Rechtsbrechung im Sinne des Datenschutzgesetzes?

Hallo Leute,

folgende Situation:

Jemand sucht seit einiger Zeit eine Wohnung. Jetzt hat er ein interessantes Objekt gefunden, hat auch eine Besichtigung mit dem Makler durchgemacht, eine Selbstauskunft ausgefüllt ebenso eine Schufaanfrage eingeholt. Für die Mietvertragsunterzeichnung wurde ein Termin vereinbart, an dem er aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Die Freundin ist zu dem Termin allein hin und sieht auf dem Schreibtisch den kompletten Lebenslauf des Freundes auf Papier vorliegen!!! Er hat ihn nicht rausgegeben und hätte es auch niemals gemacht.

Verdächtig ist hier der Immobilienmakler, welcher einige Tage vor dem Termin, das XING-Profil von ihm besucht hat und anscheinend die nicht-öffentlichen Daten (nur XING-Mitglieder u. Google-Suche deaktiviert) heraus kopiert, gespeichert, ausgedruckt und an den zukünftigen Vermieter weitergeleitet hat. Und das ohne sein Wissen oder dessen Zustimmung! Ihm ist lediglich aufgefallen, dass er das Profil mal besucht hat. Hat sich aber nichts weiter dabei gedacht… In jedem Fall hat der Makler gegen die AGBs des XING-Portales verstoßen, die ihm untersagen, Informationen über andere Mitglieder an Dritte weiterzugeben.

Meine Frage: Handelt es sich hier jetzt um eine Rechtsbrechung im Sinne des Datenschutzgesetzes? Und welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? Kann man das zur Anzeige bringen? Was muss man da machen? Oder lohnt sich das nicht?

"Handelt es sich hier jetzt um eine Rechtsbrechung im Sinne des Datenschutzgesetzes? " , dies kann nur ein/e Rechtssachverständige/r z.B. Anwalt beantworten.
Grundätzlich werden alle im Netz veröffentlichten Daten auch u.U. verwendet.
Jeder ist selbst für die ins Netz gestellten Daten verantwortlich.

Hallo,

das, was hier beschieben wird, ist eines der bitteren Konsequenzen, wenn in sozialen Netzen personenbezogene Daten eingestellt werden. Dem Mißbrauch wird Tor und Tür geöffnet.
dAs Problem wird hier sein, das ganze zu beweisen. Man hat den Ausdruck des Lebenslaufes nicht in den Händen, sondern hat ihn nur gesehen.
Als erstes würde ich dem Sozialen Netzwerk schreiben und beantragen, dass der Makler keinen Zugang mehr erhält. (Dann wird sich dieser wehren oder über einen anderen Namen sich anmelden).
Dann würde ich den Landesdatenschutzbeauftragten informieren, und fragen, ob eine Anzeige erfolgversprechend ist.
vielleicht sollte der Freund seine persönlichen Daten löschen.

Gruss Siegfried

Der Makler hat die öffentlich bzw. eingeschränkt verfügbaren Informationen auf XING genutzt - und damit nicht gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Die Informationen wurden dort schließlich freiwillig eingestellt und der Besuch eines XING-Profils ist nicht strafbar.

Ein Verstoß gegen die AGB könnte ggf. vorliegen - mit einer Beschwerde wirst Du aber maximal einen Ausschluss des Maklers von XING erreichen. Ein monetärer Schaden ist nicht entstanden - von daher „lohnt“ sich der Aufwand nicht.

wenn ich im Internet meine Daten veröffentliche, darf ich mich nicht wundern, wo sie überall auftauchen.
Da kann ich nur sagen, selbst schuld.
Wenn die AGBs eines Forums verletzt werden ist das kein Verstoß im Sinne des BDSGs.
VG
RV

Hallo,

wenn ein Schaden nachgewiesen werden kann, kann man eine Schadenersatzforderung erheben. Ansonsten hat das wenig Aussicht auf Erfolg, da wohl die AGBs von XING gelten und der Gerichtsstand irgendwo in Amerika sein sollte …

Lieber INRE75,
es lohnt nicht, groß etwas zu unternehmen.
Du kannst einen vermuteten Verstoß gegen die AGB bei XING melden, bist aber selbst beweispflichtig. WO hast Du den Beweis?

