Hallo,
mal angenommen, jemand hat seine private Rechtschutz bei Versicherung X abgeschlossen und alle anderen bei diversen anderen Versicherungen.
Nun möchte er aber nacheinander alle diversen außenstehenden Vers. ebenfalls zur Versicherung X rüberholen, inkl. der KFZ Rechtschutz.
Wie würde sich das nun Verhalten, wenn man mit der eigenen privaten Rechtschutz bei Vers. X gegen dessen eigene z. B. Hausrat oder Haftpflicht bei Vers. X vorgehen müsste. Ist das überhaupt möglich oder grundsätzlich ausgeschlossen. ?
mal angenommen, jemand hat seine private Rechtschutz bei
Versicherung X abgeschlossen und alle anderen bei diversen
anderen Versicherungen.
Nun möchte er aber nacheinander alle diversen außenstehenden
Vers. ebenfalls zur Versicherung X rüberholen
Hierzu meine persönliche Nachfrage und Meinung:
Weshalb möchte der/die jemand das? Aus Tarifgründen?
Mir selbst wäre etwas mulmig zumute, wenn ich meine Rechtsschutz bei dem gleichen Unternehmen wie alle anderen habe. Was wäre, wenn ich mal gegen eine der anderen Versicherungen rechtlich vorgehe?
Ob ich mich dann wirklich darauf verlassen könnte, dass die Rechtschutz das Vorgehen gegen das eigene Unternehmen genauso 100%ig unterstützt wie gegen Unbeteiligte?
Ich wäre mir da nicht so sicher. Was sie müssen und was sie machen können ja immer zwei Paar Stiefel sein - und nicht, dass man dann (wenn’s eh Ärger gibt) auch noch auf Rechtschutz-Seite womöglich Ärger mit der Deckung bekommt…
Daher habe ich meine RS absichtlich bei einem ganz unabhängigen Unternehmen abgeschlossen (und einem sehr guten, nach Beratung durch einen kompetenten Makler) und fühle mich wohler dabei.
Wie würde sich das nun Verhalten, wenn man mit der eigenen
privaten Rechtschutz bei Vers. X gegen dessen eigene z. B.
Hausrat oder Haftpflicht bei Vers. X vorgehen müsste. Ist das
überhaupt möglich oder grundsätzlich ausgeschlossen. ?
Das ist ohne weiteres möglich.
Manchmal reicht sogar die „Drohung“. So meiner Mutter passiert: die Hausratversicherung wollte nicht zahlen, meine Mutter hat sich dann nur ganz freundlich telefonisch bei der Versicherung erkundigt, ob sie denn mit ihrer Rechtschutzversicherung bei der gleichen Gesellschaft gegen die Hausratversicherung der Gesellschaft klagen könne. Das Ende vom Lied war, dass die Hausratversicherung ohne Klage dann doch bezahlte. Was war passiert? Die Versicherungsgesellschaft weiss ganz genau, dass sie immer in gewisser Weise den schwarzen Peter hat wenn sie mit der hauseigenen Rechtschutzversicherung gegen eine andere hauseigene Versicherung klagen muss.
Fazit: es kann also u.U. (!) von Vorteil sein…
Warum sollte die nicht zahlen? Fakt ist immer das was in den Bedingungen steht. Daran sollte sich die Versicherung auch halten. Den Prozess, etc. führt ja nicht die Versicherung gegen sich selbst sondern das macht ja Dein Anwalt. Von der Versicherung erhält der Anwalt nur die Deckungszusage!
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Warum sollte die nicht zahlen? Fakt ist immer das was in den
Bedingungen steht. Daran sollte sich die Versicherung auch
halten. Den Prozess, etc. führt ja nicht die Versicherung
gegen sich selbst sondern das macht ja Dein Anwalt. Von der
Versicherung erhält der Anwalt nur die Deckungszusage!
Naja, ich gebe zu bedenken:
Die Deckungszusage kommt von der Versicherung - i.d.R. geben sie eine, wenn sie hinreichende Aussicht auf Erfolg sehen.
Wenn Du gegen eine andere Versicherung des gleichen Hauses vorgehst, könnte es sein, dass sie die Aussicht auf Erfolg nicht sehen, denn sonst hätte die Gesellschaft ja bei der anderen Versicherung nicht ihrerseits die Leistung verweigert, wenn sie sich da selbst im Unrecht sähen.
Sowas kann immer Ärger geben und dann muss womöglich eine Schiedsstelle her.
Alternative: Nur Verträge nehmen, bei denen ausschließlich der eigene Anwalt über die Erfolgsaussichten entscheidet.