Rechtschutzversicherung

Hallo,
mal angenommen, man hat eine Rechtschutzversicherung mit Mieterrechtschutz. Nun hat man ein Problem mit zwei Leuten,
eine Partei, die sich nicht mehr als Vermieter und Eigentümer erklärt und eine andere Partei die meint, sie seien jetzt Vermieter und Eigentümer. Keiner der beiden ist auch nur annährend fähig, entsprechendes nachzuweisen. Bei beiden Parteien geht es letztendlich jedoch um diesselbe Sache, das vermietete Eigentum, die Verantwortung hierfür und die Rechte gegenüber dem Mieter. Beide Parteien sind zusätzlich miteinander verwandt.

Nun möchte der Mieter, da er selbst nicht weiß, wie er damit umgehen soll, zu einem Anwalt gehen und sich in dieser Sache beraten lassen.
Ein Beratungsgespräch wird die Rechtschutzversicherung sicherlich auch genehmigen.

Frage a)
Muss die Rechtschutzversicherung hier dann zwei Fälle bezahlen oder nur einen. ?

Frage b)
Wenn der Versicherte mehrere Beratungen benötigt, aufgrund der Entwicklung des Verlaufes der Sache selbst und wenn es sich vom Grunde her immer um diesselbe Sache handelt, darf man das Ganze dann bei der Versicherung als im Grunde ein Fall berechnen oder mehrere Fälle. ?

Herzlichen Dank

Hallo,

ich habe gerade deine Fragen gelesen…

Also zu Punkt eins, du kannst aufjedenfall einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen auch nur für ein Beratungsgespräch. Aber darauf achten, falls du eine Selbstbeteiligung hast, musst du die natürlich selber übernehmen.
Wie genau die jeweilige Versicherung abrechnet, müsstest du am besten die Versicherung selber fragen, da jede Versicherung andere Bedingungen oder Inhalte hat…

Hoffe das hilft dir bisschen weiter.

Liebe Grüße
Denise

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Vermieter und Eigentümer. Keiner der beiden ist auch nur
annährend fähig, entsprechendes nachzuweisen. Bei beiden

Das ist ganz einfach, ein Blick ins Grundbuch und die Sache ist klar.

gegenüber dem Mieter. Beide Parteien sind zusätzlich
miteinander verwandt.

Das hat in diesem Zusammenhang keinerlei Bewandtnis.

Muss die Rechtschutzversicherung hier dann zwei Fälle bezahlen
oder nur einen. ?

Wieso zwei Fälle ? Ich sehe gar keinen Fall und wenn doch dann nur einen, Mieter gegen Vermieter (wer immer das sein mag).

Ganze dann bei der Versicherung als im Grunde ein Fall
berechnen oder mehrere Fälle. ?

Es ist nur ein Fall. Außerdem zahlen Rechtsschutzversicherung in Mietangelegenheiten in der Regel (Ausnahmen kann ich nicht ausschließen) keine Beratungen, sondern Klagen (und die dazu notwendigen Beratungen). Also beraten lassen ohne klagen zu wollen zahlt die Versicherung nicht (dazu gibt es Verbraucherzentralen und Mietervereine).

Herzlichen Dank

Bütte, bütte

Nordlicht

generell würde ich mal sagen, dass das ja nicht dein Problem ist. Denn die beiden streiten sich ja, ggf. Miete auf ein Treuhänderkonto damit dir kein Mietverzug vorgeworfen werden kann.

Generell gebe ich dir schon recht. Aus einer Sache können schnell zwei werden, aber wir das dein Versicherer behandelt richtet sich nach den Bedigungenm wie schon beschrieben wurde. Schau also einfach mal nach oder frage deinen Agenten/Vermittler/Makler.

Grüße und einen schönen Abend
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

Es ist nur ein Fall. Außerdem zahlen
Rechtsschutzversicherung in Mietangelegenheiten in der Regel
(Ausnahmen kann ich nicht ausschließen) keine Beratungen,
sondern Klagen (und die dazu notwendigen Beratungen). Also
beraten lassen ohne klagen zu wollen zahlt die Versicherung
nicht (dazu gibt es Verbraucherzentralen und Mietervereine).

Das sehe ich etwas anders. Normalerweise ist der Rechtsschutz im Mietrecht nicht auf einen Gerichtsrechtsschutz eingeschränkt. Der Rechtsschutzfall liegt dann vor, wenn eine Partei gegen Rechtspflichten verstoßen hat oder haben soll. Liegt ein konkreter Streit vor, ist das ausreichend, auch für eine reine Beratung. Was nicht geht, ist eine Beratung nach dem Motto „Was wäre, wenn …?“. Das Ziel muss jedoch nicht unbedingt eine Klage sein. Die meisten Streitfälle werden meines Wissens außergerichtlich geregelt, - durchaus mit anwaltlicher Hilfe und Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung.

Gruß Holger

Hallo Holger,

Das sehe ich etwas anders. Normalerweise ist der Rechtsschutz
im Mietrecht nicht auf einen Gerichtsrechtsschutz eingeschränkt.

Das wurde bei uns anders geschult, aber Du hast an meiner vorsichtigen Formulierung gesehen, dass ich nicht unterstellen wollte, dass es bei allen Gesellschaften so ist.

eine reine Beratung. Was nicht geht, ist eine Beratung nach
dem Motto „Was wäre, wenn …?“. Das Ziel muss jedoch nicht

Genau das hatte ich gemeint.

unbedingt eine Klage sein. Die meisten Streitfälle werden
meines Wissens außergerichtlich geregelt, - durchaus mit
anwaltlicher Hilfe und Kostenübernahme durch die
Rechtsschutzversicherung.

… aber mit der Ziesetzung, das Problem zu lösen, notfalls mit Klage.

Gruß

Nordlicht