe mit meiner pro-Kopf-Berechnung auf einen Leistungsträger zu, dem dann hoffentlich nicht auffällt, dass seine beiden Klienten (inkl. Familie) eben nicht jeweils 1/3 des Objektes sondern nur 1/4 bewohnen. Denn dann finanziert mir der Leistungsträger 5/6 der Hütte statt nur 1/2, obwohl ich selbst 1/2 nutze.

Ach … deiner Fragestellung ging es noch darum, ob es ungerechtfertigt ist und nun ist es der „gesunde Menschenverstand“, der das verrät. Da stellt sich mir die „Frage“, welche Ambition Du mit deiner Frage verfolgst.

Also mir verrät der gesunde Menschenverstand, es besser mit dem Sachbearbeiter proaktiv zu klären, statt im WWW-Forum habgares Zeug zum besten zu geben.

Butter bei die Fische: wie sieht die Flächenaufteilung von A, B und C aus? Üblicherweise zahlt man die Miete nur nach m2, und nur (einen Teil der) Nebenkosten nach Köpfen. Also?

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Und wie wäre es, wenn die Bewohner der WG das so akzeptieren und in ihrem Binnenverhältnis zueinander Ausgleichszahlungen leisten? Die Miete wird doch wohl komplett von Konto eines der Beteiligten auf das des Vermieters überwiesen werden…

C bekommt doch kein Geld vom Jobcenter, und wenn das Jobcenter nur 2/3 statt 5/6 übernimmt, woher sollen A und B das fehlende Geld noch zahlen?

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