Rechtschutzversicherung

Hallöle habe mal eine Frage:

die ARAG bietet eine RS-Versicherung mit Unterhaltsrechtsschutz an. Das ist nicht billig und hat eine Wartezeit von 1 Jahr. Alles nachvollziehbar. Was ich in den VB nicht finde ist ein Hinweis auf Rechtsschutz bei umgangsrechtlichen Differenzen.

Ich finde lediglich einen Hinweis auf „Scheidungsfolgesachen vor deutschen Familiengerichten“. Wäre ein Rechtsstreit bzgl. des Umgangs mit den eigenen Kindern oder die Abänderungsklage eines bestehenden Umgangs-Titels so eine Scheidungsfolgesache ???

Sorry ich verstehe dieses Klauseldeutsch nicht wirklich, deshalb diese Frage an Euch.

Herzlichen Dank

Ralf

Hallo Ralf

die ARAG bietet eine RS-Versicherung mit
Unterhaltsrechtsschutz an. Das ist nicht billig und hat eine
Wartezeit von 1 Jahr. Alles nachvollziehbar. Was ich in den VB
nicht finde ist ein Hinweis auf Rechtsschutz bei
umgangsrechtlichen Differenzen.

Der Unterhaltsrechtsschutz gem. § 2 m) darf nicht mit dem Rechtsschutz in Ehesachen gem. § 2 l) ARB-ARAG verwechselt werden. Nur letzterer beinhaltet auch Scheidungsfolgesachen und kann auch nur von Noch-Verheirateten abgeschlossen werden.

Ich finde lediglich einen Hinweis auf „Scheidungsfolgesachen
vor deutschen Familiengerichten“. Wäre ein Rechtsstreit bzgl.
des Umgangs mit den eigenen Kindern oder die Abänderungsklage
eines bestehenden Umgangs-Titels so eine Scheidungsfolgesache
???

Nein, Rechtsschutz in Unterhaltssachen gilt nur „für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten …“, also nicht wegen anderer Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung.

Gruß Holger

Hallo Holger,
herzlichen Dank das lese ich jetzt Dank Deiner Unterstützung auch so.

Eine letzte Frage wäre da jetzt noch:

Ich finde lediglich einen Hinweis auf „Scheidungsfolgesachen
vor deutschen Familiengerichten“. Wäre ein Rechtsstreit bzgl.
des Umgangs mit den eigenen Kindern oder die Abänderungsklage
eines bestehenden Umgangs-Titels so eine Scheidungsfolgesache
???

Nein, Rechtsschutz in Unterhaltssachen gilt nur „für die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen wegen gesetzlicher
Unterhaltspflichten …“, also nicht wegen anderer
Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung.

Ja Unterhaltssachen sind nun mal Sachen betr. Unterhalt, das ist mir klar. Meine Frage wäre aber ob ein Streit bzgl. des Umgangsrechts eine „Scheidungsfolgesache“ ist. Die Scheidungsfolgesachen sind ja in §2L zu finden. Unterhaltsachen sind ja wie Du schon schreibst in §2M zu finden.

Dein Hinweis das §2l nur für noch verheiratete abzuschließen ist (das macht Sinn), hatte ich auch nicht gefunden, Danke!

Gruß

Ralf

Hallo Ralf,

Ja Unterhaltssachen sind nun mal Sachen betr. Unterhalt, das
ist mir klar. Meine Frage wäre aber ob ein Streit bzgl. des
Umgangsrechts eine „Scheidungsfolgesache“ ist. Die
Scheidungsfolgesachen sind ja in §2L zu finden.
Unterhaltsachen sind ja wie Du schon schreibst in §2M zu
finden.

Zunächst: Der Rechtsschutz in Ehesachen ist ein gesonderter Baustein, der, wie der Unterhaltsrechtsschutz, gesondert abgeschlossen wird. Für diesen Baustein gilt sogar eine Wartezeit von 3 Jahren (!). Damit ist es in der Regel für Interessenten ziemlich unattraktiv, diesen Baustein mitzuversichern. Wenn die Partnerschaft funktioniert, denkt man nicht daran, sich vielleicht mal scheiden zu lassen, wenn nicht, ist es zu spät, weil man nicht 3 Jahre ohne Änderung der Rechtslage (dazu zählt schon der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung) abwarten wird.
Zur eigentlichen Frage: Scheidungsfolgesachen sind nur Sachen, die unmittelbar im Scheidungsverfahren geregelt werden. Dazu gehört dann auch das Umgangsrecht mit den Kindern. Wird die Frage später noch mal aufgeworfen, ist sie nicht versichert. Diese Info habe ich aus erster Hand von der ARAG abgeholt.

Gruß Holger

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Geniale, ausgiebige Antworten,

Danke!!!

Ralf