Nein. Ohne Antrag darf der Richter gar kein Versäumnisurteil erlassen (§ 330 ZPO).
oder Parteiverrat durch den Anwalt des Beklagten
Ein Anwalt macht sich dann des Parteiverrats schuldig, wenn er beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient (§ 356 StGB). Das ist hier nicht ersichtlich.
oder beides?
Nein.
Leider hast du die vierte Möglichkeit vergessen: nichts von beidem.