Rechtsbrechung im Sinne des Datenschutzgesetzes?

Hallo Leute,

folgende Situation:

Jemand sucht seit einiger Zeit eine Wohnung. Jetzt hat er ein interessantes Objekt gefunden, hat auch eine Besichtigung mit dem Makler durchgemacht, eine Selbstauskunft ausgefüllt ebenso eine Schufaanfrage eingeholt. Für die Mietvertragsunterzeichnung wurde ein Termin vereinbart, an dem er aus beruflichen Gründen nicht teilnehmen konnte. Die Freundin ist zu dem Termin allein hin und sieht auf dem Schreibtisch den kompletten Lebenslauf des Freundes auf Papier vorliegen!!! Er hat ihn nicht rausgegeben und hätte es auch niemals gemacht.

Verdächtig ist hier der Immobilienmakler, welcher einige Tage vor dem Termin, das XING-Profil von ihm besucht hat und anscheinend die nicht-öffentlichen Daten (nur XING-Mitglieder u. Google-Suche deaktiviert) heraus kopiert, gespeichert, ausgedruckt und an den zukünftigen Vermieter weitergeleitet hat. Und das ohne sein Wissen oder dessen Zustimmung! Ihm ist lediglich aufgefallen, dass er das Profil mal besucht hat. Hat sich aber nichts weiter dabei gedacht… In jedem Fall hat der Makler gegen die AGBs des XING-Portales verstoßen, die ihm untersagen, Informationen über andere Mitglieder an Dritte weiterzugeben.

Meine Frage: Handelt es sich hier jetzt um eine Rechtsbrechung im Sinne des Datenschutzgesetzes? Und welche Möglichkeiten habe ich dagegen vorzugehen? Kann man das zur Anzeige bringen? Was muss man da machen? Oder lohnt sich das nicht?

Hallo,

ob sowas zulässig ist, ist umstritten.

http://karrierebibel.de/arbeitsrecht-durfen-personal…

Es spricht in meinen Augen viel dafür, dass es sich hier um öffentlich zugängliche Daten handelt, weil eine XING-Anmeldung ja überhaupt keine Hürde darstellt und daher nicht schwieriger als das Aufschlagen eines Telefonbuchs.

Dass XING-Daten auch ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt würden, wird man auch nicht sagen können. Manche nutzen es auch nur privat, manche überhaupt zur Selbstdarstellung.

Wenn es sich um öffentlich zugängliche Daten handelt, dann dürfen sie auch für solche Zwecke verwendet werden. Wer das nicht will, stellt seine Daten eben nicht ins Internet.

Man kann es der Aufsichtsbehörde für Datenschutz zur Kenntnis geben, die werden dann den Makler ggf. auffordern, hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

VG
EK

Hallo,

http://karrierebibel.de/arbeitsrecht-durfen-personal…

ich würde an den geschilderten Vorfall einen anderen Maßstab anlegen wollen als an die Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses. Während den Arbeitgebern nur zu interessieren hat, ob der Mitarbeiter seine Aufgaben vereinbarungsgemäß erfüllen kann, ist für einen Makler bzw. Vermieter auch interessant, was der potentielle Vermieter in seiner Freizeit treibt. Insofern ist es m.E. erst recht für einen Vermieter legitim, sich anzuschauen, mit wem bzw. wie der Mieter seine Freizeit verbringt (ist er bspw. Mitglied in einer Steel Drummer-Band, steht er auf Dauerparty oder lehnt er das Lüften von Räumen und Putzen von Treppenhäusern aus ethisch-religiösen Gründen ab).

Was die Weitergabe der Daten angeht, ist das sowieso nur ein Problem zwischen Xing und Makler.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

völlig richtig.

Mir geht es insbesondere um den Punkt, die Daten in XING als Daten, die der Betroffene allgemein verfügbar macht.

Insofern müssten seine Interessen an Nichtverwendung schon offensichtlich überwiegen.

http://www.boehmanwaltskanzlei.de/kompetenzen/it-rec…

Das halte ich bei den üblichen XING-Daten, insbesondere dem Lebenslauf, für ausgeschlossen, denn da geht es um Zuverlässigkeit bei der Mietzahlung, habe ich hier einen Jobhopper, der morgen wieder woanders arbeitet und wohnt oder einen längerfristigen solventen Mieter? Da gibt es bei einem Dauerschuldverhältnis wie ein Mietverhältnis schon große Parallelen zum Arbeitsvertrag, daher mein Beispiel.

VG
EK