Rechtsbeugung - ohne Leistung der Arge nicht mehr krankenversichert

Liebe/-r Experte/-in,

Fakten:
Seit 01.01.2006 lebe ich in einer Wohngemeinschaft mit einem (damals noch) verheirateten Mann und bis Mitte 2009 seinen 2 Kindern in einem Haus.
Wir wirtschaften beide für uns allein, Miet/Strom/NK/Telefonkosten werden geteilt. Wir haben keine gemeinsamen Konten und auch keinen gegenseitigen Zugriff. Es existieren keine gemeinsamen Versicherungen.
Im April mußte ich ALG II beantragen, bekam den Bescheid als WG (befristet bis 31.7.2010)
Im Mai gab es eine Verhandlung vor dem SG (meine Klage gegen die Arge von 2007, da ich 2006 bereits 3 Monate ALG II bezog und unwissend die Unterlagen der Arge übergab, die sie haben wollte). Die Verhandlung wurde nach über 3 Std auf unbestimmt vertagt. Eine Woche vor der Verhandlung standen 2 Mitarbeiter der Arge unangemeldet vor der Tür zum Hausbesuch. Als Grund gaben sie an, daß die Richterin es anordnete (Klage von 2007, es stellt sich bei der Verhandlung als Lüge heraus. Als ich einen Nachbarn als Zeugen hinzunehmen wollte, gingen sie. Es folgten daraufhin 2 Monate Leistungskürzung zu 100%. Der Eilantrag beim SG ergab die Nachzahlung. Im Juli erhielt ich normal Leistungen.
Seit 01.08.2010 bekomme ich kein Geld von der Arge. Nachfragen ergaben, daß sie davon ausgehen, daß ich in einer BG lebe.
Es wurde erneut Eilantrag beim SG gestellt (3.8.2010).
Seit 01.09.2010 bin ich nicht mehr krankenversichert - und das bei medikamentöser Einstellung wegen Bluthochdruck und Herzinsuffizienz.

Im August stellte ich bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen namentliche benannte MA und Ltr der Arge (Rechtsbeugung, Nötigung, vorsätzliche Körperverletzung ect.).

Anfang der Woche beauftragte ich meinen RA, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen.
(Androhung der Richterin mit Geldbuße, wenn ich Klage 2007 nicht zurückziehe sowie die durch eine Mitarbeiterin übermittelte Aussage „Das wird nicht passieren!“ als ich ihr schilderte, daß meine Medikamente alle sind, ich kein Geld für einen Praxisbesuch habe und ohne Medikamente ein Herz/Schlaganfall vorprogrammiert sei.

Das mein Mitbewohner bereits etliche male schriftlich und auch vor Gericht erklärt hat, daß er nie für mich finanziell einstand, nicht einsteht und auch nicht einstehen wird, interessiert niemanden.

Ich bin mit 2 Monatsmieten im Rückstand und halte mich momentan vom Erlös des Verkaufs von einige Schmückstücken gerade mal so über Wasser.

Meine Frage:

Solange ich keinen Bescheid habe (und ich gehe mal davon aus, daß hier mit der Zeit gespielt wird) solange kannn ich keinen Widerspruch stellen.
Solange ich kein Urteil von der Klage 2007 habe, kann ich nciht in die nächste Instanz.

Die Arge VERMUTET, ich lebe in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.
Wie kann ich etwas nachweisen, das nicht ist.
Die Erklärungen von mir und meinem Mitbewohner werden einfach ignoriert.

Achso… Akteneinsicht wurde mir mehrfach verweigert (Es fehlt eine ausreichende Begründung). Ich habe das ULD eingeschaltet, die sich wiederum mit der Arge in Verbindung setzte.
Ergebnis: Fachaufsichtsbeschwerde des ULG an das Ministerium für Arbeit und Info an mich Unterlagen dem RA zu übergeben. Der MA des ULG sagte wortwörtlich „so etwas habe ich in meinem ganzen Arbeitsleben noch nicht erlebt“

Was kann icch noch tun, welche Möglichkeiten habe ich noch nicht genutzt?

Wie kann ich krankenversichert werden, wenn ich kein Geld für eine private Krankenversicherung habe und mein Mitbewohner mich logischerweise nicht familienversichern kann?

Ich habe nicht vor, mich durch die Arge entmündigen zu lassen und werde in keinster Weise zugeben, was nicht ist!

Vielen Dank für eure Mühe
Doppelstrich57

Liebe Doppelstrich57, (schöner Name)

ja, so etwas habe ich auch noch nicht gehört. Das sieht mir schon nach einer Treibjagd aus.

Zum rechtlichen Teil ist m.E. alles bereits in die Wege geleitet.

Zum Rest kann ich nicht viel sagen, da mir der input fehlt. Du schreibst zwar viel, was Dir alles wiederfahren ist und was Du unternommen hast, aber zu den Beziehung - aus der die ARGE offensichlich eine BG macht - schreibst Du nichts.

Schon mal für ihn gekocht, seine Socken oder Hemden gewaschen, von der gleichen Magarine oder dem gleichen Brot gegessen? Das war´s dann.

Idealerweise die Bude zweiteilen und absolut jeder für sich. Im Kühlschrank: 2 x Butter, 2 x Wurst, Marmelade, … und jede Verpackung mit Namenszettel !!!

Jeder seine eigene Wäsche waschen und selbst aufhängen, idealerweise an verschiedenen Tagen - und zwar so, dass die Nachbarn das auch sehen. Auch keine Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit, …

Ebenso sollten die Kinder nicht auf die Idee kommen zu quatschen.

Und dann die ARGE zum Ortstermin einladen und denen die totale Trennung zeigen.

Gemeinsames Schlafzimmer: na Glückwunsch.

Viel mehr fällt mir nicht ein.

Ansonsten wünsche ich Dir, dass der Spuk bald vorbei ist.

Viel Erfolg.

Hallo Uwe,
ich habe versucht, das Ganze in aller Kürze zusammenzufassen.
Ich werde hier jetzt etwas ausführlicher, damit du den entsprechenden Input bekommst…

