Rechtschutzversicherung: Kündigung möglich?

Hallo zusammen,

eine Frage zur Rechtschutzversicherung: Hat der Versicherer die Möglichkeit, einem die Versicherung zu kündigen, bevor alle Rechtsmittel in einer Sache ausgeschöpft sind? D.h. Kündigung nach der ersten Instanz, vor einer möglichen Berufung?

Oder zählt das zu einem Verfahren, während dessen man immer noch den Versicherungsschutz genießt?

Viele Grüße

Es gibt hier eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.D.H. die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren nach 3 Jahren.Hat die Versicherung gekündigt so beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Kostentragung mit Schluss des Kalenderjahres in dem der Anspruch auf Bestätigung des Rechtschutzes entstanden ist.
Oder hat der Versicherer den Rechtschutz auch abgelehnt?

Gruß
Gaby

Hallo Gaby,
vielen Dank. Es geht nicht um einen konkreten Fall, nur eine allgemeine Frage: Ich hatte die Befürchtung, daß der Versicherer den Rechtsschutz kündigen könnte, bevor Berufung eingelegt werden konnte; dann wäre die Versicherung ziemlich witzlos.
Aber so wie Du schreibst, ist das wohl nicht so. Es gehört ja zum gleichen Schaden, der auf jeden Fall in die Versicherungszeit fallen würde (vor der Kündigung). Länger als drei Jahre ziehen sich die Verfahren hoffentlich nicht …

Viele Grüße