Hallo,
Im Allgemeinen werden die Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung in den ARB geregelt. Gängige „Bausteine“ von Rechtsschutzversicherungen sind im Einzelnen: Verkehrs-Rechtsschutz, Fahrer-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, Privat- und Berufsrechtsschutz für Nicht-Selbstständige, Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz und Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz. Je nach abgeschlossenem Vertrag kann die Rechtsschutzversicherung für entsprechende Fälle in Anspruch genommen werden. Die einzelnen Rechtsschutzarten (= Rechtsbereiche wie z.B. Arbeitsrecht oder Strafrecht) werden verbindlich im Vertrag festgehalten, so dass alle anderen Arten von Rechtsfällen aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Es gibt einige Fälle, in welchen kein Anspruch auf Zahlung durch die Rechtsschutzversicherung besteht: Erb- und Familienrecht (lediglich die erste Beratung ist versichert), Hausbau und Immobilienkauf, Widerspruch gegen Schadensersatzansprüche, Streik und Aussperrung, Verfassungsgerichtsprozesse und Prozesse vor internationalen Gerichtshöfen, vorsätzliche Straftaten, Spiel- und Wettverträge, Spekulationsgeschäfte und kollektives Arbeitsrecht sowie selbstständige Tätigkeit bei Tarifen für nicht-Selbständige. usw.
(wdhlg)Der Selbstständige wird von der Versicherung als höheres Risiko eingestuft !
Hier geht es darum, das dieser ein höheres Rechtsempfinden durch seine Selbstständigkeit entwickelt!!
Dadurch wird er zum erhöhterem Risiko für die Versicherung !!!
Dieses ist Anzeigepflichtig !!!
Der bestehende Vertrag ist als Privatperson abgeschlossen !!!
Gruß
Ps: Personen ändern sich täglich ! , ein daraus resultierendes Wort nennt sich Persönlichkeitsentwicklung…
Hallo,
ich gehe auch davon aus , das Ihr seit Eintritt in die
Selbstständigkeit , keinen Versicherungsschutz habt!!!
(ausgangslage ; verheiratet, Er=Versicherungsnehmer, Sie=
mitversicherte Person)
Wie kommt man nur auf solch eine Idee ?
Der abgeschlossene Rechtsschutzvertrag hat weiterhin
Gültigkeit,
allerdings nur für die im Vertrag abgesicherten Risiken.
Für Geschäftswagen bzw. geschäftliche Fahrten besteht kein
Versicherungsschutz mehr.
Durch die Selbstständigkeit (selbst ohne den erweiterten
abzusichernden Bereich) hat sich die PERSON verändert.
Eine Person kann sich nicht verändern !!!
Oder wurde hier eine Geschlechtsumwandlung durchgeführt ???
Soll heißen, die Versicherer schätzen die Selbstständigen auf
ein höheres Risiko ein , da sie ein ausgeprägteres
Rechtsempfinden haben als normale Arbeitnehmer. (Statistisch
mehr Streitfälle)
Meines Erachtens nach ist euer Vertrag schwebend unwirksam.
Auch diese Aussage ist so pauschal, völlig falsch.
Soll heißen, ihr solltet euch unverzüglich mit eurem
Versicherer in Kontakt setzen um diesen Sachverhalt zu klären.
Dies ist die einzig richtige Antwort in diesem Text.
Meiner Meinung nach ist eine Kündigung rückwirkend zum
15.06.10 und Auszahlung der gezahlten Prämien bis dato
möglich.
Nein - dies ist völlig falsch.
(bei Verneinung seitens Versicherer ggf. Beratung bei Anwalt
für Versvertragsgesetz, bzw. Bund der Versicherten oder
Verbraucherzentrale)
Wo liegt hier der Fehler des Rechtsschutzversicherers.
Dort arbeiten keine Hellseher.
Gruß Merger