Meinen Mitbewohner lernte ich über das Internet kennen.
Wir freundeten uns an, fanden viele Gemeinsamkeiten.
Es entwickelte sich im Laufe der Zeit eine Art
Kumpel-Freundschaftsverhältnis. Ich war ein Jahr zuvor in den Norden gezogen, hatte ein haus gemietet, deren Miete ich allein auf Dauer nicht hätte tragen können.
Er stand mitten in der Trennungsphase von seiner Frau und aauch für ihn hieß es, sich eine neue Bleibe (mit den Kids, die bei ihm bleiben wollten) zu suchen.
Wir beschlossen, da wir uns eben gut verstanden, zusammen zu ziehen. Ich selbst war damals selbständig, er im öffentlichen Dienst. Zum Zeitpounkt des Zusammenziehens war er (bis 2007) verheiratet, aber eben getrennt lebend. Vom 01.03.-31.5. mußte ich leider ALG II beantragen, ab 01.6.2006 stand ich wieder in Arbeit und Brot.
Da ich nie irgendwelche Berührungen mit dem Arbeitsamt hatte, habe ich (obwohl ich NICHT blond bin) den Informationen der Arge vertraut. Im Antragformular waren kreuze entweder bei verh. geschieden oder Lebensgemeinschaft zu setzen möglich. Obwohl ich die Situation schilderte, meinte man dort ich hätte bei LG ein Kreuz zu setzen. Das tat ich in meiner Unwissenheit und reichte im Einverständnis mit eminem Mitbewohner auch seine Einkommensnachweise an (er hatte ebenso wenig Ahnung wie ich).
Da ich trotz des Angestelltenverhältnisses sehr hohe monatl. Fahrtkosten hatte und mein Durchschnittseinkommen nach Abzug derselben bei ca 700 Euro lag, beantragte ich (eine SB der Arge gab mir den Tipp) Fahrtkostenzuschuß. dieser wurde mir abgelehnt, mit der Begründung, daß das Einkommen meines Mitbewohners miteingerechnet wird und dadurch keinerlei Leistungen gewährt werden konnten. dagegen ging ich in Widerspruch und letzendlich 2007 klagte ich, wie beschrieben beim SG.
Leider machte mein AG Insolvenz und nach einem Jahr war ich wieder „draußen“. Wiederum machte ich mich selbständig und hielt bis August 2009 durch. Da mir im Laufe der zeit etliche Auftraggeeber wegbrachen, meldete ich mich Ende August 2009 wieder arbeitslos und ab April 2010 (nach über 200 Bewerbungen) in ALG II.
Da ich aus 2006 gelernt hatte (seit diesem Zeitpunkt ließ ich mir u.a. meinen Anteil der Miete ect jeden Monat von meinem Mitbewohner quittieren) achtete ich genau auf das Ausfüllen des Antrages und kreuzte nicht nur geschieden an, sondern schrieb auch Wohngemeinschaft drauf. Ich legte dem SB sämtliche Mietquittungen ect vor, alles ging seinen normalen Gang und ich erhielt Leistungen gemäß einer WG, die wir ja auch sind.
2007 klagte auch mein Mitbewohner gegen die Arge, da diese von ihm Geld verlangte, das er nie bekommen hatte.
Im Mai diesen Jahren war, wie bereits geschrieben, die Verhandlung (meine Klage und die meines Mitbewohners waren kurz zuvor zusammengelegt worden).
Bereits während der Verhandlung machte mich mein RA auf die Fragestellung der Richterin aufmerksam, die Informationen über die JETZIGE Wohnsituation einforderte und auch wahrheitsgemäß bekam.
Zwar bewohne ich seit Ende 2009 zwei eigene Zimmer im Haus , habe ein eigenes Badezimmer, doch die Küche, WM ect nutzen wir gemeinsam (macht ja auch Sinn, denn die Wg sollte ja für alle Einsparungen bringen).
Wir erzählten - auf Nachfrage - auch wahrheitsgemäß, daß wir gemeinsam in den Urlaub fahren (jeder bezahlt für sich) aber auch einen Teil unseres Urlaubs mit anderen Personen oder allein verbringen. Ja, und wir schliefen auch ab und an in einem gemeinsamen Bett und (ach du Schreck) haben auch gemeinsam Sex. Allerdings, da unsere sexuellen Neigungen nicht kompatibel sind (wir sind beide dominant-sadistisch veranlagt) leben wir unsere Neigung auch mit jeweils einer anderen Person aus. Naja, angesprochen haben wir es vor gericht, jedoch nicht SO eindeutig.
Lange Rede, gar kein Sinn, der Jurist der Arge verwendete diese Informationen und fand sich in der Vermutung bestärkt, daß wir eben doch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft sind.
Zu keiner Zeit ließ die Arge gelten, daß keiner der wesentlichen gesetzlichen Grundlagen einer ELG erfüllt sind: damals 2006 nicht und auch heute nicht.
Ich bekomme keinerlei finanzielle Unterstützung durch meinen Mitbewohner, sondern wirtschafte ganz normal allein vor mich hin. Nur, daß wir uns eben Grundlegendes, wie eben Miete ect. teilen.
Den Rest kennst du ja.
Mir ist schon bewußt, daß ich - allein wegen der getätigten Strafanzeige - Spießruten laufen werde.
Ich weiß auch, daß die Gesetze schwammig ausgelegt sind und eine Vermutung auf ELG der Arge allein für eine Leistungskürzung reicht. Wie soll ich jedoch etwas widerlegen, das nicht vorhanden ist? Die Erklärungen meines Mitbewohners werden vollkommen ignoriert, Akteneinsicht bekomme ich nicht.
Gestern habe ich beim Amtsgericht auf anraten meines RA Klage auf Unterhalt von meinem Mitbewohner für mich schriftlich per Post gestellt, die Klage selbst wollte man mir beim gericht wegen fehldender gesetzlicher Grundlagen persönlich nicht abnehmen.
Einerseits habe ich keinerlei Anspruch, andererseits meint die Arge mein Mitbewohner hat mich zu finanzieren. Da verstehe einer die Welt!
Fakt ist, daß ich seit 2 Monaten meinen Mietanteil nicht zahlen konnte und mich eben durch den Verkauf von Schmuck gerade man so mit dem notwendigsten für Essen über Wasser halte. Mein Dispo ist ausgereizt, fällige Rechnungen werden logischerweise von der Bank nicht gebucht und mit Gebühren durch Bank und Firmen extra belastet.
Ich habe bis heute keinen Bescheid über die Einstellung oder Bewilligung der Verlängerung meines WG-Bescheides bekommen. die Richterin söpielt mit der Arge Pingpong und zögert ein Urteil (aus 2007) heraus. Dazu kommen halt eben die entsprechenden Eilanträge.
Am meisten Sorge bereitet mir die fehlende Krankenversicherung. Ich bemerke seit den letzten Wochen bereits fast tgl Herzrhytmusstörungen (wahrscheinlich bedingt durch den psychischen Druck) und auch mein Blutdruck geht permanten (trotz Medikamente) wieder nach oben. Mir fehlt das Geld für die Praxisgebühr und die Zuzahlung für die Medikamente, da ich jeden Cent 100x umdrehen muß. Ich wollte eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, kann dies aber nicht, da ich kein Bescheid über mein „Einkommen“ habe.
ich bin mir durchaus bewußt, daß die Arge auf zeit spielt, da sie davon ausgeht, daß mich mein Mitbewohner schon finanzieren wird. Wenn dem mal so wäre… Mein Pech ist, daß ich auf mich allein gestellt bin…

und nach all dem Sch… hier noch etwas Galgenhumor, den Schreiben ist mein Ventil:
"„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
(Grundgesetz, Artikel 1)

Das gilt natürlich nicht für mich, denn ich bin nur ein Strich – ein Doppelstrich, um genau zu sein.
Oder auch ein Nichts. Und ein Nichts kann keine Würde haben.

