Hallo ggf. Wissende,
es besteht eine Rechtschutzversicherung mit Privat-Berufs-Verkehrsrechtschutz und Wohnungs-und Grundstücksrechtschutz unter einer Vers.-Nr.
Nun wird der Beitrag für den Wohnungs-RS erhöht.
In den Teilen PBV wird eine Leistungverbesserung eingebaut und der Beitrag ebenfalls erhöht.
Kündigung erfolgte auf Grund der Beitragserhöhung durch VN.
Antwort der Gesellschaft (sinngemäß):
…Wohnungs-RS wurde aus dem Vertrag genommen und die anderen Teile bleiben erhalten, da eine Leistungsverbesserung stattgefunden hätte.
Ist dies so korrekt?
Ist der Wohnungs-RS ein rechtlicher eigenständiger Vertrag (Bedingungen geben diesbezüglich leider nix her)?
Für sachdienliche Hinweise dankbar, René