Rechtschutzversicherung - Kündigung

Hallo,
ich war bei einer Rechtschutzversicherung und bin Ende 2003 gekündigt worden, weil ich 3 Mal innerhalb eines Jahres die Versicherung genutzt hatte. Wie auch immer habe ich versucht bei einer anderen Versicherung und habe telefonisch der neuen Versicherung mitgeteilt, daß ich einmal gekündigt wurde, man sagte mir, es tut mir leid, sie werden mich in ihre vErsicherung nicht aufnehmen.
Vor einer Woche war ein Versicherungvermittler bei mir und ich habe es ihm gesagt, daß ich eine Rechtschutzversicherun haben möchte und daß ich einmal gekündigt wurde. Er sagte zu mir, ich bin nicht verpflichtet der neue Versicherung Auskunft über meine alte Versicherung zu geben. Er gabe mir ein Formular und er meinte , daß ich es ausfüllen sollte und die Frage, ob ich bei einer anderen Versicherung war einfach nicht beantworten.
Stimmt es, daß ich keine Auskunft geben muß?
Werde ich später keine Probleme haben, wenn ich die Versicherung in Anspuch nehmen möchte?
Gruß

Mani

Werde ich später keine Probleme haben, wenn ich die
Versicherung in Anspuch nehmen möchte?

Wenn es rauskommt: Ja, dann kann der VR zurücktreten.

Ergibt sich aus § 16 VVG:

(1) Der Versicherungsnehmer hat bei der Schließung des Vertrags alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen. Erheblich sind die Gefahrumstände, die geeignet sind, auf den Entschluß des Versicherers, den Vertrag überhaupt oder zu dem vereinbarten Inhalt abzuschließen, einen Einfluß auszuüben. Ein Umstand, nach welchem der Versicherer ausdrücklich und schriftlich gefragt hat, gilt im Zweifel als erheblich.

(2) Ist dieser Vorschrift zuwider die Anzeige eines erheblichen Umstandes unterblieben, so kann der Versicherer von dem Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn die Anzeige eines erheblichen Umstandes deshalb unterblieben ist, weil sich der Versicherungsnehmer der Kenntnis des Umstandes arglistig entzogen hat.

Fragen nach der genauen Beschaffenheit des „Versicherungsvermittlers“ spare ich mir hier, u.U. wird dessen Wissen dem VR zugerechnet, so daß der es dann quasi doch wußte. Wird aber zu kompliziert.

Ciao, Wotan

Hallo,
du mußt der Versicherung das mitteilen, denn die bekommen es raus, die gleichen inzwischen solche Daten aus und würden es dann wissen.

Über deinen Vermittler sollten wir nicht reden, wäre jedes Wort zuviel.

Gruß Anno

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Hallo,
der Vermittler sollte seinen Job besser gestern aufgeben. So macht er sich keine Freunde bei seinen Kunden. Spielen Sie immer mit offenen Karten. So macht der Abschluß Ihrer Versicherung keinen Sinn.
Viele Grüße
Oliver

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