Rechtschutzvers Unterschied Formulierung AGB §4.1

Hallo,

ich habe hier im Forum schon einige gute Informationen zum Thema Rechtsschutz und Kausal- und Ereignisfolge bekommen.
Nun kämpfe ich mich durch die AGB´s der Versicherungen und will sicher gehen, dass ich die Formulierung richtig verstanden habe:

…im Schadenersatz-Rechtschutz gemäß §2a mit dem Eintritt des Schadens
-> Kausalfolge

…im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß §2a von dem Schadensereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt
-> Ereignisfolge

Bin ich da noch auf dem richtigen Dampfer?

Ist diese Liste (aus 2002) noch aktuell mit Versicherungen „Ereignistheorie“

Rechtschutz Union
Auxilia
WGV
Deurag
Neue Rechtschutzversicherung
Medienversicherung
Itzehoher
R+V
D.A.S

Grüße Carolin

Hallöchen - ganz habe ich die Frage nicht verstanden.
Also in § 4 der ARB gibt es zwei Regeln
für den Rechtsschutzfall.
Einmal das Schadenereignis - - Tag-Ort und Uhrzeit!
Und dann für den Auslöser-Zeitpunkt - - Veränderung der Rechtslage - eines Rechtsstreites.
Hier z.B. der Fehler bei Vertragsabschluss ist der Schadenfall für den Monate später
beginnenden Rechtsstreites. - -
Hier geht es ja um die Abgrenzung der Vorvertraglichkeit!
Soweit so gut; ich glaube, dass damit aber wohl Ihr Problem noch nicht gelöst ist.
Also - wenn noch Fragen sind; ich bin bereit.Schönen Tag!
Manfred

Hallo!

erst mal DANKE für die schnelle Antwort!

Ich versuche anhand der AGB´s herauszufinden, ob die Versicherung nach der Ereignistherorie oder Kausaltheorie bewertet.

So wie ich die Einträge in diesem Forum verstanden habe, kann ich dies anhand der Formulierung des §4.1 herausfinden.

Oder habe ich da etwas missversanden?

Lg Carolin

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht! Geht es um die Begriffe Kausal und Ereignisfolge?
Es kann zwar jede Versicherung seine eigenen Bedingungen machen, ist jedoch in der Realität nicht so. Man kann die Bedingungen fast Wort wörtlich vergleichen und findet keinen Unterschied.
Gruß
Marcus

Hallo,
ich verstehe die Frage nicht! Geht es um die Begriffe Kausal
und Ereignisfolge?

Hallo,

nochmal:
an welcher Formulierung in den ARBs erkenne ich, dass es Kausal- oder Ereignisfolge ist?

Was Kausal- und Ereignisfolge ist, habe ich verstanden.

-)

Grüßle

Hallo liebe Carolin,

das ist grundsätzlich richtig - aber natürlich gibt es immer ein paar Abweichungen - aber das würde hier den Rahmen sprengen und bereits zu einer Rechtsberatung führen.

LG
Dr.Schamberger

ich habe hier im Forum schon einige gute Informationen zum
Thema Rechtsschutz und Kausal- und Ereignisfolge bekommen.
Nun kämpfe ich mich durch die AGB´s der Versicherungen und
will sicher gehen, dass ich die Formulierung richtig
verstanden habe:

…im Schadenersatz-Rechtschutz gemäß §2a mit dem Eintritt des
Schadens
-> Kausalfolge

…im Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß §2a von dem
Schadensereignis an, das dem Anspruch zugrunde liegt
-> Ereignisfolge

Bin ich da noch auf dem richtigen Dampfer?

Ist diese Liste (aus 2002) noch aktuell mit Versicherungen
„Ereignistheorie“

Rechtschutz Union
Auxilia
WGV
Deurag
Neue Rechtschutzversicherung
Medienversicherung
Itzehoher
R+V
D.A.S

Grüße Carolin

Alles klar!

Vielen Dank trotzdem!

Viele Grüße Carolin

Hallo!

erst mal DANKE für die schnelle Antwort!

Ich versuche anhand der AGB´s herauszufinden, ob die
Versicherung nach der Ereignistherorie oder Kausaltheorie
bewertet.

So wie ich die Einträge in diesem Forum verstanden habe, kann
ich dies anhand der Formulierung des §4.1 herausfinden.

Oder habe ich da etwas missversanden?

Lg Carolin

Nicht missverstanden !!
Manfred