Hallo,
ich habe anfang der Woche einen Anwalt aufgesucht. Mein Problem mit ihm besprochen und nach Lösungen gesucht. Gleichzeitig hab ich hier im WWW einige Experten gefragt und dabei bemerkt, dass mein RA nix drauf hat! Wenn ich jetzt einem anderen Anwalt aufsuche, wie reagiert dann die Rechtschutzversicherung? Kann es sein, dass sie das nicht akzeptiert? Dass sie die Kosten nicht übernimmt?
Wie gehe ich richtig vor?
Kann mir jemand hier im Forum weiterhelfen?
Danke + Gruß,
Michael
Hallo Michael,
prinzipiell hast Du freie Anwaltswahl. Du kannst auch während eines laufenden Prozesses oder vorprozessual den Anwalt wechseln, so oft Du willst. Nur eine Frage ist entscheidend:
Hat der bisherige Anwalt Gebühren erzeugt, die erstattungsfähig sind?
In der Regel fängt das ja mit dem Beratungsgespräch und dem darauf folgenden ersten Brief des Anwaltes an.
Ich würde jetzt einfach 3 Dinge tun:
- Frag Deinen Anwalt doch mal ganz einfach, " …wie das so mit der Gebührenordnung funktioniert und was er schon berechnet hat …".
- Frag bei Deinem Rechtsschutzversicherer nach, ob das so stimmt. Die haben den aktuellen Schadenfall ja vorliegen und kennen die eingereichten Kostenanträge Deines Anwaltes.
- Gehe zum nächsten Anwalt Deines Vertrauens und schildere ihm ganz offen Deine Situation. Stelle ihm in Aussicht, Deinen Fall und Dich als neuen Mandanten zu bekommen, vorausgesetzt er verzichtet bei seiner Berechnung auf die bereits fälligen Leistungen des ersten Anwaltes.
Hab ich auch schon so gemacht und hat völlig problemlos funktioniert. Musst halt handeln!
Ich hab dann zu meiner Sicherheit auf die Vollmacht unten draufschreiben lassen, dass etwa gezahlte Kosten des ersten Anwaltes berücksichtigt werden.
Gruß Dieter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Michael,
grundsätzlich muß deine RS der Kostenübernahme des zweiten Anwaltes zustimmen. Sie kann die Kosten des ersten übernehmen und wenn die gleichen Kosten beim zweiten anfallen, kann die RS diese von dir zurückverlangen. Anders geht es kaum, es sei denn auf Kulanz. Dazu wende dich als erstes an deine RS.
Sind die differenzen denn so groß gewesen?? Ich meine zwischen www und deinem Anwalt?? Bist du ganz sicher, das www die richtige Antwort war?? Aus meiner eigenen Erfahrung kann ich sagen, das bei www und anderen Foren viel geschrieben wird. Leider oder Gott sei dank, sind unsere Artikel hier nicht bindent. Hab mich selbst schon oft verhauen (gruß an Marco und Raimund) und daher würde ich Vorschlagen mit den Äußerungen zu deinem Anwalt zu gehen und diese mit ihm zu besprechen.
Wie gesagt, erst RS informieren und dann schauen was du machts, sonst zahlste im Endeffekt selber.
Gruß
Martin
Hallo,
ich habe anfang der Woche einen Anwalt aufgesucht. Mein
Problem mit ihm besprochen und nach Lösungen gesucht.
Gleichzeitig hab ich hier im WWW einige Experten gefragt und
dabei bemerkt, dass mein RA nix drauf hat! Wenn ich jetzt
einem anderen Anwalt aufsuche, wie reagiert dann die
Rechtschutzversicherung? Kann es sein, dass sie das nicht
akzeptiert? Dass sie die Kosten nicht übernimmt?
Wie gehe ich richtig vor?
Kann mir jemand hier im Forum weiterhelfen?
Danke + Gruß,
Hallo Michael,
Deine RS-Versicherung muss - da es derzeit wohl nur um die Beratung geht - einem weiteren Anwalt zwar zustimmen, jedoch hat sie hierfür die Kosten nicht zu tragen. Erkundige Dich bei einer anderen Kanzlei und erfrage die Bedingungen zur Übernahme. Man es auch so regeln, dass die neue Kanzlei das Mandat übernimmt und die anteiligen Kosten des früheren Anwaltes von Dir zu tragen sind. Dabei wird Dir jeder Kanzlei bei Anwaltswechsel auch entgegenkommen.
Gruss Günter