Ich bin ein Strich weniger in der Arbeitslosen- und ein Strich weniger in der Hartz IV-Statistik.

Oh nein, nicht daß ihr denkt, ich habe einen Job oder ich bin gar selbständig.

Ja, sicher, ich HATTE einen Job und ich WAR selbständig, aber eben nur 34 Jahre lang. Danach zählte ich, bevor ich ein Doppelstrich wurde, zum alten Eisen, denn schließlich erfüllte ich nicht die Anforderungen weiser Personalchefs, ich war keine 25 Jahre, war nicht steril und hatte auch keine 30jähriger Berufserfahrung.

Ich war nur ein Mensch, der arbeiten WOLLTE und gelernt hatte, daß Abstriche machen zu meiner Natur auf dem Weg zum Doppelstrich gehörte.
Und ja, ich sträubte mich einen Job anzunehmen, bei dem ich Kunden über den Tisch ziehen und die Reibung als Nestwärme verkaufen sollte.
Sicherllich hätte ich auch für einen fetten Stundenlohn von 5,00 Euro irgendwo, irgendwas vertickern können, in Büros flott den Feudel schwingen können, auf 400,- Euro-Basis versteht sich, oder schwarz in Heimarbeit Kugelschreiber montieren , doch um die Einzelteile zu kaufen, fehlte mir dann doch das Geld.
Also tat ich das, was Millionen willige Arbeitssuchende taten, ich schrieb mir die Finger an Bewerbungen wund.
So gingen sechs Monate ALG I ins Land und ich blickte stolz 98 verschickten Bewerbungsmappen und 33 Mails hinterher.

Als Doppelstrich habe ich es dagegen einfach: ich bin ein Nichts. Und ein Nichts hat keine Würde, hat keine Gefühle, kennt weder Enttäuschung noch Wut.
Ein Nichts das es vor vier Jahren wagte, mit einem verheirateten Mann und seinen fast erwachsenen Kindern eine Wohngemeinschaft zu bilden um Kosten zu sparen.
Böse, böse, denn damals rechnete ich nicht mit den perfiden Spitzfindigkeiten schlecht ausgebildeter und überarbeiteter ARGE-Mitarbeiter, die uns flugs zu einer Bedarfsgemeinschaft machten.
Schließlich sind wir treue Untertanen unserer Politiker und gespart wird an allen Enden und Ecken. Und dazu gehört nun mal auch Hartz IV.

Seien wir doch mal ehrlich, Gesetze sind zum Umgehen da.
Wen schert es, daß die Voraussetzungen für eine Bedarfsgemeinschaft in keinem der Punkte erfüllt wurden.
Die sich regelmäßig abwechselnden sogenannten Fallmanager waren emsig in ihrem Bestreben Arbeitsplätze zu sichern: in Widerspruchsstellen der ARGE und sogar in den Sozialgerichten.

Es ist mir eine Ehre, wenigstens einen klitzekleinen Anteil mit meiner Klage gegen die ARGE geleistet zu haben und hoffe inständig, daß sich Tausende, wenn nicht gar Millionen Kläger die gleiche Mühe gemacht haben und so wenigsten Anderen ihren Job gesichert zu haben.

Oh nein, es macht mir nichts aus, daß der Mitarbeiter in der Antragsstelle der ARGE mich – immerhin vier Jahre später – meinen Antrag nur unter der Bedingung, daß ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, entgegen nehmen würde.
Ich muß eben nur ein wenig mehr Druck auf meinen Mitmieter ausüben, im Angesichts der Mündung meiner noch nicht vorhandenen Schreckschußpistole würde er sicherlich in freudiger Erwartung Kommendem seinen finanziellen Stand offenlegen und mit einem Begeisterungsschrei der Zwangsbedarfsgemeinschaft zustimmen.
Sicherlich würde sein Engagement von den um die Kasse des Staates und die Fälschung der Statistiken bemühten Mitarbeiter der ARGE mit einem wertvollen Abnicken geehrt werden.

Ein Doppelstrichstreich, denn schließlich reicht sein Einkommmen mich zu finanzieren und damit wäre ich nicht bedürftig.
Und wenn ich nicht bedürftig bin, braucht mein Antrag auf Hartz IV auch nicht bewilligt werden. Und wird er nicht bewilligt, spart der Staat sogar noch die Krankenversicherung, die mir natürlich so nicht zustehen würde.

Aber wie ich ihn kenne, wird er einen Teufel tun.
Aber auch das macht mir nichts aus, denn ich bin stolz, auch auf diese Weise dem Staat Geld zu sparen, die Banken und die hochbezahlten Manager, die gradlienig Unternehmen in die Pleite und um ihre Arbeit geprellten Menschen kosten eh genug.
Nicht zu vergessen die Weltwirtschaftskrise!

Zwar werde ich wegen „unterlassene Mitwirkung“ in Regress genommen, doch das schadet mir nicht, mein Antrag auf Hartz IV wird zwar auch dann nicht angenommen, doch das Ergebnis wäre das Gleiche; Kein Geld, keine Krankenversicherung!
Hatte ich schon erwähnt, daß ich – weil eben nicht verheiratet – auch nicht bei ihm Familienversichert werden konnte?

Juhu, ich darf ein Doppelstrich sein, ich muß nicht essen oder trinken, brauche kein Dach über den Kopf und verursache auch keine Nebenkosten.
Meine Emotionen habe ich unter dem Kirschbaum beim Nachbarn begraben, sie störten und erinnerten mich stündlich daran, daß ich einmal ein Mensch war, dessen Würde laut Grundgesetz unantastbar ist.

Der Tag ist nicht mehr fern, da verbiege ich mich und aus dem Doppelstrich wird ein Haken.
So ein Haken, wie beim Boxkampf!

Dann wehre ich mich und schlage zurück, reiche erneut Klage ein und sichere ganz allein mit meiner Entscheidung wenn nicht zwar meinen aber dann wenigstens fremde Arbeitsplätze: beim Sozialgericht und wenn man mich läßt, auch am Obersten Bundesgerichtshof!
Ähm, kennst du jemanden in Den Haag?"

"Geständnis eines Doppelstrich Teil 2

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2)

Ich bin eine Frau, mein Mitmieter ein Mann!
Demzufolge sind wir gleichberechtigt!
Und in Folge dessen, fördert der Staat die Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
So die Theorie – die hab ich verstanden und sogar verinnerlicht!

Allerdings habe ich ein Problem mit der Praxis!

Es hat den Anschein (Näheres werden die nächsten Tage zeigen), daß die ARGE , in meinem Fall, höchstoffiziell Menschenhandel betreibt.
Ich werde zwar nicht verkauft, aber verschenkt!

Ich bin stolz drauf, verschenkt zu werden, denn das zeigt, daß ich als Doppelstrich vielleicht doch etwas wert bin.
Wer schenkt, will anderen eine Freude bereiten. Und wer Freude bereiten will, wird nichts Unnützes verschenken.

