Hallo,
Ich heiße Marco Schmidt,
Ich wollte mal nachfragen ob ich eine Rechtschutzversicherung rückwirkend abschlißen kann.
Weil, ich habe mein Auto einer Meister Werkstatt anvertraut ( da aus dem Motor raum ein seltsames klackern bemerkt habe bzw. gehört habe).
Die Werkstatt meinte das es ein Teil ist das 1200 neu Kostet und 1800 Euro mit einbau.
Da habe ich gesagt ich werde mir ein günstigers besorgen und die Werkstatt auch gefragt ob die mir es auch einbauen.
Ich habe dann das Teil gebracht und musste 2 wochen darum bitten und betteln bis die Werkstatt mir mein Auto endlich mal Reperieren, nach mehrfachen Anrufen, E-mails und Besuchen in der Werkstatt.
Da es endlich fertig geworden ist ( nach 2 Wochen ) habe ich eine Rechnung bekommen die mich umgehauen hatt. Rechnung; 920 € nur der Einbau… Da ich ja das Teil selber gekauft habe (560 €). Da stelle ich mir die Frage, wie kann das sein das wenn ich das Teil über die Werkstatt gekauft hätte 1200 Neu bezahlt hätte und mit einbau 1800 € bezahlt hätte und jetzt 560 € für das Gebrauchte teil selber besorgt habe und der einbau 920 € gekostet hat, ingesammt ca. 1500 €. Da stimmt doch die Differenz nicht.
Und wo das Auto Fertig war, ist der Werkstatt Meister mit mein Auto noch mal Probegefahren ob nun wieder alles in Ordnung wäre. Da ich vor der Werkstatt gewartet habe bis er wieder kam um dann gleich mein Auto ingegen zu nehmen und gleich zu bezahlen.
Da ich das Auto ja gehört habe, habe ich gleich festgestellt das, dass Geräusch immer noch da war. Ich habe darauf denn Werkstatt Meister gleich Angesprochen, und meinte zu Ihm das, dass geräusch ja immer noch da wäre.
Er meinte das es doch net von dem Teil kommen würde was er ausgetauscht hat sonder von ein ganz anderen Teil.
Da habe ich jetzt ca.1500€ für ein Teil ausgegeben das gar net gewechselt werden müsste was voll funktionstüchtig noch gewessen wäre.
Kann man da Rechtlich vorgehen?
Und da ich ja keine Rechtschutzversicherung habe, kann man da Nachträglich eine abschließen
mfg
Marco S.