Rechtschutz mit sofortiger Wirkung beim Autokauf

Hi!

Fragst Du jetzt gerade ernsthaft, wie Du eine Versicherung bescheißen kannst, während Du Dich gleichzeitig über einen unseriösen KFZ-Händler aufregst?!

Eine Versicherung hat nun einmal die Natur, dass man sich im Voraus gegen etwas absichert, damit man die Kosten nicht selbst tragen muss - denke einfach mal drüber nach und nimm Dir einen Anwalt, dessen Kosten Du erstmal aus eigener Tasche zahlst (und dann wohl zurückbekommst), denn die Sachlage scheint ja klar zu sein.

Gruß
Guido

Folgendes Problem: Wir haben letzte Woche bei einem Gebrauchtwagenhändler ein Auto gekauft. Es ist ein eher kleinerer Schaden an der Klimaanlage aufgetreten, die der Händler hat tauschen lassen. Wir haben zwar die Rechung bekommen um das Teil beim Hersteller im Rahmen der Garantie umtauschen zu lassen, den einbau wollte er aber nicht übernehmen. Nun hat die Werkstatt festgestellt, dass die Rücklichter nicht funktionieren, weil der Kabelbaum beschädigt ist. Das Problem war dem Händler bekannt, er meinte allerdings es läge bloß an einem Schalter, den er uns zum Austausch mit gegeben hat. Da so ein Kabelbaum um einiges mehr kostet als dieser Schalter wollen wir das natürlich nicht auf sich beruhen lassen und ihn auffordern das nach zu bessern. Blöderweise haben wir keine Rechtschutzversicherung. Der ADAC bietet eine mit sofortiger Wirkung an, jetzt haben mich aber einige Leute verunsichert und gesagt die Versicherung würde das nicht übernehmen, da der Kaufvertrag vor Abschluss die Versicherung zustande gekommen ist. Wie schaut es da aus…besteht die Chance wenn wir den Händler drauf hinweisen und er sich weigert dass die Versicherung uns vertritt oder bleiben wir auf den Kosten sitzen?

Kurzer Blick in die AVB:

"§ 4 Zeitliche Voraussetzungen für den Rechtsschutzanspruch

(1) Anspruch auf Rechtsschutz kann nur bestehen, wenn der Rechtsschutzfall nach
dem aus §7 ersichtlichen Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende
eingetreten ist

§ 7 Versicherungsbeginn und Vertragsdauer
(1) Der Versicherungsschutz beginnt frühestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Vertragsbeginn)" https://www.adac.de/_mmm/pdf/RS_Bed_644.pdf

Hm..ich verstehe das als ein: Wenn ich sofort einen Schaden melde sagen sie l..mich^^ Würde das auch für etwas gelten was man erst später entdeckt? Man hat ja soweit ich weiß 6 Monate lang Anspruch auf Nachbesserung. Das war jetzt eher Zufall dass wir den Kabelbaum gleich entdeckt haben..aber wenn uns in den nächsten 6 MOnaten das Auto abkackt sind wir dann auch nicht geschützt?

Dann würde ja der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages eingetreten sein. Fragt sich nur wie genau die Versicherung diesen Fall dann prüft. Erstmal sind Schäden die unmittelbar nach Abschluss des Vertrages entstehen für wohl jede Versicherung verdächtig.

Aber warum denn gleich klagen? Warum nicht erst mit dem Händler reden und auf Nachbesserung bestehen? Gerade weil ihm das Problem ja bekannt war.

Er hat schon die 150 vom Einbau des Klimakompressors nicht übernehmen wollen. Den hatte er selbst ersetzt bevor er uns das Auto verkauft hat, aber scheinbar war etwas mangelhaft. Hat uns dann nur die Rechnung geschickt damit wir das teil im Rahmen der Garantie neu bekommen..Einbau mussten wir aber selber zahlen. Ich denke ich werde meinen Freund jetzt beknieen diese blöde Versicherung abzuschließen (der Geizkragen zahlt nur was direkt nötog ist und heult dann später über die hohen Kosten^^), werde dann ne Weile warten, die Werkstatt bitten einfach mal einen Kostenvoranschlag zu machen und den Händler dann schriftlich auf seine Nachbesserungspflicht hinweißen. Evtl reicht ja das Wort Anwalt schon…wenn nicht hoffe ich mal dass der Anwalt billiger ist als der Kabelbaum..weil davon kommen lassen will ich ihn nicht, beides bekomme ich aber auf keinen Fall hin :frowning:
Unser Vorteil ist ja, dass der Mangel mit den Rücklichtern vor Kauf bekannt war und auch im Vertrag steht…halt nur die Ursache ist eine andere

Nein frage ich nicht..ich frage nur wie es gewesen währe, wenn uns der Schaden nicht gleich sondern wirklich erst nach 3 Monaten aufgefalle währe. Ob die Versicherung dann auch gesagt hätte: aber Auto wurde vor Vertragsabschluss gekauft. ich hatte nämlich 2 Jahre lang mal eine und habe sie nie gebraucht..daher kenne ich mich nicht mit aus. Habe die damals auch erst 2 oder 3 Wochen nach Kauf abgeschloßen weil mein Vater damals meinte ich sollte mir einen Rechtschutz zulegen