Die ARGE verschenkt mich an meinen Mitmieter!
Einfach so und natürlich ohne ein Gegengeschenk zu erwarten.
Wie das geht?
Ist doch ganz einfach: sie macht uns widerrechtlich zu einer Bedarfsgemeinschaft.
Das ist pfiffig, denn mein Mitmieter steht in Brot und Lohn und das reicht schließlich aus, mich zu finanzieren.
Ich als neuzeitliche Sklavin werde ich nicht nach meinem Willen gefragt, der steht mir weder als Geschenk noch als Sklavin zu.
Meinem Mitmieter wird der Wille, das Geschenk abzulehnen, abgesprochen. Soll er doch froh sein, etwas geschenkt zu bekommen.
Allein ihm obliegt es, nach Annahme des Geschenkes, ob ich essen und trinken darf, ob ich ein Dach über dem Kopf habe uund ob ich zum Arzt darf – schließlich müßte er für alle Kosten aufkommen!

Ich bin undankbar und somit eine renitente, unbrauchbare Sklavin, ein Geschenk das sich wehrt.

Mit Händen und Füßen klammere ich mich ans Grundgesetz. Doch das nützt nichts, denn die ARGE steht über dem Grundgesetz.

Die ARGE verschenkt mich. Das nennt man Menschenhandel!
Zählt das Geschenk der ARGE dann als staatlich geförderter Menschenhandel, denn immerhin ist die ARGE ein staatliches Organ und erhält durch dieses Geschenk sogar einen geldwerten Vorteil.- SIE braucht mich NICHT zu finanzieren.

Ich möchte nicht finanziert werden. Weder von dem Einen noch von dem Anderen.
Ich möchte – als gesunder Mensch – selbst für meinen Lebensunterhalt aufkommen.
Nun aber werde ich wohl nie wieder gefragt werden, denn als Sklavin habe ich nichts zu entscheiden und erst recht nichts zu wollen.
Warum bin ich auch geboren worden?
Ich schäme mich, doch bitte glaubt mir, ich hatte vor 52 Jahren keine Kraft, mich zu wehren.

Im Nachhinein betrachtet, begann ich bereits 1957 mich auf den heutigen Tag vorzubereiten: ich trank und aß und wurde immer größer – und stärker.
So stark, daß ich mich heute wehren kann!

Ich will – als Frau - selbst über meinen Körper und meinen Geist bestimmen, will gleichberechtigt sein und freue mich wie ein kleines Kind über den Passus „…Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Ich bin leichtsinnig, selbst auch als Sklavin vertraue ich auf die Verfassung, denn schließlich ist hier höchstoffiziell das Leben und Wirken in Deutschland geregelt.
Fußstampfend möchte ich ich meinen Protest quer durch Deutschland schreien.
Das kann verdammt gefährlich für mich werden, in der Schule habe ich gelernt, daß Sklaven bereits für nichtigere Dinge umgebracht wurden.
Sklaven waren ein Nichts!
Betroffen nehme ich zur Kenntnis, daß mir erneut von der ARGE bestätigt wird, daß ich ein Nichts bin. Ein Nichts, daß man loswerden will – zur Not über ein Zwangsgeschenk an Andere.

In stillen depressiven Anwandlungen könnte ich mich aufgeben und so eine vorbildliche neuzeitliche Sklavin sein.
Doch die depressiven Anwandlungen haben keinen Platz in mir, meine Wut ist zu groß, sie füllt mich aus.
Ich bin versucht, mich in Spartakus umzubenennen. Eine Namensänderung ist schließlich in unserem Staat möglich. Doch um diesen Verwaltungsakt zu bezahlen, fehlt mir das Geld.
Also bleibe ich, was ich bin: ein Doppelstrich, ein Nichts und – eine Sklavin!

Ich google mir einen und werde bei Wikipedia fündig:

„Sklaverei ist der Zustand, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden… In vielen Sklaven haltenden Gesellschaften bildeten Sklavenarbeit und Sklavenhandel einen wichtigen Wirtschaftsfaktor…
[i]…In vielen Sklaven haltenden Gesellschaften behielten Sklaven eine gewisse Rechtsfähigkeit und konnten z.B. die Gerichte anrufen.“

Hurra, ich hab die Lösung!
Ich klage, sichere und schaffe damit Arbeitsplätze!
Ich bin stolz auf die ARGE: sie tut ihr Bestes, auch wenn mir anfangs massive Bedenken aufkamen! "

" Geständnis eines Doppelstrich Teil 3

„Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung
zulässig.“
(Grundgesetz Art. 12)

Gilt das Recht zur Wahl meines Arbeitsplatzes auch für mich als Doppelstrich?
Immerhin bin ich ja ein deutscher Doppelstrich.
Ich glaube an das Gute und entscheide mich spontan für ein „ja““!
Wieso macht sich dann Schwermut in mir breit?
Nur weil ich mich seit knapp 6 Monaten 134 Mal für einen Arbeitsplatz entschieden habe?
„So ein Quatsch“, suggeriere ich mir, das 135. Mal werd ich garantiert erhört werden.
Und wenn nicht?

Wenige Stunden trennen mich von meiner Antragsabgabe. Was wird danach passieren?
Danach bin ich kein deutscher Doppelstrich mehr, denn das Recht zur Wahl meines Arbeitsplatzes, behaupten böse Zungen, wird mir als Hartz IV-Empfänger abgesprochen.

Schließlich hält mich der Staat zwischen Leben und Tod: zu wenig zum Leben, zu viel zum Sterben, demzufolge hat er auch ein Recht auf eine Gegenleistung von mir!
Mein Safe ist leer, ich hab kein Schloß und keine Yacht, die ich dem Staat anbieten könnte.
Früher hatte ich mal ein Paddelboot, das modert seit fast 30 Jahren auf einer Müllhalde vor sich hin, ob der Staat es haben will?

Das, was das ich anbieten kann, ist meine Arbeitskraft!
Erschreckt stelle ich fest, daß ich den falschen Weg eingeschlagen habe, ich hätte mich beim Öffentlichen Dienst bewerben sollen.

Vielleicht hat mein zukünftiger Fallmanager Erbarmen mit mir und ich bekomme einen 1-Euro-Job?
Schließlich soll man da ja für öffentliche Einrichtungen, sprich den Staat, arbeiten.

Da ich weiß, daß die Weltwirtschaftskrise auch Deutschland kräftig in den Allerwertesten getroffen hat, daß der Staat die Banken unterstützen mußte und auch die Abwrackprämie viel, viel Penunse kostete, versuche ich mit der Bezahlung einsichtig zu sein.
Es fällt mir schwer, sehr schwer sogar.

Doch wie heißt es so schön? „In guten, wie in schlechten Zeiten!“.
Die guten Zeiten sind vorbei, ich habe gegeben, was gefordert wurde… zigtausende D-Mark und Euro für Lohnsteuer und Renten- und die Arbeitslosenversicherung.
Als Mitglied einer Solidargemeinschaft ist das so.

