Rechtschutz privat und Firma

Hallo,

Herr a ist angestellter und nebenberuflich selbstständig. Nun möchte er eine rechtSchutz Versicherung abschließen.

Gilt die Versicherung dann nur für ihn privat oder auch für die Firma obwohl es ja nur eine kleine ein Mann Firma ist nach der kleinGewerbeRegelung.

Oder muss Herr a in diesem Fall zwei Versicherungen abschließen. Einmal privat und einmal für die Firma?

Danke.

Ob Herr A. überhaupt eine rein Private Rechtsschutzversicherung machen könnte liegt an seinem Jahresumsatz und den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung. Die meisten RS-Versicherer bieten den „Rechtsschutz für Nichtselbständige“ nur an bei einem Jahresumsatz von weniger als 10.000,- Euro. Achtung: Umsatz, nicht Gewinn. Und auch dann sind natürlich die Risiken der gewerblichen / selbständigen Tätigkeit ausgeschlossen.

Der richtige Weg in einem solchen Fall ist: Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung abschliessen und das private Risiko des Inhabers und seiner Familie mit einschliessen.
Nur mal ein Beispiel: A. liefert im Rahmen seiner selbständigen Tätigkeit Ware aus, oder besucht einen Kunden. Dabei kommt es zu einem Verkehrsunfall mit anschliessenden Rechtsstreit. Bei einem reinen privaten RS wäre hier kein Versicherungsschutz vorhanden.

Nähere Infos dazu beim Versicherungsmakler / -vertreter des Vertrauens einholen.

Hallo,

Ob Herr A. überhaupt eine rein Private
Rechtsschutzversicherung machen könnte liegt an seinem
Jahresumsatz und den Bedingungen der Rechtsschutzversicherung.
Die meisten RS-Versicherer bieten den „Rechtsschutz für
Nichtselbständige“ nur an bei einem Jahresumsatz von weniger
als 10.000,- Euro. Achtung: Umsatz, nicht Gewinn.

die 10.000 € muss ich berichtigen. 50.000 € liest sich besser.

Und auch
dann sind natürlich die Risiken der gewerblichen /
selbständigen Tätigkeit ausgeschlossen.

Der richtige Weg in einem solchen Fall ist: Eine gewerbliche
Rechtsschutzversicherung abschliessen und das private Risiko
des Inhabers und seiner Familie mit einschliessen.
Nur mal ein Beispiel: A. liefert im Rahmen seiner
selbständigen Tätigkeit Ware aus, oder besucht einen Kunden.
Dabei kommt es zu einem Verkehrsunfall mit anschliessenden
Rechtsstreit. Bei einem reinen privaten RS wäre hier kein
Versicherungsschutz vorhanden.

Dies ist auch nicht ganz richtig.
Es gibt RS-Versicherungen die hier folgene Ergänzung haben:
Im Verkehrs-RS sind Fahrer von Fahrzeugen im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit mitversichert.

Also grundsätzlich immer die Vertragsbedingungen lesen.

Nähere Infos dazu beim Versicherungsmakler / -vertreter des
Vertrauens einholen.

Gruß Merger

die 10.000 € muss ich berichtigen. 50.000 € liest sich besser.

Stimmt. 50.000,- liest sich besser, macht aber meines Wissens nach nur Roland Rechtsschutz und somit nicht die „Meisten Rechtsschutzversicherer“, sondern eben nur dieser Eine.
Rechtsschutz Union hat sogar komplett ohne Umsatzgrenze, solange keine Angestellten beschäftigt sind.
Ansonsten gilt - wenn wir hier schon bei der Nennung einzelner Gesellschaftsnamen sind:
ARAG, Concordia und DAS bis 10.000,-
DMB (Deutscher Mieter Bund) und DEURAG bis 15.000,-
Auxilia bis 20.000,-
Advocard und Ideal erlauben das gar nicht, also bieten den Privat-RS für Nichtselbständige auch bei geringfügig selbständiger Tätigkeit gar nicht an.

Ich glaube ich hab keinen der wesentlichen Rechtsschutzversicherer vergessen. Falls doch, oder falls ich mich mit den Umsatzgrenze täusche, lass ich mich gerne korrigieren.

Gruß
Thomas

ich habe keine RS-Versicherer namentlich benannt und dies sollte man hier auch nicht tun, denn dies ist nicht erwünst.

Ich wollte damit lediglich darauf hinweisen, dass man jeweils die Vertragsbedingungen lesen muss, und sich nicht auf pauschale Antworten verlassen sollte.

Gruß Merger

Hallo,

ich habe keine RS-Versicherer namentlich benannt und dies
sollte man hier auch nicht tun, denn dies ist nicht erwünst.

was nicht erwünscht ist, ist Werbung.

Mir ist bislang nicht bekannt, dass man nicht mehr sagen darf, welcher Versicherer welche Leistungen anbietet.
Leider hat in diesem Forum aber mitunter mittlerweile ein „Pawlowscher Reflex“ eingesetzt, sobald jemand Ross und Reiter nennt. „Steinigt ihn, er hat Jehowa gesagt.“

@Nordlicht: Korrigiere mich bitte, falls ich gänzlich auf dem falschen Dampfer bin.

Viele Grüße
Loroth

Hallo,

Wow! Hätte ich gewußt was die Nennung der Gesellschaftsnamen für Wellen schlägt, hätte ich es bleiben lassen bzw. gar nicht auf den Beitrag geantwortet.
Dabei meinte ich es besonders gut und habe extra mehrere Gesellschaften genannt, damit sich ja keiner benachteiligt fühlt.
Nur irgendwie musste ich ja reagieren, wenn ich im Beitrag erwähne, dass die meisten Versicherer Selbständige nur bis zu einer Umsatzgrenze von 10.000,- im Rechtsschutz für Nichtselbständige versichern und darauf dann geantwortet wird, dass hier wohl 50.000,- die richtige Antwort wäre. Dann sehe ich es als wichtige Information an, darauf hinzuweisen, dass diese Umsatzgrenze nur bei einem einzigen RS-Versicherer der Fall ist.
Also sollte sich jemand durch die Nennung der Gesellschaften auf den Schlips getreten fühlen, oder es als unerwünschte Werbung auffassen, so entschuldige ich mich hiermit. War keine böse Absicht.
Gruß
Thomas