Rechtschutzversicherung

Hallo,
folgendes Fallbeispiel:

Ein Pärchen, sie schließt eine Rechtschutzversicherung ab, er wird mitversichert. Nach zwei Jahren kündigt die Rechtschutz den Vertrag vorzeitig, wegen § 13 - da beide zu teuer geworden. Also Rausschmiss.
Eine neue Rechtschutz, bei einer anderen Versicherung wird abgeschlossen, jedoch unter der Bedingung, das er diesmal Versicherungsnehmer ist, sie mitversichert wird. Nach drei Jahren werden abermals beide wegen § 13 rausgeschmissen.

Frage:
Wenn beide nochmals das Glück haben, erneut von einer Rechtschutz aufgenommen zu werden, müssen dann die letzten beiden Vorversicherungen angegeben werden oder nur die Letzte. ?
Hat die letzte Versicherung das Recht der neuen Versicherung mitzuteilen, wer die vorletzte Versicherung war und das man dort ebenfalls bereits rausgeschmissen wurde ?

Hat man das Recht zwei einzelne Rechtschutzversicherungen abzuschließen, eine für Sozialrecht und eine woanders für Berufsrecht.?

Vielen Dank im voraus

Birgit

Hallo Birgit,
ich antworte ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Eine neue Rechtschutz, bei einer anderen Versicherung wird
abgeschlossen, jedoch unter der Bedingung, das er diesmal
Versicherungsnehmer ist, sie mitversichert wird. Nach drei
Jahren werden abermals beide wegen § 13 rausgeschmissen.

  • die war wahrscheinlich, in dieser Art, die letzte ReVersicherung.

Frage:
Wenn beide nochmals das Glück haben, erneut von einer
Rechtschutz aufgenommen zu werden, müssen dann die letzten
beiden Vorversicherungen angegeben werden oder nur die Letzte.

  • es reicht die letzte aber siehe unten

Hat die letzte Versicherung das Recht der neuen Versicherung
mitzuteilen, wer die vorletzte Versicherung war und das man
dort ebenfalls bereits rausgeschmissen wurde ?

  • Ob die das Recht haben, weiss ich nicht, aber die Versicherungen arbeiten in vielen Bereichen sehr gut zusammen, „Rausschmisse“ sind von jeder Versicherung erkennbar.Dauernutzer bekommen ein Sternchen.

Hat man das Recht zwei einzelne Rechtschutzversicherungen
abzuschließen, eine für Sozialrecht und eine woanders für
Berufsrecht.?

  • Ist eigentlich nur wegen der Beitragshöhe wichtig, mehr Vericherungen=mehr Beitäge=mehr Prämien. Ein Versicherungspaket ist meistens günstiger, die Menge schreibt keiner vor.
    Ich kann, möchte, nur noch anraten, falls Ihr noch eine R-Versirg. bekommt, mit dieser sehr „sparsam umzugehen“. Kostenverursacher werden rigoros abgelehnt.
    MbG shiny

Hallo zusammen

Frage:
Wenn beide nochmals das Glück haben, erneut von einer
Rechtschutz aufgenommen zu werden, müssen dann die letzten
beiden Vorversicherungen angegeben werden oder nur die Letzte.

  • es reicht die letzte aber siehe unten

Hat die letzte Versicherung das Recht der neuen Versicherung
mitzuteilen, wer die vorletzte Versicherung war und das man
dort ebenfalls bereits rausgeschmissen wurde ?

  • Ob die das Recht haben, weiss ich nicht, aber die
    Versicherungen arbeiten in vielen Bereichen sehr gut zusammen,
    „Rausschmisse“ sind von jeder Versicherung
    erkennbar.Dauernutzer bekommen ein Sternchen.

Außerdem ist die Frage Antragsrelevant. Es wird im Antrag nach allen Vorversicherungen, Schäden und gefragt wer die Vorverträge beendet hat. Bei Falschbeantwortung gilt dies als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.

Hat man das Recht zwei einzelne Rechtschutzversicherungen
abzuschließen, eine für Sozialrecht und eine woanders für
Berufsrecht.?

  • Ist eigentlich nur wegen der Beitragshöhe wichtig, mehr
    Vericherungen=mehr Beitäge=mehr Prämien. Ein
    Versicherungspaket ist meistens günstiger, die Menge schreibt
    keiner vor.

Solche einzelnen Leistungsarten sind m.E. in D nicht versicherbar. D.h. sie werden von den Versicherungen nicht angeboten. Hab jedenfalls noch nix in der Art auf dem Markt gesehen. Außerdem wären Sie dann unverhältnismäßig teuer, da dies auch die risikoträchtigsten Leistungsarten sind.

Gruß SnakeShit