Jetzt bin ich ein Doppelstrich.
Und ein Doppelstrich ist ein Nichts, ein ohneglied, eine Belastung, ein Klotz am Bein.
Aber ich bin ein deutscher Doppelstrich! Ich hab ein Grundgesetz, nach dem ich zwischen Leben und Tod schweben darf.

Was ist, wenn die ARGE pupst und mich in einen 1-Euro-Job weht?
„Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung
zulässig.“
Immer wieder lese ich mir das Grundgesetz durch.

Niemand darf gezwungen werden?
Zähle ich als Doppelstrich mit bei „…einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht“, die alle Deutschen dann betrifft?
Wird man mich dann bitten?

Nix da mit Recht auf Wahl des Arbeitsplatzes!
Ich werde sanktioniert, wenn ich nicht spure.

Ich klage Tante Wikipedia mein Leid und sie erklärt mir: „Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oer eines sonstigen empfindlichen Übels, gegen seinen Willen, gezwungen wird…“

Dann ist ein 1-Euro-Job eine Zwangsarbeit?

Unruhig lausche ich Tante Wikipedias weiteren Worten„…Nicht dazu gehören… notwendige Arbeit in Fällen höherer Gewalt und Arbeit, die dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft dient…
Allerdings bleibt strittig, was genau dem unmittelbaren Wohl der Gemeinschaft letztlich dient und welche Interessengruppen die normative Kraft haben dazu die jeweilige Definition vorzugeben.“

Nun bin ich vollkommen durcheinander!

Ich hoffe auf einen 1-Euro-Job in der ARGE, und wähle die Poststelle.
Ich verspreche, es geht nichts mehr verloren – zumindest nicht in meinem Zuständigkeitsbereich!
Die Fähigkeiten und Kenntnisse dazu habe ich: ich kann Briefe öffnen, ich kann den Eingang in einem Posteingangsbuch registrieren und ich kenne das Alphabeth für die Ablage.
Zwei Monate würde die ARGE und damit auch der Staat enorm viele Lohnkosten sparen. Im Dritten Monat hab ich dann den Job und liege dem Staat nicht mehr auf der Tasche.
Ein win-win-Geschäft, denn durch die in den ersten beiden Monaten eingesparten Lohnkosten wären meine verursachten Hartz IV-Kosten gedeckt.

Abgesehen davon sollen doch die Mitarbeiter der ARGE überlastet sein.
Ich bin bereit zu helfen!

Zur Not auch als Fallmanager, ich bin stolz darauf, die wichtigsten Gesetze bereits zu kennen, Erfahrung in der Arbeit mit dem Menschen habe ich auch.
Leider würde das nur ein Schleudersitzjob werden, denn mein Wissen ist nicht gefragt und weitergeben dürfte ich es bestimmt auch nicht.
Ich bleibe bei meiner Wahl: die Poststelle.

Was aber, wenn mich die ARGE in ein Privatunternehmen pustet?
Meine Arbeitskraft einfach so verschenkt? Mich verschenkt!
Mit meinem Praktikum wäre ich eine kostenlose Arbeitskraft, die kontraproduktiv für (notwendige) neue Arbeitsplätze mißbraucht wird.
Dann wäre ich das, was ich schon immer war: ein Doppelstrich, ein Nichts, ein Geschenk, eine Sklavin.
Mit meinem Einverständnis zur Zwangsarbeit würde mich schuldig machen, daß der Staat weniger Steuern bekommt und der Kreislauf zwischen Konsum und Wirtschaftswachstum, also Schaffung neuer Arbeitsplätze, wissentlich geschädigt wird.

Das kann ich nicht zulassen!
Schließlich bin ich ein deutscher Doppelstrich und lebe (noch) in diesem Staat.
Dann helfe ich mit meinen bescheidenen Möglichkeiten und sichere Arbeitsplätze in der Widerspruchsstelle und dem Sozialgericht.

Alles zum Wohl des Staates! "

"Geständnis eines Doppelstrichs Teil 4

„Die Wohnung ist unverletzlich.
Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch
die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe.“
(Grundgesetz Artikel 13, 1 und 2)

Das Grundgesetz ist für alle da!
Ich bin ein Teil von „alle“!
Ich bin dafür, das Grundgesetz um einen Punkt zu erweitern: „Die ARGE steht über dem Grundgesetz.“

Ein ketzerischer Gedanke, der von einem Nichts wie mir, sicherlich nicht zu einer Veränderung des Grundgesetzes führen wird. Aber ich wolltees zumindest angemerkt haben.

Schlaue Leute vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein haben sich dereinst zusammen getan und
„Hinweise … zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII“
erarbeitet.
Ja, diese
„Musterdienstanweisung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften inkl. Einem Muster eines Prüfauftrages, Prüfprotokolles und Prüfberichtes“
sollte jeder ARGE im Land Schleswig-Holstein geläufig sein – wenn sie vielleicht nicht bereits in der Eingangspost verloren ging…

Papier ist geduldig, hat geduldig zu sein, wenn es um Einsparungen geht.
Nein, nicht daß ihr denkt, ich bin ein Sozialschmarotzer, der sich vor einer Kontrolle scheut.
Ich bin allzugern bereit, meine Tore und Türen zu öffnen, wenn ich nicht wissentlich über den Grund des Hausbesuches belogen werde und er mir, wenn auch vielleicht nur 10 Minuten vorher, angekündigt wird, damit ich mein Recht auf einen Zeugen leichter wahrnehmen kann und keinen x-beliebigen Bürger von seinem Spaziergang abhalten brauch.

Ich bekenne mich schuldig, 2006 ein gerichtliches Verfahren beim Sozialgericht angezettelt zu haben und, was viel schlimmer ist, nach einem dreijährigen Ausbruch aus dem Hartz IV unverschuldet aber reumütig in diesen zurückgekehrt zu sein.
Alle meine düsteren Träume lösten sich in Nichts auf, die Arbeitsweise der ARGE schien sich gebessert zu haben: nach gründlichem Studium der Gesetze und nach Einreichung sämtlicher perfdide von mir gesammelten Unterlagen bewilligte die ARGE tatsächlich mir meine Hilfsbedürftigkeit in einer WOHNgemeinschaft.

Ein Schein, der so hell wie dieser strahlt, kann schon mal fleißige Sachbearbeiter blenden.
Und so konnten sie natürlich vor Erteilung des Bescheides und in der Aktenflut nicht sehen, daß ich böser Doppelstrich bereits 2006 klagte.
Welch Graus, es konnte nicht sein, was nicht sein durfte: 2006 eine Bedarfsgemeinschaft (auch wenn bereits damals sämtliche gesetzlichen Grundlagen dazu ignoriert wurden) und jetzt eine Wohngemeinschaft!?
Ich nehme den meine Akte zu bearbeitenden Fallmanager in mein Nachtgebet mit ein. Welch schweres Los traf ihn, ausgerechnet meine Akte zu erwischen. Ich bete inbrünstig, daß der arme fallmanager keinen Sanktionen seiner Chefs ausgesetzt wurde und sich alles Böse nur auf mich beschränkt!
Ich bin stolz auf dich Arge, denn es ist sicherlich kein Leichtes, Ordnung in diesen Schlamassel rein zu bringen - (spitz)findige Köpfe beauftragte den Außendienst, nach dem Rechten bei mir zu schaun.

