Rechtschutzversicherung -Kündigung

Hi,

meine Rechtschutzversicherung hat mir die Kündigung angedroht, wenn ich nicht den Mietrechtschutz aus dem Vertrag nehme. Seit 1999 wurde dieser Rechtschutz von mir 5 mal benötigt, es ging jedoch immer um den gleichen Fall (ist noch nicht beendet).

Da ich ausziehen werde und meinen Vermieter kenne, ist diese Versicherung für mich sehr wichtig.

Was soll ich nun machen?

Conny

siehe e mail owt
gruß anno

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Auch Hi,
zu wann soll die Kündigung ausgesprochen werden? Kann eine Selbstbetteiligung vereinbart werden? Sind die anderen Risiken (Privat, Beruf, Verkehr) belastungsfrei? Sind diese 5 Schäden verschiedene Streitpunkte oder haben alle den selben Ursprung (Streit um die Abrechnung aus 1999)?

Auch wenn es dich schmerzt, die Versicherung hat nach Ablauf der Vertragszeit (nach Schadenregulierung) das Recht, sich vom Kunden zutrennen. Dies ist eine gängie Praxis für Verträge, die sehr schadenbehaftet (differenziert wird im allgemeinen nach Umfanf und Art der Schäden) sind und wo kein weiteres Ausgleichsgeschäft (Hausrat, Auto, Unfall, etc.) besteht.

Die Problematik wird dann enstehen, wenn du einen neuen Vertrag bei einer anderen Gesellschaft abschließen willst. Die Fragen genau nach Vorverträgen und ob diese auch Schäden aufwiesen.

Ich würde versuchen, mich mit der Gesellschaft auf eine Selbstbeteiligung zu einigen oder entsprechende Versicherungen dahin verlagern.

Viele Grüße

Martin