Hallo,
es gillt folgendes:
Person A hat eine
Hallo,
ich kann Dir leider nicht sagen, ob das generell so gehandhabt wird, aber bei uns war es auch so, daß für eine Rechtsberatung wegen eines Vertrages der vor Abschluß der derzeitigen RSV gemacht wurde, diese nicht eintrat. (Diese RSV lief da schon ca. 3 Jahre) Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, daß eine RSV die eventuell zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden hat, die Kosten für die Beratung tragen würde. Wir waren damals bei einem anderen Unternehmen versichert und dieses hat die Beratung auch anstandslos bezahlt. Solltest Du also schon damals eine Versicherung gehabt haben, wäre es sinnvoll sich an diese zu wenden.
Gruß
Tina
Jetzt weigert sich die Rechtschutzversicherung die Kosten zu
übernehmen.
Und zwar völlig zu Recht.
Hi Nordlicht,
nach Aussage des UP liegt das angebliche (nicht stattgefundene) Ereignis in der versicherungslosen Zeit. Ist es aber der vom UP vermutetet Betrug, so liegt der ja in der versicherten Zeit.
Wat nu? Wenn der Poster den Rechtsstreit auf eigene Kosten durchzieht und Recht gesprochen bekommt, zahlt ihm dann die RV was?
MfG
tantal
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich kenne ja die Versicherungsbedingungen hier nicht, aber darin wird es wohl sinngemäß heißen: Die Versicherung trägt die Kosten, wenn der behauptete Anspruch in der versicherten Zeit entstanden ist bzw. sein soll.
„Behauptet“, denn gerade das ist es ja, was geklärt werden soll.
Levay
Hi Nordlicht,
nach Aussage des UP liegt das angebliche (nicht
stattgefundene) Ereignis in der versicherungslosen Zeit. Ist
es aber der vom UP vermutetet Betrug, so liegt der ja in der
versicherten Zeit.
Wat nu? Wenn der Poster den Rechtsstreit auf eigene Kosten
durchzieht und Recht gesprochen bekommt, zahlt ihm dann die RV
was?
Hi,
dann erfolgt trotzdem eine Ablehnung, da innerhalb der Wartezeit (das Fehlen einer Vorversicherung vorausgesetzt)
Mike
MfG
tantal
Jetzt weigert sich die Rechtschutzversicherung die Kosten zu
übernehmen.Und zwar völlig zu Recht.
Hallo,
dann erfolgt trotzdem eine Ablehnung, da innerhalb der
Wartezeit (das Fehlen einer Vorversicherung vorausgesetzt)
Falls die Versicherung für diese Fälle eine Wartezeit hat. Meine RSV z.B. hatte die 3-monatige Wartezeit nur in Fällen des Mietrechtes, alles andere war sofort versichert.
Gruss Jasmin
„Behauptet“, denn gerade das ist es ja, was geklärt werden
soll.Levay
Hi Levay,
nun ja aber die Behauptung wurde ja dem UP nach jetzt gestellt,
also tritt doch der Fall auch erst jetzt ein und war dem Versicherten unbekannt, ja es hat ihn nicht
einmal gegeben.
Es ist ja ein klassisches Paradoxon.
Da ja nur in dem Fall, dass die unrichtige Behauptung wahr wäre, der Fall früher eingetreten wäre, und
nicht mit dem Aufstellung der falschen Behauptung, die ja erst jetzt erstellt wurde, und die es ja jetzt
zu bekämpfen gilt.
Abgesehen von einer eventuellen Wartefrist.
OL
PS:
Angenommen ich würde heute die Behauptung aufstellen, daß du vor 20 Jahren ein Affe warst;
würdest du mit brustklopfendem Imponiergehabe oder mit Worten antworten?
Hallo,
nun ja aber die Behauptung wurde ja dem UP nach jetzt
gestellt,
also tritt doch der Fall auch erst jetzt ein und war dem
Versicherten unbekannt, ja es hat ihn nicht
einmal gegeben.