Verzeiht mir bitte, daß ich euch nicht glaubte, die Richterin des laufenden Verfahrens aus 2006 habe diesen Hausbesuch angeordnet.
Auch bekenne ich mich schuldig, auf mein gesetzlich verbrieftes Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Dienstanweisung des Außendienstes hingewiesen zu haben - ich war ja so unkooperativ!
Auch die Drohung, meine Leistungsbezüge zu streichen, nahm ich nicht für voll, denn was hätte man mir streichen können, was vor Jahren nicht gewährt wurde?

Ein Hoch auf clevere Juristen – Gesetze sind zum Brechen da!!!
Flugs wurde 2006 mit 2010 gemixt und – noch vor Befragung der Zeugen – ein dort handschriftlich, knapp von Datum und Zeitraum umdatierter, Aufhebungsbescheid und die Streichung meiner Leistungsbezüge (5 Tage vor Zahlung) wegen ungeklärter Hilfsbedürftigkeit mir in laufender Verhandlung in die Hand gedrückt.

Ich bin dankbar und froh, daß ich mich neben meinen täglichen Bewerbungen, dem Haushalt und derr Nahrungssuche, wieder mit Gesetze, Verordnungen, Urteile und Kommentare auseinandersetzen durfte und erneut Widerspruch und Anordnung auf Aussetzung beantragen durfte.

Nun habe ich jedoch ein massives Problem:
Das Geld ist alle, meine Miete konnte nicht bezahlt werden, Rechnungen stapeln sich, mein Magen knurrt.

Ich sehe das Gute im Menschen und bin dankbar, daß ich so zwangsweise zu einer Diät gezwungen werde, denn ein dicker Doppelstrich hat schließlich noch Reserven.
Ich weißauch, daß ich gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Krankenversicherungspflicht verstoße, aber ich habe keine Geld mich privat zu versichern.
Alternativ bliebe mir, mich freiwillig zu stellen und die Zelle mit einer bald fälligen Brückenbehausung zu tauschen. Da wäre vollverpflegung inclusive und wenn ich Glück habe, darf ich dort auch arbeiten!

Und nun sitze ich hier an meinem (noch) nicht gesperrten Intenetzugang und warte auf den Moment, da ich glücklich und zufrieden einem Herzinfarkt entgegenhechel und mit einem Lächeln auf den Lippen der ARGE ein letztes Mal zuwinken kann.
Geld für Medikamente habe ich nicht und in wenigen Tagen läuft die 30-Tage-Frist der Krankenkasse aus, keine Widerbelebung,durch den Notarzt, keine weiches Bett im Krankenhaus.
In 13 Tagen bin ich nicht mehr versichert!
Ich sehe meinen Bluthochdruck, der beim Verfassen dieser Zeilen auf meinem Blutdruckgerät die 250 überschreitet und meine Herzinsuffizienz als letztes Mittel, der ARGE gerecht zu werden.
Mit meinem Ableben wäre alles so, wie es die ARGE haben möchte: kein Aufmucken , keine zusätzlichen Arbeiten wegen Widersprüche und Klagen und vorallem:
EINSPARUNG ERREICHT!

Mein Sarkasmus wandelt sich in Galgenhumor und mein Henker, die ARGE, wartet schon mit leuchtenden Augen auf mich.

Ich bin gewohnt, dem Tod von der Schippe zu springen, doch wer fängt mich diesmal auf?"

Wenn Goethe Hartz`ler wäre

Wer wartet so lang bei Tag und Wind?
Es ist der Hartz`ler mit seinem Kind;
Er will nur Arbeit, er ist kein Held.
Zu Hause Verpflichtung und gar kein Geld.

„Meine ARGE, was birgst du so bang dein Gesicht?“
„Siehst Harzler du, die leere Kasse nicht? Gar viele Akten habe ich hier. Dienstanweisung ist eh nur Papier! . Du dummer Hartzler klage doch!
Der Weg ist lang und tief das Loch!
Manch Gesetze werd ich verdrehn,
Mein Arm ist lang, das wirst du sehn!“

„Oh Richter; oh Richter, und hörest du nicht
was mir die ARGE grausam verspricht?“
„Sei ruhig, bleib ruhig, du kleiner Wicht;
Die ARGE hat recht, wie sie mit dir spricht.“

„Willst dummer Hartz`ler, wohl alles schlucken?
Sie sind die Stärksten, du wirst schon gucken.
Wir wissen, sie drehn an unsren Regeln.
Halt jetzt die Klappe, ich will zum Segeln!“

„Mein Richter mein Richter, und siehst du nicht dort
des ARGES Außendienst in meinem Ort?“
„Du dummer Hartz`ler, ich seh sie genau,
Es geht um Einsparung, komm sei nicht so blau.“

„Wir biegen Gesetze, es geht uns nichts an,
du bist von uns abhängig, was ist da schon dran?“
„Mein Richter, mein Richter, wovon soll ich leben?“
„Selbst ist der Mann, ich kann dir nichts geben!“

Der Richter lacht, die ARGE singt
Der Arbeitslose schaut verstimmt,
Erreicht sein Heim mit Mühe und Not;
Kriegt er kein Geld, er ist bald tot.


Tja, das ist nun meine Geschichte ausführlicher
Danke für dein Durchhalten beim Lesen

lg Doppelstrich (womit mein Nick auch erklärt ist)

Liebe® Dopplestrich.

auch wenn Du das nicht hören magst:

es wäre einfach klug mal deinen Kurs zu ändern! Wenn Du auf Konfrontation mit der arge gehst wirst du Dein geld nie sehen…oder vieleiocht in 3 Jahren! Und Du wirst da nie wieder freundlich behandelt werden! Versuch es doch mal nett! Ja es tut weh und es mag Dir ungerecht erscheinen. Aber der Zweck heiligt die Mittel. und mit den meisten ARGE-Mitarbeitern kann man durchaus höflioch und freundlich reden und damit viel nmehr erreichen, als wenn Du ihnen mit dem Nakten Allerwertestenm auf den schreibtisch hüpfst. Da wäre jeder ärgerlich und würde deine Akte ganz nach unten legen, oder den nächstbesten Sanktionsgrund suchen!

Dass die Arge so auf Krawall gebürstete ist kann eigentlich nur daran liegen, dass du möglicherwesie Arbeits- oder Trainingsmaßnahmeangebote ausgeschlagen oder abgebrochen hast!? Dann versuchen Sie dir den Geldhahn abzudrehen! Und das ist sogar ihr gesetzlicher Auftrag gemäß §2 SGB II.!

