Rechtschutzversicherung

Guten Tag,

ich möchte hier die Frage stellen, ob eine Rechtsschutzversicherung für jemanden der selbstständig ist, einen Sinn macht.

Die Rechtsschutz wurde abgeschlossen sowohl für private als auch für berufliche Fälle, hat aber die zwei Mal (einmal privat, einmal beruflich), die sie in Anspruch genommen werden sollte, nicht gezahlt mit der Begründung, dass genau die Fälle ausgeschlossen sind von der Rechtsschutz.

Wer hat Erfahrungen damit.

Danke und Gruß

Vielleicht schreibst Du uns einmal wofür ihr die Rechtsschutzvers. abgeschlossen habt bzw. mit welchem Hintergedanken. Was wolltet ihr damit abdecken?

Und was wurde genau abgelehnt?

Pauschal zu sagen Sie macht genau für dich/euch sinn oder nicht bringt nichts, da wir nichts genaueres wissen! Eine Aussage kann man also gar nicht treffen - etwas mehr Infos bitte!

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Hallo Sabine

die Frage läßt sich so nicht beantworten. Folgende Punkte sollten vorher geklärt werden.
Welchen Grund gab es eine RS abzuschließen?
Was sollte abgesichert sein und ist das auch so geschehen?
Wann ist die RS abgeschlossen und wann waren die Schadensfälle?
Ist aus dem Versicherungsschein ersichtlich, das die Schadensfälle mit abgedeckt waren oder nicht?
Erst nach genauerer Kenntnis des Sachverhaltes ist eine weitere Auskunft möglich.

Schönen Abend und Gruß

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Hallo,

ich habe jetzt mit meinem Versicherer gesprochen und er hat gesagt, dass eine Rechtsschutz generell keine Dinge des Vertragsrechts abdeckt.

Da stellt sich einfach die Frage, ob sie dann überhaupt Sinn macht, da ja berufliche Angelegenheiten fast immer ein Vertragsrecht betreffen. Und der private Fall war eine Erbschaftsangelegenheit, also auch Vertragsrecht.

Danke für Antworten und herzliche Grüße

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ich habe jetzt mit meinem Versicherer gesprochen und er hat
gesagt, dass eine Rechtsschutz generell keine Dinge des
Vertragsrechts abdeckt.

Diese Aussage ist schlicht falsch. Es gibt zwar eine Menge Ausschlüsse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Rechtsschutzverträge, aber Vertragsrecht ist durchaus versicherbar.

macht, da ja berufliche Angelegenheiten fast immer ein

Ist für Nichtselbstständige versicherbar, für Selbstständige als Arbeitsrechtsschutz versicherbar.

Erbschaftsangelegenheit, also auch Vertragsrecht.

läßt sich mit Einschränkungen versichern.

Fazit: Such Dir einen anderen Versicherer und laß Dich ordentlich beraten.

Erbschaftsangelegenheit, also auch Vertragsrecht.

läßt sich mit Einschränkungen versichern.

bei wem? Haste da mal nen kleinen Tipp??

Hallo,

ich habe jetzt mit meinem Versicherer gesprochen und er hat
gesagt, dass eine Rechtsschutz generell keine Dinge des
Vertragsrechts abdeckt.

Diese Aussage ist schlicht falsch. Es gibt zwar eine Menge
Ausschlüsse in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für
Rechtsschutzverträge, aber Vertragsrecht ist durchaus
versicherbar.

hier nochmal Vorsicht bei den Aussagen.
Hatte mal vor Jahren gehört, dass die DAS den Vertrags-RS für Selbst. noch angeboten hat, das war sehr teuer und ich würde wetten, heute wird das nicht mehr gemacht.

Ansonsten ist es meistens im landwirtschaftl. RS noch mit dabei und im Privatbereich.

macht, da ja berufliche Angelegenheiten fast immer ein

Ist für Nichtselbstständige versicherbar, für Selbstständige
als Arbeitsrechtsschutz versicherbar.

naja, hier geht es um Rechtsstreitigkeiten mit Angestellten (aus Arbeitgebersicht), habe nicht verstanden, dass es darum geht.

Erbschaftsangelegenheit, also auch Vertragsrecht.

läßt sich mit Einschränkungen versichern.

Fazit: Such Dir einen anderen Versicherer und laß Dich
ordentlich beraten.

Ist wieder mal die Kategorie: geht halt net alles zu versichern. Zur Frage der Sinnhaftigkeit: Es ist eine Versicherung, in der versicherte Rechtsstreitigkeiten bezahlt werden. Dies kann sehr wichtig sein. Es gibt aber andere Versicherungen, die im Sinne einer Prioritätensetzung wichtiger sind, wie z.B. die Absicherung der Person, der Haftpflichtrisiken und ggf. des Betriebsvermögens.

Andreas

Hi,

stimmt komplett.
Wir (D.A.S.) hatten den allgemeinen Vertragsrechtsschutz für selbstständige in unserem Portfolio.
Mittlerweile gibt es den nicht mehr, weil er einfach auf alles angewendet werden kann.

Heutzutage gibt es bei uns noch den KVRS (Kraftfahrt-Vertrags-Rechtsschutz). Dieser betrifft alle Verträge, die mit deinem Auto zu tun haben (Kauf, Verkauf, Reparatur, Vermietung, usw).

Eine Erbschaftsstreitigkeit hat jedoch m.E. NIE etwas mti Vertragsrecht zu tun :smile:

Gruß
Jürgen

Hallo Jesch,

hier ein paar Beispiele zum Erbrecht:

Die NRV bietet Beratungsrechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht an.

Bei der Deurag sind Rat oder Auskunft in den gleichen drei Bereichen mitversichert, wenn diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit des Anwalts in Verbindung stehen.

Bei der Auxilia entsprechend wie Deurag, zusätzlich werden die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung (max 8 Sitzungen zu je 180 Euro) übernommen.

Gruß
Jürgen

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