Rechtschutz?

hallo zusammen,

nehmen wir mal an mister x hat im dezember eine rechtschutzversicherun abgeschlossen (devk, wenn es wichtig ist). die wartezeit beträgt ganz normal drei monate (bis anfang märz), da es vorher keine rechtschutzversicherung gab. mister x hat im januar einen vertrag abgeschlossen, es gibt mitlerweile unstimmigkeiten.

kann sich mister x einen anwalt nehmen, bzw. wird dies von der versicherung anerkannt?

wie verhält sich das ganze wenn sich mister x erst einen anwalt nimmt, nachdem die wartezeit verstrichen ist?

oder hat mister x einfach nur pech gahabt?

grüße alex

hallo zusammen,

Moin,

nehmen wir mal an mister x hat im dezember eine
rechtschutzversicherun abgeschlossen (devk, wenn es wichtig
ist). die wartezeit beträgt ganz normal drei monate (bis
anfang märz), da es vorher keine rechtschutzversicherung gab.
mister x hat im januar einen vertrag abgeschlossen, es gibt
mitlerweile unstimmigkeiten.

soll es geben.

kann sich mister x einen anwalt nehmen, bzw. wird dies von der
versicherung anerkannt?

Ja. Vermutlich wird er von der Versicherung auch anerkannt. Er wird aber mit ziemlicher Sicherheit nicht von der Versicherung bezahlt werden.

wie verhält sich das ganze wenn sich mister x erst einen
anwalt nimmt, nachdem die wartezeit verstrichen ist?

Genau so wie jetzt. Nicht das Datum der Anwaltsbeauftragung ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt des Streitpunktgeschehen, also der Vertragsabschluss.

oder hat mister x einfach nur pech gahabt?

Warum sollte er Pech gehabt haben? Er ist im gleichen rechtlichen Zustand wie Anfang Dezember und die ganze Zeit vorher. Hatte er damals auch Pech?

grüße alex

Gruß vnA

Hallo,

Genau so wie jetzt. Nicht das Datum der Anwaltsbeauftragung
ist entscheidend, sondern der Zeitpunkt des
Streitpunktgeschehen, also der Vertragsabschluss.

mir erschließt sich nicht, wie du zu der Erkenntnis kommst, dass Streitpunktgeschehen automatisch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist.

Gruß

S.J.

mir erschließt sich nicht, wie du zu der Erkenntnis kommst,
dass Streitpunktgeschehen automatisch der Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses ist.

Das spielt in diesem Fall keine Rolle. Der Vertragsabschluß war im Dezember, die Unstimmigkeiten am 21.2. passiert, also innerhalb der Wartezeit.

wie würde sich das verhalten, wenn die unstimmigkeiten erst nach der wartezeit auftreten würden?

könnte sich mister x dann den anwalt, im sinne der versicherung holen?

könnte sich mister x dann den anwalt, im sinne der
versicherung holen?

Mister X kann sich immer einen „Anwalt holen“. Wenn er versichert ist, zahlt die Versciehrung den Anwalt, sonst evt. er selber.

mister x hat im januar einen vertrag abgeschlossen, es gibt :mitlerweile unstimmigkeiten.

Ich meinte nicht den Versicherungsvertrag sondern den Vertrag über den gestritten wird. Und der ist innerhalb der Wartezeit. Extrembeispiel: Vertrag über Lieferung eines Hauses. Versteckter Mangel wird erst 30 Jahre nach dem Kaufvertrag entdeckt. War der Kaufvertrag in der Wartezeit, gibt es keinen Versicherungsschutz.

vnA (ianal)

dass mister x den anwalt ohne versicherung selber zahlen muss, das ist klar…

sorry, hätte mich wohl besser ausdrücken sollen…

die ganze fragestellung geht nur darum, ob die versicherung den anwalt bezahlt…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das würde also jetzt bedeuten der vertrag ist quasi nicht versichert… mister x hat pech gehabt. entweder er lässt alles bei der jetzigen situation, oder zahlt den anwalt selber…

richtig verstanden?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin,
alles was in der Wartezeit passiert ist unversichert. Auch was in der Wartezeit passiert und auch alles was passiert und Auswirkungen hat die erst nach der Wartezeit bemerkt/aktuell werden ist unversichert.

Du schließt Vertrag in der Wartezeit auf Leistung in oder nach der Wartezeit. Leistung ist schlecht. Kein Rechtsschutz.

vnA

Hallo,

Ich meinte nicht den Versicherungsvertrag sondern den Vertrag
über den gestritten wird. Und der ist innerhalb der Wartezeit.
Extrembeispiel: Vertrag über Lieferung eines Hauses.
Versteckter Mangel wird erst 30 Jahre nach dem Kaufvertrag
entdeckt. War der Kaufvertrag in der Wartezeit, gibt es keinen
Versicherungsschutz.

richtig, weil in dem Fall der Schaden bereits vor 30 Jahren eingetreten ist. Grundsätzlich besteht aber Versicherungsschutz für alle Verträge, die vor der Versicherung abgeschlossen wurden.

Gruß

S.J.

Hallo,

Ich meinte nicht den Versicherungsvertrag sondern den Vertrag
über den gestritten wird. Und der ist innerhalb der Wartezeit.

so pauschal kann man das nicht sagen. Es hängt von der Art des Vertrages ab. Bei Kaufverträgen mag das zutreffen, bei Miet- oder Arbeitsverträgen aber nicht. Da ist entscheidend, wann es zu den Unstimmigkeiten kam, nicht wann der Vertrag abgeschlossen wurde.

Gruß, Niels

Richtig!

vnA