Datenschutz: Der Makler kann m.E. den Par. 28 BDSG geltend machen, dass er nämlich die Daten rechtmäßig nutzt zur Erfüllung eigener Geschäftszwecke (Beratung des Vermieters, Schutz vor Mietnomaden etc)

Wenn ich mich da irre (bin kein Rechtsanwalt), kannst Du, so Du es beweisen kannst, eine Ordnungswidrigkeit nach Par. 43 BDSG monieren.

Du kannst Dich mit Deinem Anliegen an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden http://www.bfdi.bund.de/Vorschaltseite_DE_node.html

Soziale Netzwerke bergen immer die Gefahr, dass Daten anders benutzt werden werden als man gerne möchte. Beser, man stellt erst gar nichts ein, vergibt sehr restriktive Rechte und löscht sobald wie möglich, was nicht mehr aktuell ist.

Salve,

generell gilt, dass Daten nur beim Betroffenen erhoben werden dürfen, es sei denn es gibt eine Rechts-vorschrift, die was anderes vorsieht §4 BDSG. Wie Sie den Sachverhalt schildern, gäbe es ein solche Vorschrift nicht. Ob es sich, um eine Einwilligung des Betroffenen handelt, wenn die Daten in einem sozialen Netzwerk gespeichert sind, kommt auf die dortigen Bedingungen an.

Wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes(Internet BfDI) und schildern Sie den Fall mit der Nennung von „Ross udn Reiter“, schriftlich. Dort wird dann versucht die Angelegenheit zu klären. Im Falle eines Verstosses, der dort festgestellt wird, wenden Sie sich an einen „Fachanwalt“, denn dann muß geklärt werden, ob Sie einen Schadensersatzanspruch haben; das kostet.

Viel Erfolg
wenlin

Hallo,

tricky. Ich würde als erstes mal bei dem Makler einen offiziellen Antrag stellen, woher der deine Daten hat. Gem. Bundesdatenschutzgesetz ist der Auskunftspflichtig. Wenn er Quellen nennt, in denen die genannten Infos nicht stehen würde ich ihm das mitteilen und um Offenlegen ersuchen.
Fruchtet das alles nicht,oder er nennt jemanden, der die Daten nicht weiter geben dürfte ist die Frage, was kostet euch der Prozess und was habt ihr davon. Das könnt ihr nur alleine bzw. mmit Rechtsanwalt abwägen.
Also erst mal Auskunft woher die Daten sind (Musterschreiben kriegt ihr im Web reichlich wenn ich nach BDSG Auskunft Musterschreiben sucht
). WEnn das nicht passt Rechtsanwalt. Aber Achtung:smiley:ann kostet es GEld.

Hoffe, das hilft ein wenig
LG
Ulliyo

Hall Inre75,

nun, ob hier überhaupt ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vollzogen wurde müsste erst nachgewiesen werden. Das sieht doch eher nach einem Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht aus, was widerum Zivilrechtlich eingeklagt werden muss. So wie es aussieht wurde ja niemand geschädigt so dass eine strafrechtliche Situation wohl auszuschließen ist. Ob das nun den Aufwand über einen Anwalt mit Klageverfahren wert ist muss man selbst entscheiden. Zu bedenken ist allerdings, dass die Rechtschutzversicherung längst nicht alles deckelt (Selbstbehalt und Ausschluss) und viele Gerichte nun bereits einen Teil der möglichen Prozesskosten (ca. 10% des Streitwertes) im Vorfeld kassieren.
Also, wenn niemand geschädigt wurde…

Der Datenschutzbeauftragte.

Hallo INRE75,

WENN es tatsächlich der Makler gewesen ist, hat er tatsächlich ein Problem; Sie können ihn bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde anzeigen (das Bundesland, in welchem der Makler seinen Sitz hat) und sich beschweren.

Daraufhin wird die Behörde aktiv und (zunächst) den Makler anschreiben.

Ich sehe nur die Schwierigkeit, dies nachzuweisen. Evtl. bekommen Sie eine Kopie Ihres CV vom Vermieter und eine (schriftliche) Bestätigung, dass er Ihre Daten tatsächlich vom Makler bekommen hat.

So nebenbei dürfen Sie auch den Vermieter dazu auffordern, alle Daten zu löschen, die nicht zur Begründung und Durchführung der Mietsache notwendig sind. Weigert er sich, bekommt die DSA-Behörde erneut Post von Ihnen.

