Guten Tag,
Meine Versicherung wurde mir 2006 gekündigt. Nur einige Monate später stellte sich heraus, daß ich wegen Lärmschwerhörigkeit, die in der versicherungsrechtlichen Zeit lag, aber erst jetzt festgestellt wurde, mit der Berufsgenossenschaft wohl prozessieren muß. Muß diese rückwirkend einspringen?
Im Rahmen der Nachhaftung vielleicht ja, Schaden dort anmelden. Wobei, es könnte in die einfache Verjährungsfrist von 3 Jahren fallen.