Rechtschutzversicherung - § 5 Abs. 3b ARB ?

Hallo,
angenommen, bei dem Rechtsstreik um eine Mietkaution wird von einer Versicherung Versicherungsschutz zugesagt.
Was würde es bedeuten, wenn folgender Satz in der Zusage steht:
„Versicherungsschutz besteht nur für Kosten, wenn und soweit der Versicherungsnehmer in der Hauptsache keinen Erfolg erzielt.“
Würde dieser theoretisch angenommene Sachverhalt dazu führen, dass der Versicherungsnehmer, würde er denn seine Kaution zurück bekommen, auf den ganzen Anwaltskosten etc. sitzen bleibt???
Wenn dies so wäre, würde sich doch jeglicher Sinn einer Rechtschutzversicherung in Luft auflösen :frowning:

Hast du noch nie Barbara Salesch geschaut? :wink:
„Und die Kosten des Verfahrens trägt…“