Rechtschutzversicherung

Hallo an alle,
was darf eine „all inclusive“ Rechtschutzversicherung kosten? Soll für die Mutter meiner Freundin mal im Internet recherchieren, weil deren PC nicht mehr will. Nun habe ich bei irgendwas24 Vergleiche gesehen, doch das hilft auch nicht weiter. Was ist denn da alles enthalten? Ich soll nach Haus -d.h. Grundstückversicherung sehen,
einen Hund, dann die kleine Schwester, die nur Müll macht, Autos, Motorräder.

Könnt ihr mir helfen zu helfen?

Danke schon mal
Marie

Hallo Marie,
für unsere Privat-, Berufs-,und Verkehrs-Rechtsshutzversicherung für Nichtselbständige zahle ich 130,- Euro im Jahr; kommt noch Wohnungs- und Grundstücksrecht (bei Eigentum) dazu dann sind es nochmal ca. 32,-Euro im Jahr.
Den Versicherer nenne ich hier nicht, wegen der Werbung. Wenn Du weitere Infos möchtest - Mail genügt.
Gruß Iso.Osi

Hallo,
also nu wirds lustig:::

Versichert sollten sein der:
A) Private Rechtschutzbereich (Fernseher gekauft und soll gewandelt werden, Sozialgerichtsrechtschutz (Arbeitsamt, BG, etc.), Steuerrechtschutz, etc.

B) Verkehrsrechtschutz für Fahrzeuge zu Lande

C) Berufsrechtschutz (Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber!! Krankenkasse, Versicherung, Arbeistamt gehört alles zu PRIVAT)

D) Selbstbewohnte Einfamilienhaus, Eigentzumswohnung oder gemietete Einheit (Streß mit dem Nachbar, etc.)

E) Zusatzpaket als sinnvolle Ergänzung. Strafrechtschutz, etc. Weltweite Deckung auch fürs Internet (Dailer und sowat)

Nicht versichert sind Vorsatztaten oder taten die nur auf Vorsatz begangen worden sein konnten. Erbschaftsvertretungen, Scheidungen, äääh fällt jemand noch was ein??

Preislich hängt es davon ab, ob die eine Selbstbeteiligung haben willst (je Rechtschutzfall z. Bsp. 100 € aus eigener Tasche) oder nicht.

Versichert ist der Versicherungsnehmer, Ehegatte oder Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft lebend. Kinder bis zum Ende Ihrer ersten Ausbildung, bis Sie eine Arbeit auf Dauer annehmen.

Frag mal den Versicherungsdealer deines Vertrauens. Brauch Ihr weitere Infos?? Einfach melden.

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Ergänzung
Hallo Martin,

als Ergänzung zu deinen Ausführungen: auch Scheidung ist absicherbar und die Beratung in Sachen Erbschaft ist üblicherweise auch mitversichert.

Gruß
Marco

hallo Marco,
…und damit es keine Enttäuschung gibt: es soll keine Kausaltheorie-RS sein.
Grüße
Raimund

Hallo,
lass dir mal ein Angebot von der Roland-Rechtsschutzversicherung, Köln über eine Familienrechtschutz zuschicken.
Ich habe diese Versicherung seit 40 Jahren und problemlos meine vielen Rechtsstreitigkeiten aus allen Gebieten finanziert bekommen.
Viele Grüße
Gisa

Hallo Martin,

Ach näää, er wieder mal *grins*

als Ergänzung zu deinen Ausführungen: auch Scheidung ist
absicherbar und die Beratung in Sachen Erbschaft ist
üblicherweise auch mitversichert.

Dann bin ich ja mal gespannt in welchem Rahmen?? Beratungsrechtschutz nach Eintritt oder zahlt die Versicherung den Rechtstreit wenn ich meine Geschwister verklage weil ich zu wenig von meinem Erbteil bekommen habe?? Zahlt die Versicherung meine Scheidung??

Gruß
Martin

Hallo Martin,

die ARAG versichert tatsächlich gegen Scheidung. Versicherte sind beide Partner. Jedoch muss mindestens drei Jahre die Versicherung bestehen und vor Ablauf von drei Jahren darf es zu keinen Trennungsbestrebungen kommen.

So zumindet die Info anlässlich eines anderen Gespräches zu Versicherungen für Haus- und Grundeigentümer im Rahmen einer Gruppenrechtsschutzversicherung, wie sie z.B. Mieter zu wesentlich günstigeren Konditioenn von vielen Versicherungen z.B. ARAG oder ROLAND erhalten, sofern die Verbände Verträge mit den Versicherungen haben.

Gruss Günter

Ach näää, er wieder mal *grins*

als Ergänzung zu deinen Ausführungen: auch Scheidung ist
absicherbar und die Beratung in Sachen Erbschaft ist
üblicherweise auch mitversichert.

Dann bin ich ja mal gespannt in welchem Rahmen??
Beratungsrechtschutz nach Eintritt oder zahlt die Versicherung
den Rechtstreit wenn ich meine Geschwister verklage weil ich
zu wenig von meinem Erbteil bekommen habe?? Zahlt die
Versicherung meine Scheidung??

Gruß
Martin

Hallo @ all,
bei www zu sein zahlt sich eben aus. Vielen dank für die Info über die ARAG u.s.w. Ist Tasache. Für alle die es auch nicht glauben können:
http://www.treffpunkteltern.de/article.php?sid=203
http://www.arag.de/de/

Gruß
Martin

Hallo Martin,

siehst :smile:

und das Thema Erbrecht und Beratung findest du in § 2k jeder ARB geregelt. :smile: Zumindest aber ab 2000er Bedingungswerk.

Gruß
Marco