Rechtschutz-Versicherung darin abgedeckt

Habe mal eine Frage, bin mir nicht sicher ob dieses mit eingeschlossen ist.

Besitze eine Priv. RS Vers. , gestern wurde mein Mann mitten ins Gesicht geschlagen von einer Mieterin wegen einem Kinderwagen Streit. Aufs übelste Beschimpft, solche Wörter die nicht nennen möchte!

Würde dieses gerne einem RA in die Hand geben, aber ist sowas dort mit eingeschlossen, das ich eine Deckungszusage bekommen könnte?

Oder fällt das unter Mietsache, da wir ihr die Wohnung vermietet haben. Es ist eigentlich doch ein priv. Streit oder ??

Polizei wurde auch gerufen ,Anzeige gemacht, Zeugen gibt es auch.

Würde mich freuen wenn ich einen Tip bekommen könnte Danke

Ich würde meinen, dass die RS-Versicherung Deckung bieten würde.

Es sollte aber kein Problem sein, das bei der Hotline der RS-Versicherung zu erfragen, nachdem der Sachverhalt dort geschildert wurde.

Hallo Maria-Gertrud,

Der von ihnen geschilderte Vorfall fällt eindeutig unter dem Mantel der Körperverletzung. Es ist damit automatisch eine Strafsache und ist in jedem basispaket einer Rechtsschutz mit eingeschlossen.
Eine mieterrechtsschutz würde hier nur was bringen, wenn es um die mietsache an sich gehen würde.
Aber das hat hier ja gar nichts zu tun.
Körperverletzung und beleidigung sind in ihrer normalen Haftpflicht mit eingeschlossen. Besonders da sie oder ihr Mann das Opfer sind.

Lg

Lars Schumann

Hallo

der Streit und die damit verbundene Körperverletzung dürfte über Ihre Rechtschutz abgesichert sein, da es sich hierbei nicht direkt um die WOhnung dreht die sie vermieten,
nicht versichert wären dinge zum Thema kündigungsrecht renovierungspflicht usw.

LG

Hallo Maria,

da die Polizei da war und Ihr die Sache „angezeigt“ habt, wird sich jetzt im Bereich der Strafsache die Staatsanwaltschaft drum kümmern.

Die Frage ist, ob Ihr Schmerzensgeld einklagen wollt. Das wäre eine Privatsache, bei der Ihr aktiv werden müsstet. Das wäre eine Sache der Privatrechtsschutzversicherung. Da ich die AVB deines Vertrages nicht kenne, würde ich dir raten, einfach mal bei deiner Rechtsschutzversicherung anzurufen und den Fall zu schildern. Da dies mit den ganzen Zeugen eine klare Sache sein sollte. Würde die Rechtsschutversicherung euch dann wohl eine Deckungszusage erteilen und auf Wunsch auch einen Anwalt empfehlen.

Kurz: Wegen der Bestrafung müsst Ihr nicht aktiv werden, wenn ihr Schmerzensgeld wollt, dann würde ich deine RS einfach mal anrufen. So habt Ihr erstmal keine Kosten.

Gruß
Andreas

Hallo,
als Erstes schaue ich immer in die Vertragsbedingungen.
Wenn die Rechtsschutzversicherung solche Streitereien über Körperverletzungen abdeckt, ist es auch hier mit drin. Dies betrifft ja nicht die Frage, ob es rechtens ist, einen Kinderwagen dort abzustellen, ist also keine mietrechtliche Auseinandersetzung.
Wenn der Chef den Arbeitnehmer schlägt, ist das in den meisten Fällen ja auch keine arbeitsrechtliche Frage.
Körperverletzungen sind entweder strafrechtlich oder (bei nicht schweren Delikten) privatrechlicher Natur.
Damit müsste aus meiner Sicht heraus eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hier auch greifen.
Ob sie letztlich den Fall abdeckt, hängt auch von der Erfolschance vor Gericht ab und meist auch davon, ob der Versicherungsnehmer diesen Fall vorsätzlich oder (grob) fahrlässig herbeigeführt hat. Dies wird die Versicherung vorab für sich prüfen.
Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass der Vermieter (der Ehemann) hier wesentlich zur Eskalation beigetragen hat (zB. dass der Schlag von der Mieterin Notwehr war), dann wird sie die Kosten wohl nicht übernehmen.
Eine anwaltliche Erstberatung übernehmen aber, so viel ich weiß, die meisten Versicherungen.

