der erste Schritt ist nicht die Klage, sondern die Rückgabe des Zeugnisses mit der Bitte, die Fehler zu korrigieren; wenn Du weißt, dass der Verfasser des Zeugnisses sich mit Deutsch schwertut und auch nicht recht weiß, wie man sich da helfen lassen kann, pack schlicht die korrigierte Version dazu. Vielleicht auch auf einem USB-Stick, zum Ausdrucken und Unterschreiben fixfertig gerichtet.
wenn man bereits gekündigt wurde, hat man nicht mehr viel zu verlieren. Dann kann man sein Recht auch mit etwas mehr Nachdruck einfordern. Dazu gehört, egal ob der Arbeitgeber Deutsch als Muttersprache spricht, oder erst später erlernt hat, ein Korrektes Zeugnis.
Bei meinen letzten beiden Arbeitgebern legte ich eigene „Entwürfe“ vor. Beide Chefs waren sehr glücklich, dass sie wenig Arbeit hatten und druckten das ganze „eben schnell“ auf passenden Kopfbögen aus. (Einer wollte sogar meinen Entwurf behalten, um ihn „bei Gelegenheit“ mal wieder zu benutzen…)
Wenn sich ein ehemaliger AG aber partout quer stellt bei Ausstellen eines korrekten Arbeitszeugnisses, dann bleibt wohl in letzter Konsequenz nur der Gang zu einem Fachanwalt und vors Arbeitsgericht.
Hier der Wortlaut des zitierten § 109 Abs. 2 GewO:
(2) Das Zeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die den Zweck haben, eine andere als aus der äußeren Form oder aus dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer zu treffen.
Und Rechtschreibfehler, Kommafehler, ausgelassene Worte sind solche Merkmale, weil sie vermitteln, dass das Zeugnis eigentlich gar nicht so gemeint ist.
Entschuldige bitte, das habe ich überlesen. Das ändert nichts an meiner Aussage: bei einem beendeten Arbeitsverhältnis muss man nicht mehr so viel Rücksicht auf die Animositäten des ehemaligen AG mehr nehmen.
Das sollte man dann auch schriftlich machen. Damit man was in der Hand hat, wenn es doch zum Arbeitsgericht geht. Wie schon überall gesagt wurde, man hat das Recht auf ein sauberes Arbeitszeugnis. Soweit ich das noch richtig weiß, kann sogar ein kleiner schwarzer Punkt, irgendwo am Rand des Zeugnisses für den nächsten Arbeitgeber ein Zeichen sein, dass der Mitarbeiter nicht so gut war. Ich meine das war so.
Das kann keine Begründung sein. Ich beherrsche beispielsweise das Zähneziehen und die Autoreparatur nicht „ganz perfekt“. Deshalb muss ich da jemanden engagieren, der das eben kann.
schön, wenn sich alle einig sind - leider sieht die juristische Fachkommentierung das nicht so eindeutig.
So schreibt zB der ErfK, 15. Aufl. 2015 Müller-Glöge, § 109 GewO Rn 15 unter Verweis auf abweichende Meinungen (u.a. das von vdmaster angeführte Urteil des LAG Düsseldorf):
„Übertriebene Anforderungen an die Zeugnisästhetik (…) sind nicht anzuerkennen… Rechtschreibmängel hat der AN hinzunehmen, sofern nicht negative Auswirkungen auf seine Bewerbungsaussichten zu erwarten sind (…)“
Der letzte Halbsatz bietet natürlich eine Fülle von Interpretationsmöglichkeiten. Sinnentstellende Fehler dürften aber ganz klar bemängelt und deren Korrektur verlangt werden dürfen.
Bevor die ANin klagt, muß aber erst einmal nachweislich ein Korrekturanspruch an den Zeugnisersteller formuliert werden. Hier sieht die mir bekannte Literatur für die formale mangelfreie Zeugniserstellung § 362 BGB als Anspruchsgrundlage (ErfK, a.a.O Rn 65).
dann kannst Du auf Korrektur klagen, wenn Du die Fehler angemahnt hast. Allerdings, wie bereits in einem anderen Posting aufgeführt, sollte der Korrekturwunsch so konkret wie möglich formuliert sein.
Der Arbeitnehmer ist berechtigt, ein Arbeitszeugnis zu erhalten, das in seiner äußeren Form in Ordnung ist, dazu gehört auch saubere Rechtschreibung. Konnt halt drauf an ob man das Zeugnis von Siemens oder von einer Dönerklitsche erhält, wo andere Maßstäbe angelegt werden.