Rechtschutzversicherung

Hallo,

beim Kauf eines Hauses - wird überlegt eine Rechtschutzversicherung abzuschliessen.

Was hat man dabei zu beachten? (Bauträger ist inzwischen insolvent. Insolvenzverwalter sichert zu, das Haus fertig stellen zu wollen).

Viele Grüße

hallo,

Was hat man dabei zu beachten?

das bausachen zu 99,9% ausgeschlossen sind

snake

…und daß bereits laufende schadenfälle nicht mehr versichert sind.
und daß es i.a. „wartefristen“ gibt, bis die rsv das erste mal greift.

näheres ist beim jeweiligen versicherer zu erfahren.

saludos, borito

in den allgemeinen Rechtsschutzbedingungen steht folgendes:

Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
in ursächlichem Zusammenhang mit

dem Erwerb oder der Veräußerung eines
-zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes oder
-vom Versicherungsnehmer oder den mitzuversicherten Personen nicht selbst zu nutzenden bzw. genutzten Grundstückes, Gebäudess oder Gebäudeteiles.

der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt.

der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles, das sich im Eigentum oder Besitz des VN befindet oder das dieser zu erwerben oder in Besitz zu nehmen beabsichtigt;

der Finanzierung eines der obengenannten Vorhaben;

Mit anderen Worten, die komplette Bauzeit ist im Rechtsschutz nicht mitversichert.

Beste Grüße!