Ich hatte in den letzten 11 Jahren 3 Fälle - aber alle in den
beiden letzten Jahren, alle endeten mit einem „Sieg“. Trotzdem
gelte ich offenbar als „Prozesshansel“ und die Versicherung
hat mir gekündigt. Eine Begründung wurde nicht gegeben. Heisst
das nun, dass mir auch keine andere Versicherung Rechtschutz gewährt? Was muss ich tun? Hat jemand Erfahrung? Bin für jeden
Tipp dankbar!
Hallo LS Igel,
das passiert Dir mit jeder RS! Seit einiger Zeit ist das bei den ganzen Gesellschaften Usus!
Such Dir einfach eine neue. Und gib bei der Frage nach den Vorversicherungen an: keine. Die Frage ist nur dafür da, Dich evtl. abzulehnen. Nachprüfen können sie es nicht. Und sollte es ausnahmsweise mal der neuen Gesellschaft zu Ohren kommen, kann Dir nicht mehr passieren, als Dir passiert, wenn Du´s angibst: Ablehnung. Du musst nur daran denken, dass Du 3 Monate Wartezeit hast. Solltest Du Selbständig sein, gib das bitte an. Es ist zwar teurer als der für Nicht-Selbständige, doch alle Versicherungen verlangen den S-Tarif, wenn ein Familienmitglied selbstständig ist.
Grüße
Raimund
Hallo LS Igel,
das mit der Beantwortung der Frage nach eventuellen Vorversicherungen würde ich mir aber nochmals überlegen. Raimund sollte Dich dann doch über den 16 des Versicherungsvertragsgesetzes aufklären. Hier geht es nämlich um die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers.
Sollte das VU nämlich herausbekommen, daß Du hier was verschwiegen hast, kann das VU vom Vertrag zurücktreten. Das gilt auch im Leistungsfall. Hier wäre das VU auch noch von einer etwaigen Leistung befreit.
Aber Raimund wird sein Licht des Wissens sicher nochmal leuchten lassen und hier nochmals näher daraufeingehen, nachdem er schon solche unseriösen Tipps von sich gibt.
Gruß
Jochen
im Prinzip richtig, doch nicht nachprüfbar! Es gibt keinen Pool der RS-Versicherer.
Nach meinem Rechtsempfinden ist diese Frage auch eine Unverschämtheit!
Grüße
Raimund
Hallo LS Igel,
das Bestehen einer Vorversicherung und die Anzahl der Schäden solltest Du nicht verschweigen.
Schaue hierzu einmal in den § 22 VVG (Arglistige Täuschung) und die §§ 123 Abs.1 und 142 Abs. 1 BGB.
Im Schadenfall bist Du mit Sicherheit dann der Verlierer.
Gruß Norbert