Hallo,
ich habe hier im Forum schon einige gute Informationen zum Thema Rechtsschutz und Kausal- und Ereignisfolge bekommen.
Nun kämpfe ich mich durch die AGB´s der Versicherungen und will sicher gehen, dass ich die Formulierung richtig verstanden habe:
…im Schadenersatz-Rechtschutz gemäß §2a mit dem Eintritt des Schadens
-> Kausalfolge
…im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß §2a von dem Schadensereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt
-> Ereignisfolge
Bin ich da noch auf dem richtigen Dampfer?
Ist diese Liste (aus 2002) noch aktuell mit Versicherungen „Ereignistheorie“
Rechtschutz Union
Auxilia
WGV
Deurag
Neue Rechtschutzversicherung
Medienversicherung
Itzehoher
R+V
D.A.S
Grüße Carolin