Rechtschutzversicherung

Hallo,

ich wollte vor kurzem eine Rechtschutzversicherung abschliessen damit ich im Falle eines Falles die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen kann.

Ich bin letztlich bei der Zürich Agripina gelandet, da mir der Vertreter einen universelen Rechtsschutz versprach.
Das bedeutet, dass ich gegen alles abgesichert bin egal ob es fahrlässig oder vorssätzlich geschehen ist.

Leider stimmte das nicht, der Herr wollte nur seine Versicherung loswerden…Naja…

Diese universele Versicherung scheint es nicht zu geben, daher muss ich mich jetzt wohl oder übel ´mit einer „normalen“ abfinden.

Es gibt beim Rechtsschutz ja verschiedene Bereiche „privat Beruf Verkehr“ usw. lohnt es sich diese Bereiche bei einer Versicherung auf einmal abzuschliesen? Oder wäre es nicht sogar besser den Verkehrsrechtsschutz beim ADAC und den privaten bei einer anderen Versicherung abzuschliesen?

Haben die verschiedenen Anbieter wirklich so gravierende Unterschiede, oder sind die prinzipiell alle gleich?
Kennt jemand einen Vergleich oder eine Auflistung aller Versicherungen?

Danke für eure Infos

hallo Alexander,
hättest Du vor dem Abschluss mal ins Archiv gekuckt, hättest Du mit Sicheheit keine Agripina abgeschlossen.
Erst vor kurzem hatten wir das Thema schon mal.
die 3 Versicherungen, die ich empfehle sind

  1. die AUXILIA
  2. die Itzehoer,
  3. die Medienversicherung
    Alle Drei richten sich nach der Ereignistheorie, die großen anderen; DAS, neue RS, Agrippina… haben seit Jahren die Kausaltheorie eingeführt.
    Die nach meiner Meinug (und diverser Tests) beste RS ist einwandfrei die AUXILIA.
    Kannst Du dem Vertreter vors Schienbein pinkeln und nachweisen, dass er Dich falsch informiert hat? Z.B. nicht den Unterschied von Kausal- und Ereignistheorie erklärt hat? Dann hast Du gute Chancen aus dem Vertrag wieder heraus zu kommen.
    Grüße
    Raimund

Ergänzung zu Raimund Brendle:

wenn Du in den neuen Bundesländern wohnst gibt es noch einen Versicherer der neben den „alten Bedingungen“ auch noch einen „DDR-Rabatt“ hat.
Beim ADAC kann mann sicher eine Fahrzeug-RS abschließen. Ob das billiger wird (+ ADAC-Beitrag EUR ??) und was wird mit den Bereichen Privat- und Miet-RS ?

Wichtig bei der Zürich war übrigens sicher ein Nachlaß von 10%
bei 5 Jahresabschluß ??

MfG Siegfried Nikschick

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Hallo Alexander,

grundsätzlich keine Splittung bei der RS-Versicherung.
Eine Privat und Berufsrechtsschutz sollte ausreichen.

Verkehrsrechtsschutz ist ermessenssache, da Du als Fahrzeughalter über eine Pflichtversicherung, die KFZ-Haftpflicht verfügst. Sie ist im Schadenfall auch eine sogenannte passive Rechtsschutzversicherung.

Ihre Aufgabe besteht in der Prüfung der Ursache, der Zahlung des Schadens oder der Ablehnung wegen begründeter Zweifel.

Bei Gericht streitet man sich dann mit Deiner Versicherung und nicht mit Dir.

Wie gesagt. die Private Verkehrsrechtsschutz ist reine Ermessungssache. Achte stets bei Versicherungen auf deren Bedingungen wie Leistungsumfang, Inhalte, Ausschlüsse.

Ein guter Versicherer wäre z. B. die HDI

Guck doch einfach mal bei www.stern.de Versicherungsvergleich.

Gruß
stranger one

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Nicht ganz richtig…
Hallo stranger

grundsätzlich keine Splittung bei der RS-Versicherung.

Das ist richtig: alle RS aus einer Hand.

Eine Privat und Berufsrechtsschutz sollte ausreichen.

Verkehrsrechtsschutz ist ermessenssache, da Du als
Fahrzeughalter über eine Pflichtversicherung, die
KFZ-Haftpflicht verfügst. Sie ist im Schadenfall auch eine
sogenannte passive Rechtsschutzversicherung.

Das ist nicht richtig. In der Theorie schon, nicht in der Praxis.
Die Versicherungen kümmern sich nicht darum, ob du wirklich schuld bist. Wenn die Polizei das meint, festgestellt hat, dann ist das so. Ebenso ist es der Versicherung Jacke wie Hose, ob die gegenrische VS zahlt oder nicht, usw.
eine Verkehrs-RS ist fast noch wichtiger, als die anderen. Ich habe seit 1979 eine VPB-RS. So geschätzt werde ich etwa 80% den Verkehrs-RS verwendet haben.

Ihre Aufgabe besteht in der Prüfung der Ursache, der Zahlung
des Schadens oder der Ablehnung wegen begründeter Zweifel.

Das ist bei jeder Haftpflicht so. Nur reicht das evt. zur Abwehr aus… nicht jedoch zu dem, wozu eine RS gedacht ist: zu seinem Recht zu kommen: ein „Eintreib-RS“. Hier machst Du den Fehler, den die meisten machen: sie verwechseln RS mit Haftpflicht.

Bei Gericht streitet man sich dann mit Deiner Versicherung und
nicht mit Dir.

Bei der Abwehr evtl. … nicht aber wenn Du Ansprüche geltend machen willst. Da bist Du schon auf Dich selbst gestellt.

Wie gesagt. die Private Verkehrsrechtsschutz ist reine
Ermessungssache. Achte stets bei Versicherungen auf deren
Bedingungen wie Leistungsumfang, Inhalte, Ausschlüsse.

Ein guter Versicherer wäre z. B. die HDI

Genau die falsche empfohlen! Volltreffer!

Güße
Raimund

Hallo Raimund,

wieso meinst Du bei HDI genau die falsche?
(Ich bin da nicht beschäftigt! Sollte also keine Werbung sein!)

Aber bisher hatte ich noch keine Probleme mit denen.

Gruß
stranger one

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Hallo Stranger,
wenn ich richtig informiet bin, so entscheidet die HDI RS nach dem Kausalprinzip, eine versichertenunfreundliche Art. Leider haben fast alle (bis auf 5 Gesellschaften) auf diese Kausaltheorie umgestellt.
Ein Makler (also ein Versicherungsvermittler mit Haftung) sollte sich genau überlegen, ob er solche RS angieten soll. Es könnte sein, dass er irgend wann in der Zukunft dafür gerade stehen muss. Doch leider wissen die wenigsten, die RS verkaufen, den Unterschied.
grüße
Raimund