Hallo,
ich möchte eine Rechtschutzversicherung abschließen, weil ich denke, dass ich sie brauchen werde. Nun stellt sich mir in dem Wust von Angeboten die Frage, was ist eine Deckungssumme ??? Sollte ich eher eine Rechtschutzversicherung mit begrenzter Deckungssumme ( 300.000 Euro)abschließen oder lieber eine etwas teurere Versicherung mit unbegrenzter Deckungssumme wählen ???
Was bitte ist denn nun eine Deckungssumme ??? Ist das die Summe, die ich mit Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten etc… benötige ode rist das die Summe, die ich durch den direkten Schaden verursache ???
Was ratet Ihr mir ??? Brauche ich mit Deckungssumme oder ohne ???
liebe Grüße,
daniela
Hallo Daniela!
Also die Deckungssumme sagt aus bis zu welcher Höhe Dir Kosten erstattet werden (im Rahmen der in den Bedingungen erläuterten Leistungen).
Wenn Du befürchtest, dass Du die Rechtsschutz benötigst solltest Du allerdings prüfen ob bereits ein Streit existiert. Denn dann zahlt keine Vesicherung. Mit anderen Worten: Ein Haus was bereits brennt kann man nicht merh versichern.
Ehestreitigkeiten sind übrigens grundsätzlich ausgeschlossen. Hier wird lediglich ein Beratungsgespräch gezahlt.
Weiterhin gibt es oft Wartezeiten in einigen Rechtsschutzbereichen.
Die Deckungssumme von 300.000 Euro dürfte für nahezu alle Schäden ausreichen. Unbegrenzte Deckungssumme ist aber nicht unbedingt teurer. Vergleiche auch die anderen Leistungen der Rechtsschutz. Und vor allem ist wichtig wie im Schadensfall geleistet wird. Also nicht nur auf den Preis achten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Daniela !
Wenn du einen Schaden verursachst, ist für die Regulierung berechtigter oder die Ablehnung unberechtigter Ansprüche in erster Linie deine Haftpflichtversicherung zuständig.
Eine Rechtsschutzversicherung ersetzt keinen Schaden und zahlt auch keine Geldstrafen, zu denen du evl. verdonnert wirst. Sie übernimmt, sofern Erfolgsaussicht, u.a. Anwalts- Gerichts- und Gutachterkosten. Die Höhe der anfallenden Kosten steht allerdings oft im Zusammenhang mit dem Streitwert. Wenn dir z.B. jemand einen körperlichen Schaden zufügt, durch den du auf Dauer arbeitsunfähig wirst und eine lebenslange Rente bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einklagen willst, kann dies sehr teuer werden. Kampf durch mehrere Instanzen, diverse Gutachten etc. kosten meist viel Geld. Ich empfehle also eher einen Rechtsschutzversicherer mit „unbegrenzter“ Deckungssumme. Vor allem aus Erfahrung heraus einen separaten Rechtsschutzversicherer, der keine anderen Sparten anbietet. Stell dir einfach vor, du hast die Rechtsschutzversicherung bei der Pfefferminzia und dein Prozessgegner hat seine Haftpflichtversicherung zufällig bei genau dieser Gesellschaft. Klar muss die Versicherung dann quasi gegen sich selbst vorgehen; ich halte das jedoch für nicht ganz unproblematisch, um es mal zu umschreiben.
Wichtig sind der Deckungsumfang, da gibt es durchaus Unterschiede zwischen den Gesellschaften. Meist lohnt sich auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Das verringert den Beitrag und rechnet sich, wenn man so ca. drei Jahre ohne Schaden ist.
Für Streitursachen, die bei Antragstellung bereits bestehen, tritt eine Rechtsschutzversicherung nicht ein.
Ich hoffe, dir damit geholfen zu haben.
Viele Grüße
Uwe
Hallo Uwe,
das Schadenszenario, wie von dir beschrieben, sehe ich nicht, da die Rechtsschutz-Schaden-Abteilung per Gesetz autark geführt werden muss.
Daher würde es nichtmal Probleme geben, wenn du gegen den eigenen Versicherer klagst.
Gruß
Marco
Kampf durch mehrere Instanzen,
diverse Gutachten etc. kosten meist viel Geld.
Vergiß aber nicht, daß bei den meisten Versicherern nur zwei Instanzen bezahlt werden
Ich empfehle
also eher einen Rechtsschutzversicherer mit „unbegrenzter“
Deckungssumme.
Ich habe von keinem gedeckten Fall gehört bei dem 300.000 EUR gesprengt worden wären. Und sehr viele VN´s haben noch uralt Versicherungssummen mit 50.000,- oder 100.000,- DM !!! und kommen damit bestens aus. In sofern ist die Deckungssumme IMHO nicht so wichtig.
Vor allem aus Erfahrung heraus einen separaten
Rechtsschutzversicherer, der keine anderen Sparten anbietet.
Großer Käse. 1. Finde mal auf dem deutschen Markt einen solchen Versicherer. 2. Sind Rechtsschutzversicherungen IMMER von dem Mutterkonzern rechtlich unabhängig. D.h. Du kannst z.B. mit der RS gegen Deine Hausratversicherung bei ein und der selben Versicherung klagen. Keine Probleme! (Hab lang genug in RS-Schaden gearbeitet!)
Stell dir einfach vor, du hast die Rechtsschutzversicherung
bei der Pfefferminzia und dein Prozessgegner hat seine
Haftpflichtversicherung zufällig bei genau dieser
Gesellschaft. Klar muss die Versicherung dann quasi gegen sich
selbst vorgehen; ich halte das jedoch für nicht ganz
unproblematisch, um es mal zu umschreiben.
Schau mal wie oft das im KFZ-Bereich vorkommt. Täglich bestimmt 1000 mal bundesweit. und? No Problem.
Wichtig sind der Deckungsumfang, da gibt es durchaus
Unterschiede zwischen den Gesellschaften.
Da hast Du recht. Bedingungen prüfen lohnt sich.
Meist lohnt sich
auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Das verringert
den Beitrag und rechnet sich, wenn man so ca. drei Jahre ohne
Schaden ist.
Muß jeder selbst für sich entscheiden, was einem lieber ist.
SnakeShit