Die Arge hat nach einem Jahr des Zusammenwohnens das Recht eine Bedarfsgemeinschaft einfach zu unterstellen. Vgl. § 7 Abs. 3,(3)c in Verbindung mit Abs. 4,(3a)1 SGBII.
Die Beweislast liegt in der Tat bei Dir!
(UNd mal ganz ehrlich: Jeder kommt auf den Gedanken dass ihr ein Verhältnis habt, denn so eine Wohnkonstellation ist mehr als ungewöhnlich im Rahmen einer WG…)

Wenn Du mit dem mann zusammenlebst hat er gefälligst auch für dich aufzukommen, wenn er der verdienende Teil ist.Andernfalls wäre das ja eine Besserstellung eines HartIV emfängers gegenüber einem Arbeitnehmer. Das darf also nicht sein.

Wenn ihr absolut nicht zusammen wirtschaftet, dann beweis es der arge doch einfach :

Gibt es getrennte Zimmer un Betten ?
Hat im Kühlschrank jeder seine eigenen Sachen und Fächer? Stehen die Möbel nicht gemischt (Schrank von dir neben Sofa von ihm, sondern jeder hat seine Sachen in seinem Zimmer ?
Gibt es vor allem getrennte Konten?

Wenn die Arge mal unangemeldet vorbei kommt musst Du sie zwar nicht reinlassen, aber wenn du sie tzrotzdem reinläßt und gleich beweist, dass (immer) alles schön getrennt ist, dann müssen Sie Dich in Ruhe lassen und dürfen keine BG unterstellen!

Bis Du unter 25 Jahre alt oder wieso wurden 100% gestrichen ? Eine 100% Kürzung gibt es bei Erwachsenen ja nur wenn man sich zunm 3. Mal in einem Jahr etwas zuschulden kommen lassn hat. Und dann ist sie meies erachtens auch gerechtfertigt.

Wen sie immer noch nicht zahlen geh in den Widerspruchs und lasse beim zuständigen Sozialgericht ein Eilantrag auf einstweilige Anordnung stellen.

Oder frage deinen persönlichen Ansprechpartrner ob er nicht eine JobforJob-Maßnahme (AGH EV) für dich hat, dann bekommst Du von der Firma bei der Du arbeitest das Geld ! Und kannst schonmal von etwas leben!

Gruß Gwenhyfar

Genau DAS sind die Klische´s…
Ich BIN nett und freundlich, ich bewerbe mich mindestens (!) auf 5 stellen die Woche, ich habe keine Trainingsmaßnahmen ect ausgeschlagen und mich fein säuberlich an die Vorgaben gehalten.
es gibt Gesetze und an die muß sich auch eine Arge handeln.
Ich schreibe es mir zu, daß ich vielleicht nicht ausführlich genug war, und dir so die konkreten Infos fehlen… da MUß eine solche Antwort auch kommen (würd ich auch so schreiben).
Aber eins weiß ich genau: ich werde NICHT schleimen.
Mag sein, daß die Konstellation „eigenartig“ ist, sie ist aber, wie sie ist und dass ist nun mal eine WG - nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe und werde nie in der Arge ausfallend sein (ist nicht mein Stil), sondern freundlich, aber bestimmt auftreten.
Wenn mir selbst mein SB rät, vor Gericht zu gehen, weil die Widerspruchsstelle wortwörtlich zu ihm sagte „die werden wir erstmal auflaufen und aushungern lassen…“ tut mir leid, da fehlt mir jedes Verständnis.
Mir ist schon klar, daß es auch Sozialschmarotzer gibt aber ich lasse mich mit denen nicht in eine Schublade stecken. Ich habe Zeit meines Lebens gearbeitet (heute bin ich 53) und monatlich jahrelang mehr in diee Arbeitslosenversicherung eingezahlt als so manchen in seiner Lohntüte nach hause trägt.
Mir ging es in meiner fragestellung nur darum, ob es noch rigendwelche Möglichkeiten gibt, die ich vielleicht noch nciht ausgenutzt habe.
Und bitte glaube mir, eh ich eine Strafanzeige stelle, muß schon eine Menge passiert sein, den von Natur aus bin ich eher die gutmütige.

lg Doppelstrich57

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich.

Sie haben eine sehr umfangreiche Frage gestellt. Nach den hier geltenden Grundsätzen darf ich Ihre Problematik nicht bewerten, geschweige rechtlichen Rat geben, denn das darf nur ein Anwalt.
Ich kann auch Ihre Anfrage nicht beurteilen oder detalliert beantworten, dazu bräuchte ich die Akte, um mich zu informieren. Das geht natürlich nicht.

Da Ihrer Schilderung nach dringender Handlungsbedarf besteht, empfehle ich Ihnen, beim Vorgesetzten des Sachbearbeiters vorzusprechen. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit der außergerichtlichen Klärung.
Da Sie bereits eine einstweilige Anordnung beantragt haben, ist das Sozialgericht am Zuge. Sie können versuchen, bei der zuständigen Kammer auf die Eilbedürftigkeit einer Entscheidung hinzuweisen.

Ich hoffe, ich konnte dennoch weiterhelfen.

Aber eins weiß ich genau: ich werde NICHT schleimen.

Hmm…dann wirst Du wohl damit leben müssen, dass Du weiterhin kein Geld und keine Herzmedikamente und keine Krankenversicherung hast. Macht Dich das wirklich glücklicher stolz darauf zu sein nicht geschleimt zu haben, als Geld und Krankenversicherung zu besitzen?

Mag sein, daß die Konstellation „eigenartig“ ist, sie ist
aber, wie sie ist und dass ist nun mal eine WG - nicht mehr
und nicht weniger.

Tut mir leid, aber wenn ich Dein Sachbearbeitrer wäre hätte ich da auch Zweifel. Kannt du es denn nicht beweisen, das ihr getrennt wirtschaftet? Warum lehnst Du ab sie reinzulassen ?

Wenn mir selbst mein SB rät, vor Gericht zu gehen, weil die
Widerspruchsstelle wortwörtlich zu ihm sagte „die werden wir
erstmal auflaufen und aushungern lassen…“ #

dann stimmt da was nicht! Deine persönlicher Ansprechpartner bzw. Leistungsachbearbeiter entscheidet nämlich GANZ ALLEIN über Sanktionen!
Wenn DER nicht sanktionieren WILL, dann braucht auch kein Außendienst und keine Widerspruchsstelle zu arbeiten. Lass Dir nichts einreden. Schuld ist DEIN Sachbearbeiter!

Mir ist schon klar, daß es auch Sozialschmarotzer gibt aber
ich lasse mich mit denen nicht in eine Schublade stecken.

Ja genau! Und WEIL es sooooooooo viele gibt, ist es ja auch so schwer für Deinen Sachbearbeiter Dir bei so einer Behauptung „ich lebe mit einem Mann in einem Haus, aber wir wirtschaften getrennt und haben nichts miteinander“ noch Glauben zu schenken.
Hast Du wenigstens einen Mietvertrag, den Du vorlegen kannst ?

Mir ging es in meiner Fragestellung nur darum, ob es noch
rigendwelche Möglichkeiten gibt, die ich vielleicht noch nciht
ausgenutzt habe.

