Rechtschutz und Schuldner

Hallo liebe WWW-ler,

angenommen Person P hat bei einem Gewerblichen G Ware gekauft. Die Ware war jedoch Schrott. Weil G kein einsehen hatte musste P einen Anwalt und seine RSV einschalten.
Vertraglich war mit der RVS eine Selbstbeteiligung vereinbart, P zahlte diese auch an RVS.

Der Anwalt stellt fest, dass G gar nicht, wie im Vertrag angegeben, dort ansässig ist und stellt beim Gewerbeamt eine Anfrage.
1. Wer muss die Kosten der Gewerbeamtanfrage tragen? RVS, P oder G?

Nach langem hin und her und mehreren Instanzen ist das Urteil zu Gunsten von P ausgefallen.
2. Kann P die gezahlte Selbstbeteiligung von G in vollem Umfang zurückfordern?

Nach dem erfolgten Urteil ist G sowohl Schuldner bei P als auch bei der RSV. G kann jedoch nur in Raten seine Schulden begleichen.
3. Wer kann zu erst sein Geld + Zinsen verlangen, RSV oder P?
3.1. Oder müssen sich die RVS und P jede Rate teilen?

Angenommen der Schuldner ist/wird zahlungunfähig.
4. Ist im Normalfall die RSV gegen Schäden dieser Art abgesichert? (P kann ja in solch einem Moment seine Wand mit dem Urteil tapezieren…)

Es wäre schön, wenn ihr mir für die Beantwortung der Fragen auch gleich passende Begründungen oder noch besser den § nennt.

Vielen Dank
Asmodine

Hallo

Hallo liebe WWW-ler,

Angenommen der Schuldner ist/wird zahlungunfähig.
4. Ist im Normalfall die RSV gegen Schäden dieser Art
abgesichert?

Nichts einfacher als das, das Kleingedruckte der RSV lesen, aber ich glaube wohl eher nicht.RSV ist nämlich die Lizenz zum Geld drucken…Hat der Fall keine Erfolgsaussichten nimmt sie ihn nicht an, hat er Aussichten dann gibts die Kohle in der Regel von der Gegenseite wieder, also RSV gewinnt IMMER!!!

(P kann ja in solch einem Moment seine Wand mit

dem Urteil tapezieren…)

Das Risko hat man bei solchen Fällen immer als Gläubiger, wie hoch war denn die Summe??

Es wäre schön, wenn ihr mir für die Beantwortung der Fragen
auch gleich passende Begründungen oder noch besser den §
nennt.

Vielen Dank
Asmodine

LG
Mikesch

So ein quatsch…

Hallo

Hallo liebe WWW-ler,

Angenommen der Schuldner ist/wird zahlungunfähig.
4. Ist im Normalfall die RSV gegen Schäden dieser Art
abgesichert?

Nichts einfacher als das, das Kleingedruckte der RSV lesen,
aber ich glaube wohl eher nicht.

Was bringt der Fragenden jetzt Deine Vermutung?? Nichts!

RSV ist nämlich die Lizenz zum
Geld drucken…Hat der Fall keine Erfolgsaussichten nimmt sie
ihn nicht an, hat er Aussichten dann gibts die Kohle in der
Regel von der Gegenseite wieder, also RSV gewinnt IMMER!!!

Wie war das: Recht haben, und Recht bekommen…
so oder so ist die Aussage völliger blödsinn!

(P kann ja in solch einem Moment seine Wand mit

dem Urteil tapezieren…)

Das Risko hat man bei solchen Fällen immer als Gläubiger, wie
hoch war denn die Summe??

Da frag’ ich mich doch was dir das in der Antwortfindung weiterhilft?

Es wäre schön, wenn ihr mir für die Beantwortung der Fragen
auch gleich passende Begründungen oder noch besser den §
nennt.

Vielen Dank
Asmodine

LG
Mikesch

Hallo Asmodine,

ich bin kein RS-Sachbearbeiter, m.E. sieht die Sache aber folgendermaßen aus:

angenommen Person P hat bei einem Gewerblichen G Ware gekauft.
Die Ware war jedoch Schrott. Weil G kein einsehen hatte musste
P einen Anwalt und seine RSV einschalten.
Vertraglich war mit der RVS eine Selbstbeteiligung vereinbart,
P zahlte diese auch an RVS.

Eigentlich würde ich eher tippen, dass P eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht an die RSV zahlt, sondern, wenn überhaupt am Anfang schon, an den Rechtsanwalt.

Der Anwalt stellt fest, dass G gar nicht, wie im Vertrag
angegeben, dort ansässig ist und stellt beim Gewerbeamt eine
Anfrage.
1. Wer muss die Kosten der Gewerbeamtanfrage tragen?
RVS, P oder G?

Bei diesen Kosten handelt es sich m.E. nicht um eigentliche Rechtsverfolgungskosten, ich würde diese als Verzugsschaden und somit Teil der Hauptforderung ansehen, die als Nebenkosten gegen G geltend gemacht werden und von diesem auch zu tragen sind.

Nach langem hin und her und mehreren Instanzen ist das Urteil
zu Gunsten von P ausgefallen.
2. Kann P die gezahlte Selbstbeteiligung von G in
vollem Umfang zurückfordern?

Im Prinzip ja. Der normalere Weg scheint mir aber folgender zu sein: Der RA fordert von G die Zahlung seiner Auslagen. Er wiederum ist verpflichtet der RS-Versicherung die Vorschüsse zurückzuzahlen. Wenn P tatsächlich die SB an die RSV gezahlt hat (wie gesagt, eher unüblich), bekommt er auch von dieser die SB zurück.

Nach dem erfolgten Urteil ist G sowohl Schuldner bei P als
auch bei der RSV. G kann jedoch nur in Raten seine Schulden
begleichen.
3. Wer kann zu erst sein Geld + Zinsen verlangen, RSV
oder P?
3.1. Oder müssen sich die RVS und P jede Rate teilen?

Irrtum: G ist Schuldner gegenüber P. P’s Anwalt sollte die Kosten bei G einfordern und sie ggf. an die RSV zurückzahlen. G hat mit der RSV des P nichts zu tun.

Angenommen der Schuldner ist/wird zahlungunfähig.
4. Ist im Normalfall die RSV gegen Schäden dieser Art
abgesichert? (P kann ja in solch einem Moment seine Wand mit
dem Urteil tapezieren…)

Die RSV trägt (abzüglich der Selbstbeteiligung) nicht nur das Risiko des Prozessverlusts sondern auch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Gegners (natürlich nur in Bezug auf RA- und Gerichtskosten).

Es wäre schön, wenn ihr mir für die Beantwortung der Fragen
auch gleich passende Begründungen oder noch besser den §
nennt.

§§ suche ich dir jetzt nicht raus, sorry. Ich hoffe aber, ich konnte dir so ein bisschen helfen.

Vielen Dank
Asmodine

Gerne, Gruß Holger

Hallo

Angenommen der Schuldner ist/wird zahlungunfähig.
4. Ist im Normalfall die RSV gegen Schäden dieser Art
abgesichert? (P kann ja in solch einem Moment seine Wand mit
dem Urteil tapezieren…)

Die RSV trägt (abzüglich der Selbstbeteiligung) nicht nur das
Risiko des Prozessverlusts sondern auch das Risiko der
Zahlungsunfähigkeit des Gegners (natürlich nur in Bezug auf
RA- und Gerichtskosten).

und nicht nur das. die rs übernimmt auch vollsteckungskosten abhängig vom vertrag.

mfg snake