Hallo zusammen,
eine Frage zur Rechtschutzversicherung: Hat der Versicherer die Möglichkeit, einem die Versicherung zu kündigen, bevor alle Rechtsmittel in einer Sache ausgeschöpft sind? D.h. Kündigung nach der ersten Instanz, vor einer möglichen Berufung?
Oder zählt das zu einem Verfahren, während dessen man immer noch den Versicherungsschutz genießt?
Viele Grüße