Rechtschutz-Kündigung in Teilen?

Hallo ggf. Wissende,

es besteht eine Rechtschutzversicherung mit Privat-Berufs-Verkehrsrechtschutz und Wohnungs-und Grundstücksrechtschutz unter einer Vers.-Nr.

Nun wird der Beitrag für den Wohnungs-RS erhöht.
In den Teilen PBV wird eine Leistungverbesserung eingebaut und der Beitrag ebenfalls erhöht.

Kündigung erfolgte auf Grund der Beitragserhöhung durch VN.

Antwort der Gesellschaft (sinngemäß):
…Wohnungs-RS wurde aus dem Vertrag genommen und die anderen Teile bleiben erhalten, da eine Leistungsverbesserung stattgefunden hätte.

Ist dies so korrekt?

Ist der Wohnungs-RS ein rechtlicher eigenständiger Vertrag (Bedingungen geben diesbezüglich leider nix her)?

Für sachdienliche Hinweise dankbar, René

Hallo,
aus meiner Sicht nicht korrekt. Das Sonderkündigungsrecht gem. Musterbdingung vom GDV §10 (6) bezieht sich auf den Versicherungsvertrag , nicht auf eine Leistungsart.
Viele Grüße
Andreas

Hallo,

besten Dank, für Deine Antwort.
Dachte es mir schon (1 Vertrag), konnte es aber nicht begründen!

Das hilft mir schon sehr!

Schickes WE, wünscht René