Rechtsbeugung und/oder Parteiverrat?

Hallo,

angenommen ein Kläger erscheint bei einem Zivilprozess trotz ordentlicher Vorladung und zudem unentschuldigt nicht zur Verhandlung.

Der Richter weist die Klage nicht wegen Versäumnis des Klägers ab und der Anwalt des Beklagten stellt nicht Antrag auf Versäumnisurteil.

Ist dies Rechtsbeugung durch den Richter oder Parteiverrat durch den Anwalt des Beklagten oder beides?

Viele Grüße

Darius

Ist dies Rechtsbeugung durch den Richter

Nein. Ohne Antrag darf der Richter gar kein Versäumnisurteil erlassen (§ 330 ZPO).

oder Parteiverrat durch den Anwalt des Beklagten

Ein Anwalt macht sich dann des Parteiverrats schuldig, wenn er beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient (§ 356 StGB). Das ist hier nicht ersichtlich.

oder beides?

Nein.

Leider hast du die vierte Möglichkeit vergessen: nichts von beidem.