Hallo,
ich habe eine frage bezüglich einer Unfall/Rechtschutzversicherung.
Im Vertrag steht, das 150 € Selbstbeteiligung, je Rechtfall anfallen.
Ist dies so zu verstehen, das auch wenn der Rechtsfall zu meinen Gunsten ausgeht, ich trotzdem die Selbstbeteiligungsgebühren zahlen muss???
Hallo auch,
ja, sobald deine RS leisten muß, wird Sie die 150 € abziehen. Dafür sparst du ja am Beitrag.
Gruß
Martin
hallo Martin,
was soll den die RS bezahlen, wenn man den Fall gewinnt?
ein gewonnener prozess bedeutet für den Verlierer, dass er sämtliche Kosten zu tragen hat. ergo zahlt die Versicherung des Gewinners nichts.
also sind auch keine 150 € fällig.
bei einem Vergleich ist das was anderes. Da zahlt jeder seinen Teil selbst.
Grüße
Raimund
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hallo Martin,
was soll den die RS bezahlen, wenn man den Fall gewinnt?
Ich sag nur „Erste Instanz bei Arbeitsrecht“!! Da zahlt jeder seine Kosten selber. Ansonsten gilt meine Aussage weiterhin, wenn die RS leisten muß wird die SB abgezogen, leitet die Rechtschutz aufgrund des positiven Urteils für den VN nicht, zahlt er natürlich nichts. Hätte vielleicht das ein wenig ausführlicher schreiben sollen. *tschuldigensegrins*
bei einem Vergleich ist das was anderes. Da zahlt jeder seinen
Teil selbst.
Ja aber, es gibt Gesellschaft zu verzichten bei einem vergleich auf die SB wenns damit vom Tisch kommt. *ergänzendgrins*
Viele Grüße aus dem schönen Oelde wünscht
Martin