Rechtschreib- und Grammatikfehler im Arbeitszeugnis

Hi,

in meinem Arbeitszeugnis wimmelt es von Grammatik- und Rechtschreibfehlern. Es fehlt an einer Stelle sogar ein ganzes Wort!

z.B. „Sie hat stets sehr gut.“

Kann man eine ensprechende Korrektur rechtlich einfordern?

Liebe Grüße

Barbara

Servus,

der erste Schritt ist nicht die Klage, sondern die Rückgabe des Zeugnisses mit der Bitte, die Fehler zu korrigieren; wenn Du weißt, dass der Verfasser des Zeugnisses sich mit Deutsch schwertut und auch nicht recht weiß, wie man sich da helfen lassen kann, pack schlicht die korrigierte Version dazu. Vielleicht auch auf einem USB-Stick, zum Ausdrucken und Unterschreiben fixfertig gerichtet.

Schöne Grüße

MM

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Servus,

wenn man neutral, aber eindeutig und bestimmt formuliert, wirkt das nicht beleidigend. Emotionen und Persönliches bleiben dann außen vor.

Schöne Grüße

MM

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Hallo,

wenn man bereits gekündigt wurde, hat man nicht mehr viel zu verlieren. Dann kann man sein Recht auch mit etwas mehr Nachdruck einfordern. Dazu gehört, egal ob der Arbeitgeber Deutsch als Muttersprache spricht, oder erst später erlernt hat, ein Korrektes Zeugnis.

Bei meinen letzten beiden Arbeitgebern legte ich eigene „Entwürfe“ vor. Beide Chefs waren sehr glücklich, dass sie wenig Arbeit hatten und druckten das ganze „eben schnell“ auf passenden Kopfbögen aus. (Einer wollte sogar meinen Entwurf behalten, um ihn „bei Gelegenheit“ mal wieder zu benutzen…)

Wenn sich ein ehemaliger AG aber partout quer stellt bei Ausstellen eines korrekten Arbeitszeugnisses, dann bleibt wohl in letzter Konsequenz nur der Gang zu einem Fachanwalt und vors Arbeitsgericht.

Grüße
Pierre

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Servus,

ja.

Hier der Wortlaut des zitierten § 109 Abs. 2 GewO:

(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.

Und Rechtschreibfehler, Kommafehler, ausgelassene Worte sind solche Merkmale, weil sie vermitteln, dass das Zeugnis eigentlich gar nicht so gemeint ist.

Schöne Grüße

MM

Hi,

na, ich hab nur ein bißchen Angst, dass ich dann die Klage verliere wegen solcher naja Formfehler und sehr viel Geld, dass ich momentan nicht habe.

Meine Rechtschutzversicherung habe ich leider erst nach Kündigung abgeschlossen und gilt somit noch nicht.

Liebe Grüße

Barbara

Daran habe ich auch schon gedacht, nur was, wenn er sich weigert, weil er sich beleidigt fühlt wegen der Korrektur?

ich habe gekündigt und wurde nicht gekündigt

Entschuldige bitte, das habe ich überlesen. Das ändert nichts an meiner Aussage: bei einem beendeten Arbeitsverhältnis muss man nicht mehr so viel Rücksicht auf die Animositäten des ehemaligen AG mehr nehmen.

Das sollte man dann auch schriftlich machen. Damit man was in der Hand hat, wenn es doch zum Arbeitsgericht geht. Wie schon überall gesagt wurde, man hat das Recht auf ein sauberes Arbeitszeugnis. Soweit ich das noch richtig weiß, kann sogar ein kleiner schwarzer Punkt, irgendwo am Rand des Zeugnisses für den nächsten Arbeitgeber ein Zeichen sein, dass der Mitarbeiter nicht so gut war. Ich meine das war so.

Das kann keine Begründung sein. Ich beherrsche beispielsweise das Zähneziehen und die Autoreparatur nicht „ganz perfekt“. Deshalb muss ich da jemanden engagieren, der das eben kann.

Hallo,

Fundstelle

28. Rechtschreibung

Das Zeugnis muss frei sein von orthographischen und grammatikalischen Fehlern. - LAG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.1995 - 3 Sa 253/95 -

Den Volltext des Urteils konnte ich leider nicht in frei zugänglicher Form finden.

Gruß
vdmaster

Hallo,

schön, wenn sich alle einig sind - leider sieht die juristische Fachkommentierung das nicht so eindeutig.

So schreibt zB der ErfK, 15. Aufl. 2015 Müller-Glöge, § 109 GewO Rn 15 unter Verweis auf abweichende Meinungen (u.a. das von vdmaster angeführte Urteil des LAG Düsseldorf):

„Übertriebene Anforderungen an die Zeugnisästhetik (…) sind nicht anzuerkennen… Rechtschreibmängel hat der AN hinzunehmen, sofern nicht negative Auswirkungen auf seine Bewerbungsaussichten zu erwarten sind (…)“

Der letzte Halbsatz bietet natürlich eine Fülle von Interpretationsmöglichkeiten. Sinnentstellende Fehler dürften aber ganz klar bemängelt und deren Korrektur verlangt werden dürfen.
Bevor die ANin klagt, muß aber erst einmal nachweislich ein Korrekturanspruch an den Zeugnisersteller formuliert werden. Hier sieht die mir bekannte Literatur für die formale mangelfreie Zeugniserstellung § 362 BGB als Anspruchsgrundlage (ErfK, a.a.O Rn 65).

&Tschüß
Wolfgang

vielen, vielen Dank, der Auschnitt ist sehr hilfreich!

liebe Grüße

Barbara

Hi Wolfgang,

„nachweislich ein Korrekturanspruch“ bedeutet einfach um Korrektur bitten oder mehr?

Das habe ich bereits getan und der AG hat mir heute per E-Mail geantwortet, dass er dies umsetzen werde.

Frage ist, was passiert, wenn er das nicht tut…

liebe Grüße und vielen Dank für die Paragraphen!

Barbara

Hallo,

dann kannst Du auf Korrektur klagen, wenn Du die Fehler angemahnt hast. Allerdings, wie bereits in einem anderen Posting aufgeführt, sollte der Korrekturwunsch so konkret wie möglich formuliert sein.

&Tschüß
Wolfgang

Servus,

ja, kann man - § 109 Abs. 2 GewO.

Schöne Grüße

MM

Ich habe die entsprechenden Stellen in der E-Mail aufgezählt und ihm auch die Verbesserung als Orientierung angefügt.

Er meinte er werde selbstverständlichh ein formal korrektes Zeugnis ausstellen.

Hi,

bist du auch ganz sicher?

Denn nicht jeder beherrscht die deutsche Sprache perfekt.

Frage ist, ob man von einem Arbeitgeber überhaupt verlangen kann, dass er so ein korrektes Deutsch benutzt wie ein Germanist.

Und wie schaut es mit Kommafehlern aus?

liebe grüße

Babsi

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, ein Arbeitszeugnis zu erhalten, das in seiner äußeren Form in Ordnung ist, dazu gehört auch saubere Rechtschreibung. Konnt halt drauf an ob man das Zeugnis von Siemens oder von einer Dönerklitsche erhält, wo andere Maßstäbe angelegt werden.