wir nehmen mal an, ein Mann mit Rechtschutzversicherung zieht zu einer Frau ohne Rechtschutzversicherung.
Nun würde die Frau verklagt werden. Nach dem Beratungsgespräch bei dem RA würde darauf hingewiesen werden, dass das auch eine Rechtschutzversicherung, wenn sie denn bestünde, übernehmen würde.
Das Gespräch mit der Rechtschutzversicherung ergab eine Kostendeckungszusage, aber mit einigen Tagen Verspätung. Sodass der RA darauf hinwies, das diese Zusage nicht ausreicht.
Wie würde man sich in diesem hypothetischen Fall verhalten?
Die Versicherung will den Verhalt prüfen…
wir nehmen mal an, ein Mann mit Rechtschutzversicherung zieht
zu einer Frau ohne Rechtschutzversicherung.
Nehmen wir mal an, Mann hat einen RS-Tarif für Alleinstehende. Oder eher einen für Nichtalleinstehende?
Nun würde die Frau verklagt werden. Nach dem Beratungsgespräch
bei dem RA würde darauf hingewiesen werden, dass das auch eine
Rechtschutzversicherung, wenn sie denn bestünde, übernehmen
würde.
Das Gespräch mit der Rechtschutzversicherung ergab eine
Kostendeckungszusage, aber mit einigen Tagen Verspätung.
Sodass der RA darauf hinwies, das diese Zusage nicht
ausreicht.
Warum reicht dem Anwalt die Deckungszusage nicht? Übernahme welcher Kosten wurde zugesagt? An der Verspätung kanns nicht liegen.
Wie würde man sich in diesem hypothetischen Fall verhalten?
Anwalt fragen, warum ihm die Kostenübernahmeerklärung nicht reicht.
Die Versicherung will den Verhalt prüfen…
Ungewöhnlich, nachdem die Kostenübernahme schon erklärt wurde.
wir nehmen mal an, ein Mann mit Rechtschutzversicherung zieht
zu einer Frau ohne Rechtschutzversicherung.
Nehmen wir mal an, Mann hat einen RS-Tarif für Alleinstehende.
Oder eher einen für Nichtalleinstehende?
Ich glaube, das spielte für die Versicherung keine Rolle. Es war eher der Zeitpunkt, als es gemeldet wurde. Und das deckte sich nicht mit dem Beratungsgespräch.
Nun würde die Frau verklagt werden. Nach dem Beratungsgespräch
bei dem RA würde darauf hingewiesen werden, dass das auch eine
Rechtschutzversicherung, wenn sie denn bestünde, übernehmen
würde.
Das Gespräch mit der Rechtschutzversicherung ergab eine
Kostendeckungszusage, aber mit einigen Tagen Verspätung.
Sodass der RA darauf hinwies, das diese Zusage nicht
ausreicht.
Warum reicht dem Anwalt die Deckungszusage nicht? Übernahme
welcher Kosten wurde zugesagt? An der Verspätung kanns nicht
liegen.
Wie würde man sich in diesem hypothetischen Fall verhalten?
Anwalt fragen, warum ihm die Kostenübernahmeerklärung nicht
reicht.
Die Versicherung will den Verhalt prüfen…
Ungewöhnlich, nachdem die Kostenübernahme schon erklärt wurde.
Ich glaube, das spielte für die Versicherung keine Rolle. Es
war eher der Zeitpunkt, als es gemeldet wurde. Und das deckte
sich nicht mit dem Beratungsgespräch.
Wenn das Beratungsgespräch beim RA und die Meldung des RS-Falles so wie Du schreibst einige Tage auseinanderliegen, dürfte das imho unerheblich sein. Vielmehr ist der genaue Schadentag entscheidend.
Wann war das klagauslösende Ereignis? (Nicht der Eingang der Klage) Unter Umständen schon vor dem Zusammenzug und somit Aufnahme in den bestehenden Vertrag? In diesem Fall würde der Versicherer möglichwereise mit der Begründung vorvertraglich ablehnen.
Da aber bereits eine Zusage gemacht wurde, solltest Du da beim Sachbearbeiter noch mal nachhaken.