Ja die gibt es!
Du möchtest das vielleicht nicht hören, aber wenn Du ganz lieb und nett bei Deinem Sachbearbeiter um eine Termin bittest (am besten bei beiden!) Dich entschuldigst (ja ich weiß dafür gäbe es eigentlich keine Grund, außer dass Du geklagt hast!) und anbietest das ganze nochmal von vorn zu beginnen und ihn einlädst den Außendienst gerne nochmal zu schicken, oder ihn nett (und zwar nur nett und nicht „nett aber nicht bestimmt“!!!) fragst was für Beweise Du bringen könntest…dann wird sich was verändern!

Die ganze Welt würde sich positiv verändern wenn Menschen begännen miteinder dauerhaft zu sprechen und nicht ständig aus Stolz die Kommunikation abbrächen und die Gerichte anrufen würden. Die Behörde sitzt leider am längeren Hebel. Du kannst Recht kriegen (in einigen Monaten frühestens) oder glücklich sein. Entscheide halt was Dir wichtiger ist!

Und bitte glaube mir, eh ich eine Strafanzeige stelle, muß
schon eine Menge passiert sein, den von Natur aus bin ich eher
die gutmütige.

Es geht nicht darum gutmütig zu sein, oder den längeren Atem zu haben…
Es geht darum, dass Du schnellstmöglich Kohle kriegst und Deine MEdikamente!

Sturheit („das lass ich mir nicht gefallen!“)und weiterer Ärger (Gericht) bringt Dich vermutlich ins Grab, aber Deinem eigentlichen Ziel nicht näher, jedenfalls nicht in Bälde.
Versuche zu verzeihen und mache einen Neuanfang mit Deinem Sachbearbeiter. Dann ist ER vielelicht gutmütig! Das nützt Dir mehr…

Einen schönen Tag wünscht Dir

Gwenhyfar

lg Doppelstrich57

Hallo,

tja, was soll ich schreiben? Wie es so aussieht, hast Du alles mögliche in die Wege geleitet. Was hast Du für einen RA? Fachanwalt für Sozialrecht? Wäre empfehlenswert.
Weiter kann ich Dir leider auch nicht helfen. Bei uns in der ARGE läuft das wesentlich menschlicher ab. Die haben sogar anerkannt, dass ich von meiner Frau getrennt war und wir dennoch in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung zusammen lebten.

Bleibt mir nur, Dir viel Glück zu wünschen, so dass dieser Spuk endlich ein ENde hat.

Gruß, Rainer

Hallo,

das liest sich wie ein verdammt schlechter Roman.
Es tut mir sehr leid, dass Sie so etwas schlimmes erleben müssen.

Hier einen Ratschlag zu geben, oder eine Idee zu haben auf die Ihr Rechtsanwalt noch nicht gekommen ist, traue ich mir nicht zu.

Es tut mir sehr leid, aber ich kann Ihnen echt nicht weiterhelfen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem viel Erfolg

Gruß Nele

Hallo Doppelstrich57,

Was kann icch noch tun, welche Möglichkeiten habe ich noch nicht genutzt?

Du hast richtig tief reingegriffen. Ich muß leider sagen, mir fällt da auch nichts mehr ein. Die einzige Idee -die mit dem RA (bekommmst ja in jedem Fall Prozeßkostenhilfe, denke ich)- hast Du ja schon ausgeschöpft. Ich kann Dir nur „Kopf hoch“ wünschen und dass Dir andere User helfen können. Dieser Staat hilft Dir jedenfalls nicht!

Wie kann ich krankenversichert werden, wenn ich kein Geld für
eine private Krankenversicherung habe und mein Mitbewohner
mich logischerweise nicht familienversichern kann?

Es ist so: Wer arm ist, stirbt früher. Am besten gleich. Du mußt Dir tatsächlich jemanden suchen, der Deine KV bezahlt. Mir ging es ähnlich. Da wir keine KV-Pflicht haben (wo der Staat für Dich eintreten müßte), brauchst Du ja nicht… sagen die. Aber wehe Du wirst krank!
Ich hoffe, Du bekommmst Hilfe, ich bin mit meinem Latein am Ende. Kämpfe, hab Mut!
LG, blindfisch

Hallo…

eine verworrene Sache.

(1)
Ich würde an das SG nochmals eine Erinnerung schicken wg. des Eilantrages vom 03.08.2010. Hier in München ist so ein Eilantrag innerhalb von 14 Tagen vom Tisch.

(2)
Einen Untermievertrag zwischen Ihnen und dem Mitbewohner abschliessen.
Ggf. noch eine eidesstattliche Versicherung abgeben das keine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt.

Mehr rechtliche Möglichkeiten sehe ich hier nicht. Normalerweise ist die ARGE verpflichtet einen Vorschuss zu leisten und besonders den Mietrückstand zu übernehmen, da ggf. Wohnungslosigkeit droht.

Ich würde auch der Krankenkasse die Situation schildern vor allen Dingen, das ein Eilverfahren rechtsanhängig ist.

Gruß

Hallo Doppelstrich,

naja, ganz so ausführlich meinte ich zwar nicht, aber ich habe es bis zum Ende geschafft.

Es verstärkt sich der Gedanke der Treibjagd.

Wenn Du schon einen Anwalt hast, so sollte der mal die Fehlberatung (falscher Hinweis zu Deinen / Euren Lebensverhältnissen) prüfen.

Ansonsten bleibt es bei meinen Aussagen in der letzten Antwort.

Strikte Trennung (da spricht auch nicht dagegen, dass Ihr mal nebeneinander aufwacht - nur ist dxas eben die Ausnahme und nicht die Regel). Das müsst Ihr denen auch nicht auf die Nase binden.

Versucht Euch daran zu halten, dass Ihr alles klar trennt - idealerweise mit Namensschildern für zweimal Marmelade und Butter im Kühlschrank.

Natürlich dürfen die auch Spontanbesuche machen, aber Ihr müßt die nicht einlassen. Die können sich auch anmelden oder wenn sie schon vor der Tür stehen - einen Termin ausmachen. Dann muss aber auch alles stimmen. (siehe meine letzten Hinweise).

Ich schicke Dir mal noch ein paar Links von anderen Foren, die sich auch mit diesen Problemen befassen:

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.php

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=1890

http://www.sozialticker.com/

http://www.elo-forum.org/

http://www.erwerbslosenforum.de/

http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…

http://www.anti-hartz.de/

http://www.anti-hartz.de/archiv/index.htm

http://www.sozialhilfe24.de/forum/

http://www.alg-ratgeber.de/f16t3898p80756-existenzgr…

Viel Erfolg
Uwe

hallo,
das könnte meine geschichte sein,ich habe allerdings noch eine 13 jährige tochter die ebenfalls nicht krankenversichert ist.
meine klage habe ich beim sozialgericht vor einer woche verloren weil man sich auf den bericht der aussendienstler beruft den aber ich noch nie gesehen habe geschweige denn mein anwalt…
ich habe bereits einspruch eingelegt aber ein gutes gefühl ist etwas anderes…
ich drücke dir die daumen das du mehr glück hast als ich…
glg