Ich weiß es nicht genau,
Frage einfach bei der RS-Versicherung direkt an.
Wenn es sich um Deinen Mieter handelt ist es vermutlich nur über eine Vermieter RS- versichert.
Wenn es sich um einen Mitmieter handelt, Du also selbst zur Miete wohnst, ist es in der einfachen RS versichert.
Viele Grüße und viel Erfolg.

Julius Jordan

Hallo,

das hängt von den Vertragsbedingungen ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Bitte bei der Versicherung anrufen die helfen dann sicher weiter.

Viele Grüsse Mario

Hallo,

tut mir Leid aber in diesem Fall bin ich überfragt.

Sehr geehrte Maria Gertrud,
auf ihrer Versicherungspolice steht eine Telefonnummer. Oft haben die Gesellschaften Kontakte wo man sich kurzfristig Deckung erfragen kann. Ansonsten nehmen sie die Police mit zum Anwalt und dann soll der die Deckung erfragen. Das vereinfacht die Sache.
Bei Straftaten ist das immer so eine Angelegenheit wo man sich an den Inhalt des Vertrages richten muss.

Wenn die Gesellschaft Deckung zusagt sind sie auf der sicheren Seite.
Mit freundlichen Grüßen

Blaubuddel

Hallo,

solche Sachen deckt die Private Rechtsschutzversicherung ab. Hat mit Mietrecht nichts zu tun.

MfG P. Kunze

Hallo Maria,
normalerweise sind solche privaten Streitereien mit versichert. Da ich jetzt aus der Ferne nicht sehen kann was Du für einen Tarif hast, ist der einfachste und sicherste Weg, dass der Rechtsanwalt sich eine Deckungszusage von der Gesellschaft holt-das ist eigentlich auch so üblich.
Mit Mietwohnung etc. hat der Streit nix zu tun.
Im Prinzip brauchst Du Deine Rechtsschutzvers. überhaupt nicht, Du machst einfach eine Anzeige bei der Polizei und dann nimmt sich der Staatsanwalt sich der Sache an. Wenn Du wegen Schmerzensgeld klagen willst, würde ich erst den Strafprozeß abwarten, wenn der Schläger dann im Strafprozeß verurteilt wurde, ist es meist leichter, schneller und billiger dann seine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzten.
VG WB

Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen! Die Kosten trägt später die Gegenseite. Ihre normale Rechtsschutz tritt bis dahin für Sie ein. Hier geht es um Körperverletzung und nicht um eine Mietsache! Wird die Täterin rechtkräftig verurteilt, kann der Anwalt für Sie als Nebenklägr der Staaytanwqaltschaft Scmerzensgeld für Ihren Aann einfordern.

Gegenstand einer Rechtschutzversicherung sind Absicherung im Familienbereich ,Verkehrsrecht,Sozial u. Arbeitsrecht,Vertagsrecht u. Hausu. Grundstücksrecht bei einem selbst bewohnten o. gemieteten Objekt. Bei Vermietung einer eigenen Wohnung an Dritte wäre eine Rechtschutzversicherung für gewerbliche Vermietung zuständig.

Bei dem geschilderten Streitfall handelt es sich nicht um eine priv.Angelegenheit, sondern steht ursächlich mit der vermieteten Wohnung in kausalen Zusammenhang, deshalb keine Deckung.

es hört sich nicht nach Mietrecht an, da es sich hier um eie persönliche Sache handelt. Ich gehe davon aus, dass eine Deckung wahrscheinlich ist.

Hallo, das prüft der Anwalt sicher gerne, wenn er eine Deckungszusage einholen soll.
Zu bedenken wäre ggfs. wie sich die Sache entwickeln könnte- u.a. auch hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit der Beschuldigten usw.
Alles Gute

hallo, sie sollten dies mit ihrer rechtsschutzversicherung am telefon klaeren, ob der fall uebernommen wird. gruss