Rechtschutz zahlt nicht - ist das korrekt?

Mein getrennt lebender Ehemann hat eine Rechtschutzversicherung, in der ich noch mitversichert bin. Mein Freund, mit dem ich 1 Jahr lang zusammen gewohnt habe verklagt mich nach 6 Monaten Trennung plötzlich auf Herausgabe einer Küche, die er mir zum Geburtstag geschenkt hat. Die Rechtsschutzversicherung sagt sie würde normalerweise Verfahren für mich noch bis zur Scheidung mit zahlen, nicht aber gegen meinen Exfreund. Argument: wir haben zusammen gewohnt!
Ist das rechtens? Ich möchte nicht gegen meinen getrennt lebenden Ehemann, sondern gegen meinen Exfreund klagen!! Wer weiß Rat?

Hi,

ich kann hier nur aus den AGBs für Rechtschutz zitieren:

Rechtsschutz besteht nicht für Wahrnehmung rechtlicher Interessen

g) aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts, soweit nicht Beratungs-
Rechtsschutz gem. § 2 k) besteht;

b) sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts)
untereinander in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft, auch nach deren Beendigung.

http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingungen_pSV/ARB…

habe aber leider keine Informationen wie das in der Praxis aussieht.

Servus

bw_rambo

Hallo,

das ist leider korrekt. Die Rechtsschutzvers. zahlt nicht bei Scheidung oder Eheähnlichen Ansprüchen untereinander. Das ist nicht versicherbar. Da Sie mit Ihrem Ex-Freund ja eine solche Beziehung hatten, leistet keine Versicherung in diesem Falle.

Freundliche Grüsse

M. Leppert

Hallo Stevie68,
vorab wäre es wissenswert, was in den AGB’s der Gesellschaft steht und wie lange Du schon von Deinem Nochehemann getrennt lebst? Denn auch hier haben die einzelnen Gesellschaften unterschiedliche Bestimmungen.

Gruß

Antwort:
Die Entscheidung der Versicherung ist nach deren Bedingungen vermutlich richtig. Nicht versichert sind in der Regel Ansprüche von zusammenlebenden Partnern untereinander, bzw. Streitigkeiten aus Beziehungs- lagen.

Hallo Stevie68,

sehr schwierige Geschichte. Kann Dir leider nicht helfen (möchte Dir auch nichts Falsches raten. Bestimmt gibt es da auch Rechtsschutzexperten. Viel Glück.
G. Gottwald

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Vielen Dank schon mal für die eingegangenen Antworten.
Ich lebe seit 4 Jahren von meinem Ehemann getrennt und seit 6 Monaten von meinem Exfreund. Lebe also mit keinem mehr in häuslicher Gemeinschaft.
Gestern hat auf Nachfrage die Versicherung gesagt sie würde noch Rechtschutz für mich gewähren, aber nicht im Fall meines Exfreundes, da wir gemeinsam in einem Haushalt gelebt haben. Wohlgemerkt die RS ist von meinem MANN. Hat mit meinem Exfreund also nichts zu tun. Deshalb verstehe ich deren Reaktion nicht. Das sie untereinander nicht zahlt ist klar. Aber dieser Fall hat doch damit nichts zu tun!! Oder doch? Freue mich weiterhin über Antworten!

Hallo,

einen Ausschlußtatbestand in den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen „häusliche Gemeinschaft“ gibt es nicht.
Bevor wir nun näher Stellung beziehen bitten wir um Bekanntgabe des genauen Wortlautes des Ablehnungsschreibens, unter Angabe der Verweisstelle in den ARB; diese sollten dem Schreiben des Versicherers zu entnehmen sein.
Fener wäre von Interesse, ob die Schenkung der Küche an eine Voraussetzung seitens des Schenkenden geknüpft war.
Besten Dank im voraus.
Gruß
P.V.

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Vielen Dank für die Antwort! Ich habe den Eindruck, dass Sie der erste sind, der die Sache tatsächlich erfasst hat. Sorry an die anderen!
Ich habe noch nichts schriftliches. Bisher nur telefonische Absage. Mein Anwalt hat jetzt auch ein Gesuch an die Versicherung geschrieben. Da wird wohl dann eine schriftliche Antwort kommen. Ich werde Ihnen dann den Text zitieren.

Es war keine Bedingung an die Schenkung gebunden. Reines Geburtstagsgeschenk.

Ich melde mich wieder sobald ich näheres weiß.

Vielen Dank schon mal!

Hallo Stevie,
tut mir leid, bin kein Experte in Sachen Rechtsschutz.
Aber in den Vertragsbedingungen muss doch stehen, ob eine Zahlungsverpflichtung besteht.
Kann hier leider nicht helfen,
Viele Grüsse,
mheydolph

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