Ich sehe wie gesagt nur die Schwierigkeit, dies alles zu beweisen. Aber selbst, wenn es nicht zu beweisen wäre … melden sich noch mehr Personen bei der Aufsichtsbehörde, bekommt der Makler irgendwann Besuch und kann bis zu EUR 50.000 Strafe aufgebrummt bekommen ($ 43 BDSG).

Was den Verstoß gegen die XING-AGB betrifft, ist es das Gleiche: Sie müssen nicht nur darlegen, sondern auch beweisen.

Drücke Ihnen die Daumen, evtl. ist der Vermieter ja kooperativ.

Gruß
FG

Die Beweise liegen vor: Das übergebene Original des CVs und des Bewerbungsfotos, ausgehändigt durch die Vermieter. Vier Zeugenaussagen, die bei der Übergabe anwesend waren, u.a. die Freundin des Betroffenen, die Angestellte der Hausverwaltung und die Vermieter, die sich vom Geschäftsgebaren des Maklers deutlich distanzieren.

Die Beweise liegen vor: Das übergebene Original des CVs und des Bewerbungsfotos, ausgehändigt durch die Vermieter. Vier Zeugenaussagen, die bei der Übergabe anwesend waren, u.a. die Freundin des Betroffenen, die Angestellte der Hausverwaltung und die Vermieter, die sich vom Geschäftsgebaren des Maklers deutlich distanziert haben.

Okay.
Was Du tun kannst, habe ich Dir ja schon geschrieben.
Erhoff’ Dir aber nicht zu viel. „Datenschutz ist ein glänzendes, aber stumpfes Schwert.“

Dann schlage ich vor, Sie rufen zunächst bei der zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde an (Adressen und Tel. Nr. im Internet - jedes Bundesland hat eine) und schildern diesen Fall.

Sie wird Ihnen sagen, was und wie Sie alles einreichen müssen.

Das ganze nennt sich „Datenschutzbeschwerde“.

Feuer frei!

Gruß
FG

Habe noch was vergessen: Sie müssen nach dem Bereich „nicht-öffentliche Stellen“ fragen. Makler gehören zur Privatwirtschaft.
Gruß

Leider keine weiteren Informationen.

hallo,
sorry für die verspätete Antwort:
schau mal unter klicksafe.de nach, da finden sich HInweise und Tipps , dass man nicht zuviele daten von sich ins netz stellen könnte.
Bzgl XING: was hat dein frfend denn in den AGBs von xing akzeptiert? er hat diese Daten ja eingegeben, damit andere sie lesen oder?

letztendlich wäre zu prüfen, ob das andere Xing-Mitglied gegen AGBs von Xing verstoßen hat. Inwieweit in „privaten“ Räumen verwandte Informationen genutzt werden dürfen, ist höchstrichterlich noch nicht entscheiden, es ist bei der Anzahl der Idioten, die solche Foren nutzen damit zu rechnen, dass auch hier mal jemand klagen wird:Im netz bleibt eine Information nie geheim.

Tipp: bei XING nachfragen oder deiner Aufsichtsbehörde, welche Rechte du hast. Die Aufsichtsbehörde findest du bei www.bfdi.de
Gruß
R.

Nunja sehr schwierig hier etwas zur Anzeige zu bringen meiner Meinung nach. Der Markler hat sich im Endeffekt nur die öffentlich zugänglichen Mittel genutzt und es ist meiner Meinung nach „öffentlich“ auch wenn man sich bei Xing registrieren muss, um die besagten Daten zu lesen. Er hätte die Daten besser schützen müssen (od. untersagen sollen, das Registierte die Daten lesen können). Das heißt vermeintl. Daten sollten nur Freunde zugänglich sein oder nur bestätigten Kontakten. Man kann (meiner Meinung nach) nur über die Schiene der Xing AGB gegen die Markler vorgehen, dass heißt sich bei Xing melden und sich dort beschweren, diese können dann wegen Verstoß gegen die AGB vorgehen. Ob man auf Grund der Xing AGB eine Anzeige machen kann glaube ich nicht.
Ich würde den Markler bei Xing anschwärzen :wink:

Gruß Sten,
ps. das ist nur eine Meinung bin kein Anwalt „nur“ Informatiker mit Datenschutzkenntnissen mehr nicht.