Hallo,
nehmen wir mal an:
Herr N (23) wohnt bei seiner Mutter und Stiefvater. Er ist arbeitslos.Kann seine Mutter ihn bei ihrer Rechtschutzver. mit hinein nehmen.
lisa
Hallo,
nehmen wir mal an:
Herr N (23) wohnt bei seiner Mutter und Stiefvater. Er ist arbeitslos.Kann seine Mutter ihn bei ihrer Rechtschutzver. mit hinein nehmen.
lisa
Herr N (23) wohnt bei seiner Mutter und Stiefvater. Er ist
arbeitslos.Kann seine Mutter ihn bei ihrer Rechtschutzver. mit hinein nehmen.
Das hängt von der Gesellschaft ab. Es gibt Gesellschaften, die versichern einkommenslose Kinder mit, wenn sie im selben Haushalt wohnen. Bei anderen endet die Mitversicherung mit Vollendung des 18. Lebensjahres.