Rechtschutz rückwirkend?

Hallo, ich benötige mal wieder eure Hilfe.
Folgendes. Januar 22 aus dieser Wohnung ausgezogen. Seither Stress mit dem Vermieter. Erst wegen Renovierung, angeblicher Maler sollte bezahlt werden von uns. Eine Rechnung konnte uns aber nie übermittelt werden. Schlichtweg gab es nie eine Rechnung von einem Maler. Der Vermieter ließ sich aber einen Kostenvoranschlag von einem Maler geben und genau den gab er uns als zu zahlende Rechnung weiter. Wir weigerten uns! Keine Rechnung…ich zahle das also nicht! Bis heute nicht… dann fehlte plötzlich eine Miete aus 2017(!) :thinking: nee nee haben wir alles nachgewiesen…dann fehlte eine Miete aus 2021…darauf hab ich gar nicht mehr geantwortet… DANN kam Post von seiner Anwältin. Der hab ich dann geantwortet und alles nachgewiesen. Dann kam Betriebskostenabrechnung. Diese war fehlerhaft und wurde dann korrigiert. Jedenfalls möchte er 385 Euro nachgezahlt haben. Es gab eine Kaution, 755,20€. Diese wurde einbehalten und mit dem Maler :joy: und allem, also angeblich offene Miete und so verrechnet… die Anwältin hat sich nie wieder gemeldet. Der Typ auch nicht seit etwas über einem Jahr. NUN kam eine Anzeige wegen Betrugs Paragraph 263 StGB bei uns an… und es steht nicht die Bauherrengemeinschaft als Geschädigter sondern nur der private Name von dem, mit dem wir uns schon ewig rumstreiten als Geschädigter drin. Nun meine Frage:
Ich möchte jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Wenn bisher noch nichts kam, außer diese Anhörung bei der Polizei in 14 Tagen, und ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe, wegen genau diesem Streit eigentlich, müsste ich die lieber rückwirkend abschließen??? Und nächste Frage welches Recht tritt da in Kraft? Mietrecht oder Strafrecht??? :thinking::thinking::thinking:
Vielen Dank im Voraus!!!

Mach das, aber bei dem aktuellen Streit wird die Dir nicht mehr helfen. Mal abgesehen von der Sperrfrist, die im Regelfall einige Monate nach Abschluss beträgt, übernimmt keine neu abgeschlossene Rechtschutzversicherung irgendetwas bei einem Rechtsstreit, der bei Vertragsbeginn schon in vollem Gange ist.

Gruß
C.

Hi!

Ich glaube kaum, dass eine Rechtsschutzversicherung hier noch greift.

Was spricht denn dagegen jetzt einem Mieterverein beizutreten?

Gruß, Diva

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Naja eigentlich nix. Klar, Mieterverein wäre meine letzte Option.
Und naja, mein Gedanke war, es ist ja rechtlich noch nix passiert…deshalb dachte ich an eine Rechtsschutzversicherung…ach ist das alles ein Käse!!! So ein affentheater mit dem!!! Naja wir haben alle Drohungen noch und allen Schriftverkehr! Ich denke ja bald der war mal wieder Full und hat sich gedacht jetzt unternehm ich noch mal was! Mensch über ein Jahr war Ruhe…:roll_eyes::roll_eyes::roll_eyes:

Trotzdem geht da nix mit rückwirkend Re.-schutzversicherung.
Nehmt Euch ´nen Anwalt der auf Mieterrecht spezialisiert ist, in der Regel ist dann ziemlich schnell Ruhe seitens des VM.
ramses90

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Mal abgesehen davon, daß eine Rechtsschutzversicherung bei Strafsachen ohnehin nicht zahlt. Zumindest kenne ich kleine die das tun würde.
du kannst den Vermieter ab wegen Falscher Beschuldigung, oder so drankriegen.
Nimm dir nen Anwalt und lass das ganze laufen. Wenn es so ist, wie von Dir beschrieben,passiert Dir nichts. Die ganzen Kosten auch die des Anwaltes zahlt am Ende Dein Vermieter.

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Ja so werden wir wohl machen!