Liebe/-r Experte/-in,
Ich hatte meine Rechtschutzversicherung gekündigt um alle meine Verträge bei einer anderen Vericherung zu bündeln (zum erstmöglichen Termin im August 2010).
Leider ist nun jetzt ein Schadenfall eingetreten. Ich, resp. der beauftrage Anwalt, hat vom Rechtschutzversicherer auch schon eine Deckungszusage (erst außergerichtlich, dann auch gerichtlich) bekommen.
Das Ganze läuft erst einmal über eine Schiedsstelle bei der Landesärztekammer. Habe nun gelesen, dass die Verfahrensdauer im Schnitt 12-13 Monate beträgt, also nach dem Kündigungstermin. Ist dann der Fall noch unter der jetzigen Rechtschutzversicherun abgedeckt.
Ich höre sehr gerne. Besten Dank im Vorraus,
Mit freundlichen Grüßen
Ja. Der Rechtsschutzversicherer zahlt die Rechnung in dessen Vertragslaufzeit der Schaden entstanden ist. Also der gekündigte Vertrag, egal wie lange es sich hinzieht.
Hallo,
falls es Zweifel wegen der Deckung der Rechtsanwaltskosten gibt, kann diese NUR die seinerzeitige Rechtsschutzversicherung verbindlich ausräumen. Ratschläge Dritter sind in dem Fall nicht ganz verlässlich…
Auch wenn Du selbst den Rechtsanwalt honorieren müsstest, ist bei einem echten Schaden aus ärztlicher Behandlung wohl immer eine Beauftragung eines Rechtsanwalts von Vorteil (http://schlichtungsportal.de/schiedsstellen/arzthaft…).
Freundliche Grüße
Carlo