Liebe Sachkundigen,
ich bin Geschädigter bei einem KFZ-Schaden. Nun zickt die generische Versicherung rum und zieht die Regulierung in die Länge. Langsam habe ich die Faxen dicke und erwäge, einen Anwalt zur Wahrung meiner Interessen einzuschalten.
Rechtschutzversicherung besteht, allerdings ist es die gleiche Gesellschaft wie die Haftpflichtversicherung des Gegners/Schädigers!
Was tun? Kann die Versicherung eine Deckungsübernahme der Anwaltskosten ablehnen? Schließlich würde sie ihn ja direkt bezahlen, das er gegen sie Rechtsmitel einlegt!
Für Tipps, Anfregeungen und Antworten bin ich dankbar!
Herzlichen Dank
Andreas
Was tun?
Sich eine Deckungszusage holen und zum Anwalt gehen. Die RS-Abteilung wird kaum in der KFZ-Abteilung nachfragen, ob der Gegener dort versichert ist.
Kann die Versicherung eine Deckungsübernahme der
Anwaltskosten ablehnen?
In bestimmten Fällen kann sie. Aber sie wird nicht deswegen ablehnen, weil sie der Gegner Kunde einer anderen Sparte ist.
Hallo,
warum sollte sie es ablehnen? Hast du deine Beiträge bezahlt? Wartezeit ist bei einem Unfall kein Thema. Nur weil es bei ein und dem Selben Versicherer besteht? Was würden dann Millionen von Allianz Kunden tun?? Du hast deinem Vertrag Bedingungen zugrnde liegen und die bestimmen die Spielregeln. Außerdem, wie Nordlicht schon schreibt, wird die RS Versicherung kaum bei der Kfz Anfragen. Zudem ist es ja eher ein Druckmittel für dich, denn so kommen ja noch mehr Kosten auf sie zu (aber das wird sie auch nicht wirklich beeindrucken). Also, Deckungsanfrage durch dich oder deinen Anwalt (wobei ich eher rate, dass du es machst und dem Anwalt garnichts von einer RS sagst, dann holt der sich nämlich sein Geld von der gegnerischen Kfz.-Versicherung). Viel Spaß
Grüße
Michael
Hi,
gut das Sie die Allianz angesprochen haben sonst wäre es mir gar nicht eingefallen. Die Allianz Rechtsschutz leistet zur Zeit auch für Ihre eigenen Mitarbeiter wegen den geplanten Stellenstreichungen! Is zwar kein schöner Anlass aber irgendwie finde ich es schön ein wenig amüsant!
Theoretisch richtig aber man muss heute nicht mehr „nachfragen“ sondern sowas poppt wahrscheinlich schon bei der Eingabe des Namens in den Rechner auf. Ist wahrscheinlich an den Haaren herbeigezogen, nachweisen kann man sicherlich gar nichts, aber ein flaues Gefühl bleibt natürlich bei Ottonormalverbraucher und diese vermeintliche Erklärung ist nach einer Deckungsabsage schnell herbeigezogen.
Tut jetzt zwar nichts zur Sache aber das Gedönse kann man sich (als Makler) auch schenken und einen reinen Spartenversicherer wählen.
Grüße
H.
Theoretisch richtig aber man muss heute nicht mehr
„nachfragen“ sondern sowas poppt wahrscheinlich schon bei der
Eingabe des Namens in den Rechner auf.
nö, eigentlich nicht. ob der gegner bei der gleichen gesellschaft haftpflichtversichert ist, ist dem rs-schadensachbearbeiter wurst. er richtet sich nach seinem schema f und gut is.
guggst du hier mal was zum thema spartentrennung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spartentrennung
mfg
snake
ja weiß ich doch, kenn ich die Spartentrennung.
So ist zumindest die Theorie.
Der gemeinen Praxis trau ich ich es jedoch wirklich zuweilen zu, von der ihr eigentlich fest vorgeschriebenen Theorie abzuweichen und das sogar manchmal nicht zu knapp.
Grüße
H.