Hallo,
wir haben eine Rechtschutzversicherung für Mietangelegenheiten. Im letzten Jahr hatten wir einen Wasserschaden. Da der Vermieter weder seine Gebäudeversicherung darüber informieren wollte, noch er eine angemesse Instandsetzung anstrebte, haben wir einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen. Hierfür hat uns die RS-Vers. auch im Vorfeld die Kostenübernahme für aussergerichtliche Tätigkeit zugesichert. Der Schaden wurde im letzten Jahr einvernehmlich geregelt und somit stellte mein RA die Rechnung an die RS-Versicherung.
Diese verweigert nun die Zahlung mit dem Hinweis, dass ich in dieser Angelegenheit einen weiteren RA beauftragt hätte und sie nur die Kosten für einen Anwalt übernehmen.
Die Angelegenheit ist aber folgende. Nachdem weitere Wohnungsmängel - die mit dem Wasserschaden in keinerlei Zusammenhang stehen - auftauchten und unser Vermieter wieder keine Beseitigung anstrebte, zudem noch die Nebenkostenabrechnung 2005 offensichtlich falsch ist, haben wir einen neuen RA beauftragt, der auf Mietrecht spezialisiert ist. Auch hier hatten wir nach langem hin und her die Zusage für die Kostenübernahme für diesen Anwalt von der RS-Vers. erhalten.
Ich weiss nun nicht, ob die RS-Versicherung eine Hinauszögerungstaktik anstrebt, oder was Sinn und Zweck dieser Nichtbegleichung der Rechnung ist. Langsam geht mir diese Angelegenheit aber an die Nerven und ich weiss nun nicht mehr, wie ich die RS-Versicherung zu der Rechnungsbegleichung bringen kann.
Ich habe der RS-Vers. auch schon eine Skizze der Wohnung übermittelt, aus welcher hervorgeht, wo der Wasserschaden war und wo sich die anderen Wohnungsmängel befinden.
Kann ich die RS-Versicherung zur Zahlung verklagen? Wie soll ich vorgehen? Die Sachbearbeiterin stellt sich stur und wenn ich anrufe, war sie gerade im Urlaub und muss nun erst wieder die Akten anfordern, was wiederum ein paar Tage dauert. Gibt es denn eine Frist, innerhalb welcher die RS-Versicherung die RA-Rechung begleichen muss?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Diese verweigert nun die Zahlung mit dem Hinweis, dass ich in
dieser Angelegenheit einen weiteren RA beauftragt hätte und
Ist das so ? Wenn ja, hast Du mit Zitronen gehandelt, wenn nein, solltest Du mit dem RA sprechen, der kann viel besser argumentieren, als Du.
Ich habe der RS-Vers. auch schon eine Skizze der Wohnung
übermittelt, aus welcher hervorgeht, wo der Wasserschaden war
und wo sich die anderen Wohnungsmängel befinden.
Könnte es sein, dass der RS-Versicherung nicht klar ist, dass es sich um zwei verschieden Auseinandersetzungen handelt ? Oder hast Du aus Versehen, beides miteinander vermischt ?
Kann ich die RS-Versicherung zur Zahlung verklagen? Wie soll
Natürlich kannst, aber ob Du Erfolg haben wirst ?
es denn eine Frist, innerhalb welcher die RS-Versicherung die
RA-Rechung begleichen muss?
Nein, in Deinem Fall schon gar nicht, denn die Versicherung bestreitet offenbar die Deckungszusage.
Hallo Nordlicht,
vielen Dank für Deine Antwort!
In der Angelgenheit „Wasserschaden“ habe ich definitv keinen neuen RA beauftragt. Der Wasserschaden war im Sommer letzten Jahres abgeschlossen und im Herbst letzten Jahres bin ich zu einem anderen RA gegangen, der sich um andere Wohnungsmängel, wie z.B. undichte Fenster / Balkontüren, defekte Heizung usw. sowie um die falsche Nebenkostenabrechung kümmern sollte. Dies wurde mit der RS-Versicherung auch mehrmals geklärt. Ich habe den Verdacht, dass die Sachbearbeiterin dort keinen Schimmer hat oder sich einfach dumm stellt. Nach mehrmaligem Schriftverkehr seitens meines neuen Anwaltes haben wir dann auch endlich eine erneute Deckungszusage von der RS-Vers. bekommen. Ich dachte, dass sie es somit endlich begriffen hat, dass diese beiden Mandantschaften nichts minteinander zu tun haben. Jetzt fangt die Sachbearbeiterin aber wieder von Vorne mit der Diskussion an. Das verstehe ich nicht, denn ich habe ja für die beiden Anwälte eine unterschiedliche Zusage für die Kostenübernahme vorliegen! Mein neuer Anwalt hat zudem vor 3 Wochen der RS-Versicherung nochmals mitgeteilt, dass er mit dem Wasserschaden nicht beauftragt wurde! Ja was soll ich denn noch machen, wenn die Frau das nicht begreift / begreifen möchte?
Hast Du noch eine weitere Idee?
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Hallo joel,
Hast Du noch eine weitere Idee?
Wenn Deine beiden Anwälte, jeder für sich, ihre Deckungszusage der RS haben, warum hast Du dann ein Problem, sollen doch die RAs mit der Versicherung abrechnen.
Sollte die Versicherung sich an Dich wenden, verweise auf die erteilten Deckungszusagen.
Gruß
Nordlicht
Hallo Nordlicht,
die RS-Versicherung meines 1. Anwaltes hat einen Brief an den RA geschrieben, dass er sich bezgl. der Forderung an mich wenden soll. Prima!
Ich habe heute mit der Sachbearbeiterin nochmals telefoniert und gefragt, wo denn Ihr Problem liege, da ich ja 2 Deckungszusagen zu unterschiedlichen Sachverhalten vorliegen habe. Nunja, nach lauten Worten am Telefon und nachdem ich Ihr vorgeworfen habe, dass sie die Zahlung wohl nur hinauszögern möchte hat sie mir nun versprochen, die Rechnung nächste Woche zu begleichen. Da bin ich ja mal gespannt.
VG
joel
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