ich habe einige Fragen, deren Antworten ich den FAQ nicht zu entnehmen können glaube.
Hintergrund: Einige Regelungen, die die recycelte Regierung zu treffen droht, könnten mich u.U. empfindlichst treffen (derzeit sieht es nicht so aus). Ich meine, falls diese Dinge beschlossen werden sollten, dagegen aus dem ein oder anderen Grunde erfolgreich gerichtlich vorzugehen können.
Folgende Fragen ergeben sich vor dem Hintergrund, daß ich derzeit noch keine Rechtschutzversicherung habe:
Umfaßt eine handelsübliche RSV Initiativklagen vor Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht? Den Seiten von einigen Versicherungen habe ich das nicht positiv entnehmen können.
Mit den Sperrfristen kenne ich mich nicht recht aus. Wie lange sind die üblicherweise (ich hab was von 6 Monaten im Kopf)? Die FAQ zu dem Thema habe ich zwar gelesen, aber dennoch die Frage: Wenn die Gesetzesänderungen jetzt beschlossen werden und ich jetzt - d.h. kurz oder nach Beschluß des Gesetzes - eine Rechtschutzversicherung abschließe, wird diese dann eine etwaige Klage gegen das betreffende Gesetz bzw. die rechtlichen Folgen draus nach Inkraftsetzung übernehmen (bzw. die potentiellem Kosten aus selbiger)? Was ist, wenn die Folgen sich erst später zeigen, z.B. nach Ablauf der Sperrfrist? Was ist, wenn ich mich erst entschließe, gegen dieses Gesetz zu klagen, wenn die Sperrfrist vorbei ist, die Folgen mich aber schon länger treffen?
Hintergrund: Einige Regelungen, die die recycelte Regierung zu
treffen droht, könnten mich u.U. empfindlichst treffen
(derzeit sieht es nicht so aus). Ich meine, falls diese Dinge
beschlossen werden sollten, dagegen aus dem ein oder anderen
Grunde erfolgreich gerichtlich vorzugehen können.
Folgende Fragen ergeben sich vor dem Hintergrund, daß ich
derzeit noch keine Rechtschutzversicherung habe:
Umfaßt eine handelsübliche RSV Initiativklagen vor
Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht? Den
Seiten von einigen Versicherungen habe ich das nicht positiv
entnehmen können.
Das frage ich lieber mal bei der RS nach (mit dem, was Marco wissen wollte). Gefühlsmäßig würde ich mal sagen: BVG: nein. Steht glaube ich auch irgendwo.
Mit den Sperrfristen kenne ich mich nicht recht aus. Wie
lange sind die üblicherweise (ich hab was von 6 Monaten im
Kopf)? Die FAQ zu dem Thema habe ich zwar gelesen, aber
dennoch die Frage: Wenn die Gesetzesänderungen jetzt
beschlossen werden und ich jetzt - d.h. kurz oder nach
Beschluß des Gesetzes - eine Rechtschutzversicherung
abschließe, wird diese dann eine etwaige Klage gegen das
betreffende Gesetz bzw. die rechtlichen Folgen draus nach
Inkraftsetzung übernehmen (bzw. die potentiellem Kosten aus
selbiger)? Was ist, wenn die Folgen sich erst später zeigen,
z.B. nach Ablauf der Sperrfrist? Was ist, wenn ich mich erst
entschließe, gegen dieses Gesetz zu klagen, wenn die
Sperrfrist vorbei ist, die Folgen mich aber schon länger
treffen?
Die Wartezeit beträgt 3 Monate. Doch Vorsicht: die Versicherungen mit Kausaltheorie können evtl. Probleme machen, wenn der Grund des Rechtsstreites vor Vertragsbeginn liegt.
@ Christian + @ Marco
hallo Christian,
also, hab´ mich schlau gemacht.
Wie ich schon sagte: Karlsruhe ist nicht!
Warterzeit: 3 Monate,
Rechtsfälle nur die, die personenrelevant sind. Soll heißen, dass Du nicht gegen ein Gestz vorgehen kannst. Das würde ein Statthalterprozess für alle Duetschen. Und das hat mit personenbezogenen Versicherungen nichts zu tun.
Wenn Du allerdings gegen einen Bescheid vorgehen willst, der Dir ins haus geflattert ist, so ist das machbar. Aber nicht in Karlsruhe!!
Klar?
Zu Marco,
in Deutschland zählt grundsätzlich BRAGO. Im Ausland die dort landesübliche Bezahlung. Also eine Vereinbarung zu unterschreiben (Stundehonorar 2 Mio €) hätte der Versicherte zu tragen. Bitte auf das „landesübliche“ achten!
Auch klar?
nicht nur die, denn hier liegt doch das Kind schon augenscheinlich im Brunnen.
Gruß
Marco
PS. Wartezeit bedeutet, dass man erst nach einer gewissen Frist die Versicherung frühestens in Anspruch nehmen kann. Regelwartezeit beträgt 3 Monate. Bedeutet also 1.12. Abschluss, früheste Leistung ab dem 1.3.
also hatte ich recht… Die 2 Mio. sind vielleicht was überzogen gewesen, aber bei Rechtsfällen im Ausland werden eben auch nur die landesüblichen Spesen gezahlt.
hallo Marco,
warum sollte mehr bezahlt werden?
Wenn der RA in Ägypten 30 € landesübliches Honorar beanspruchen darf, warum soll er bei mir dann 5.000 € bekommen?
Finde ich voll i.O.
Grüße
Raimund
nicht nur die, denn hier liegt doch das Kind schon
augenscheinlich im Brunnen.
???
Gruß
Marco
PS. Wartezeit bedeutet, dass man erst nach einer gewissen
Frist die Versicherung frühestens in Anspruch nehmen kann.
Regelwartezeit beträgt 3 Monate. Bedeutet also 1.12.
Abschluss, früheste Leistung ab dem 1.3.
hallo Marco,
leider gibt es immer noch Versicherungswillige, die glauben, dass man wartet, „bis das Haus brennt“, um es dann zu versichern.
Eine Versicherung ist kein generöser Gabenverschenker, sondern eine Solidargemeinschaft, in der alle für die wenigen, die es erwischt hat einstehen.
Alles andere wäre diejenigen für dumm ansehen, die jahrelang ihren Beitrag zur Sicherheit leisten und das Glück hatten, umsonst gezahlt zu haben. Eine Ausbeutung der anderen. Genau das gleiche ist Versicherungsbetrug. Dabei wird nicht eine ominöse Kapitalistengemeinschaft geschädigt, sondern die ehrlichen, anderen Versicherten.
Grüße
Raimund