Rechtschutzversicherung Kündigung

Guten Tag.
Können Sie mir bitte weiterhelfen?

Mir wurde meine Rechtschutzversicherung seitens
des Versicherers fristgerecht gekündigt.
Hatte einen Jahresvertrag.
Vertrag lief seit 5 Jahren.
Begründung: Ich hätte in den lezten 5 Jahre zu viele
Schäden. (privat,beruf)
Kündigung läuft zum Dez. 2012!

Frage:
-Kann ich die Versicherung bis Dez. 2012 in Anspruch nehmen sollte ich erneut diese benötigen?
-Wann kann/sollte ich eine neue abschliessen? Es gibt ja hier sicher Wartezeiten zu erfüllen?
-Muß ich einen Art Aufpreis zahlen für eine neue Versicherung wg. Kündigung seites des Versicherers?

Danke
tom

hallo Tom,

grundsätzlich eine Erklärung: nach einem Schaden können beide Parteien den Vertrag kündigen. Da die Margen der Versicherer immer kleiner werden, sind die daher sehr sensibel und versuchen sich von „schlechten Risiken“ zu trennen. Das Geschieht über alle Sparten und Brachen und auch öfter, wenn man nur einen oder wenige Verträge bei einer Gesellschaft hat.
Nun zu den Fragen:

  • Die Versicherung kann bis zum letzten Tag der Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden.
  • Die neue Versicherung kann/sollte im direkten Anschluß versichert werden. Wenn dort die Vorversicherung (und die Kündigung durch die Versicherung!) angegeben wurde, dann entfällt auch die Wartezeit. Hier etwas zu verheimlichen kommt immer raus und bringt daher nix.
  • Einen Zuschlag kann der jeweilige Versicherer dann wählen, wie er es für richtig hält. Hier gibt es keine Regel oder Annahmezwang. Kann also auch sein, dass bestimmte Versicherer einer Annahme nicht zustimmen bzw. erst gar kein Angebot abgeben.

Wenn noch Fragen sind: siber.de
LG
Ingo Sibert

hallo Tom,

grundsätzlich eine Erklärung: nach einem Schaden können beide Parteien den Vertrag kündigen. Da die Margen der Versicherer immer kleiner werden, sind die daher sehr sensibel und versuchen sich von „schlechten Risiken“ zu trennen. Das Geschieht über alle Sparten und Brachen und auch öfter, wenn man nur einen oder wenige Verträge bei einer Gesellschaft hat.
Nun zu den Fragen:

  • Die Versicherung kann bis zum letzten Tag der Versicherungsdauer in Anspruch genommen werden.
  • Die neue Versicherung kann/sollte im direkten Anschluß versichert werden. Wenn dort die Vorversicherung (und die Kündigung durch die Versicherung!) angegeben wurde, dann entfällt auch die Wartezeit. Hier etwas zu verheimlichen kommt immer raus und bringt daher nix.
  • Einen Zuschlag kann der jeweilige Versicherer dann wählen, wie er es für richtig hält. Hier gibt es keine Regel oder Annahmezwang. Kann also auch sein, dass bestimmte Versicherer einer Annahme nicht zustimmen bzw. erst gar kein Angebot abgeben.

Wenn noch Fragen sind: sibert.de
LG
Ingo Sibert

Hallo Tom!
Normalerweise kann man eine gekündigte Versicherung bis zum letzten Tag in Anspruch nehmen, sollte man sie benötigen.
Wegen des Abschlusses einer neuen Versicherung muss nicht gewartet werden und es gibt auch keine Wartezeiten, wenn die Versicherungen nahtlos ineinander übergehen.
Es kann jedoch durchaus sein, dass eine neue Versicherungsgesellschaft nur mit einer deutlich höheren Selbstbeteiligung einen Schutz anbieten wird, da in den Anträgen nach Schäden innerhalb der vergangenen Jahre gefragt wird.
Ich hoffe ich konnte damit helfen.
Liebe Grüße