Rechtschutz - Alter Fall, neue Kosten

Hallo zusammen,

angenommen jemand hat 2008 seine Berufsrechtschutzversicherung in Anspruch genommen um etwas vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln.
Es kommt zum Vergleich, die RS zahlt die eigenen Prozeßkosten.
Die Rechtschutzversicherung wird einige Zeit nach dem Prozeß gekündigt.
Da der Prozeßgegner nicht alle Bedingungen des Vergleiches erfüllt und der bisherige eigene Anwalt sich nicht mehr kümmert, beauftragt man einen neuen Anwalt mit der Einforderung der Ansprüche aus dem Vergleich (Jahr 2010).

Diese werden dann auch erfüllt.
Muss die RS die neuen Anwaltskosten noch übernehmen?
Immerhin sind dies Folgekosten aus dem Vergleich, der nicht erfüllt wurde.
Oder tritt soetwas wie eine Verjährung ein bzw. handelt es sich um einen neuen Sachverhalt?

Gruß
Bori

Hallo,

schwierig zu beurteilen. Daher mal bei der RS einreichen und harren der Dinge die da kommen!

VG René

Hallo Bori74,

leider ist es schwierig bis unmöglich, auf den konkreten Fall bezogen eine definitive Aussage zu treffen. Dazu sind zu wenig Informationen bekannt.

Grundsätzlich aber kennt die Rechtsschutzversicherung den Begriff der sog. „Nachhaftung“, die noch Versicherungsschutz für Leistungsfälle aus dem Vertragszeitraum für 2 bis 3 Jahre (je nach zugrunde liegendem Bedingungswerk) nach Beendigung des Vertrages bietet.

Zumindest aus momentaner Sicht stellt sich kein Hinderungsgrund für diese Nachhaftung dar.

Es empfiehlt sich daher aus zwei Gründen, die Rechtsschutzversicherung hierauf anzusprechen: Zum einen gewinnt man Klarheit über die Kostenübernahme und zum anderen wird die o.g. Frist gewahrt (es reicht die Mitteilung über eine mögliche Geltendmachung, damit die Frist der Nachhaftung eingehalten wird).

Viele Grüße
Loroth