Wenn ich mich richtig an die Zeit entsinne, als ich noch im Brett ‚Versicherungen‘ mitgelesen habe, gibt es tatsächlich zwei verschiedene Versionen in den Versicherungsbedingungen.
a) das Schadensereignis muss nach Versicherungsbeginn liegen. Also nicht nur die Behauptung, sondern das behauptete Ereignis.
b) die Behauptung muss nach Versicherungsbeginn liegen.
Es gibt auch einen Fachausdruck dafür, aber der ist mir entfallen. Sollte im Archiv zu finden sein.
Wie Du erkannt hast, ist es jedenfalls ein riesiger Unterschied. Keine Ahnung, was nun in den hier interessierenden Bedingungen steht.
Gruß
loderunner (ianal und auch kein Versicherungsmakler)
Hi Tantal,
es aber der vom UP vermutetet Betrug, so liegt der ja in der
versicherten Zeit.
Der Betrug wird vom OP nur behauptet, ob es da wirklich einen gegeben hat, muß erst noch geklärt werden. Die RS-Versicherung hat den Fall schon geprüft und Deckung verweigert, daher vermute ich, dass die Indizien für einen Betrug nicht allzu überzeugend waren.
Wat nu? Wenn der Poster den Rechtsstreit auf eigene Kosten
durchzieht und Recht gesprochen bekommt, zahlt ihm dann die RV was?
Dann zahlt die Gegenpartei.
Gruß
Nordlicht
Hi Tantal,
es aber der vom UP vermutetet Betrug, so liegt der ja in der
versicherten Zeit.Der Betrug wird vom OP nur behauptet, ob es da wirklich einen
gegeben hat, muß erst noch geklärt werden. Die RS-Versicherung
hat den Fall schon geprüft und Deckung verweigert,
Naja das muß nichts bedeuten, geht es doch oft erstmal darum sich vor der Leistung zu befreien.
Ol
Naja das muß nichts bedeuten, geht es doch oft erstmal darum
sich vor der Leistung zu befreien.
Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Fakt ist, dass eine große Anzahl von Schäden (im Sachbereich) gar nicht versichert ist, aber welcher Versicherungskunde liest schon seine Bedingungen ? Viele Schäden werden sogar auf Kulanzbasis reguliert um einen (guten) Kunden nicht zu verärgern. Anders sieht es natürlich bei Kunden aus, die alle paar Wochen einen Schaden melden oder deren Schäden sich immer im familiären Umfeld abspielen.
Hi,
Wenn ich mich richtig an die Zeit entsinne, als ich noch im
Brett ‚Versicherungen‘ mitgelesen habe, gibt es tatsächlich
zwei verschiedene Versionen in den Versicherungsbedingungen.
a) das Schadensereignis muss nach Versicherungsbeginn liegen.
Also nicht nur die Behauptung, sondern das behauptete
Ereignis.
Ereignistheorie
b) die Behauptung muss nach Versicherungsbeginn liegen.
Manifestationstheorie
Es gibt auch einen Fachausdruck dafür, aber der ist mir
entfallen. Sollte im Archiv zu finden sein.
Gruß
loderunner (ianal und auch kein Versicherungsmakler)
Beispiel eines undichten Heizöltanks:
Nach der Ereignistheorie ist der Schadentag der Tag, an dem der erste Tropfen aus dem Tank auslief.
Bei der Manifestationstheorie ist der Schadentag der Tag, an dem der Nachbar feststellt, dass sein Salat ölig ist.
Bei der RSV ist die Manifestationstheorie auf wenige Ausnahmen beschränkt
Gruß keki
Naja das muß nichts bedeuten, geht es doch oft erstmal darum
sich vor der Leistung zu befreien.Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Fakt ist, dass eine
große Anzahl von Schäden (im Sachbereich) gar nicht versichert
ist.
Hi,
Ja das bestätigt meine Aussage, nur beginnt die Leistungsbefreiung meist schon vor oder mit dem
Vertrag.
Gut, deshalb habe ich auch irgendwann meine Versicherungen nur mehr über Makler abgeschlossen.
Ol
Danke und * für die Erläuterung! (owT)
Ereignistheorie
Manifestationstheorie