Folgender Fiktiver Fall:
Familie X hat eine Rechtschutz Versicheung die auch mietrechtschutzversicherung beinhaltet die seit 29.08.09 besteht.
In der Wohnung wohnt die Familie X seit 2006.
Da es schon früher mit dem Vermieter Probleme gab bat Fam.X um Hilfe des Anwalts und der Versicherung(die die kosten im Übrigen NICHT übernahm)wegen wohnungs mängels.Die Sache wurde aber nicht gerichtlich verhandelt sondern, verlief im Sand.
Nun fast 1 jahr später wird die Familie X aus der Wohnung rausgeklagt.
Familie X ging wieder zum Anwalt und bat um hilfe ganeu so wie die Versicherung auch(Anwalt schickte die klage an Versicherung und bat um deckungkarte)
Daraufhin hat die Versicherung geantwortet da Damals wurde die wartezeit nicht einbehalten worden warund damals es verneint wurde,(was aber jetzt mit der Klage nicht zu tun hat)
Und nun mehr handelt es sich um bereits 2006 angebliche zahlungsrückstände(kann der Anwalt selbst nicht finden)und das die versicherung erst seit 29.08.2009 besteht.
Familie X, versteht zwar das damals die fristen nicht korrekt waren also die 3 monate(haben 4 tagen gefehlt), aber es handelt sich um eine ganz andere angelegenheit und die Versicherung kann doch nicht behaupten das irgendeine zahlungen fehlen würden, also rückstände vom jahr 2006 auf die sich in der Klage Vermieter bruft wenn selbst der Anwalt der Familie X keine rückstände feststellen kann.
Müsste die Versicherung in diesem Fall nicht bei der Klage helfen???
Hallo,
erstmal ist alles korrekt. Die Vers. beruft sich auf den Mietrückstand v. 2006 und da bestand noch keine Rechtschutzvers.
Es gilt immer, wann ist der Grund der Klage erstmals aufgetreten.
Das dies ggf. nicht stimmt, kann nur das Gericht entscheiden.
Daher werden erstmal keine Kosten übernommen. Stellt sich im Nachinein raus, der Rechtschutzfall ist nach der Wartezeit eingetreten, dann werden ggf. die Kosten übernommen.
VG, René
So weit so gut.
An Hand der beigefügten Anlagen bei der Klage schrift ist ersichtlich das KEINE rückstände im Jahre 2006(da die Famile erst im dezember 2006 in die wohnung einzog)sowie 2007 bestehen.Miete würde immer gezahlt.
Durch die mängel der wohnung wurde vom Anwalt die Miete gekürzt.
Das ist 1 Jahr her.Erst in diesem monat wurde erst die Heizungsanlage neu gemacht aber weitere mängel bestehen immer noch.Deswegen wird die Miete immer noch gemindert aber nicht miehr sehr hoch.
Kann es möglich sein das die Kläger sich dann aus diesen Mietminderungen diese rückstände hervorheben?
Und bezüglich der Versicherung die prüfen es doch eh immer so dolle wie mann „zu hören spüren bekommt“ da müsste es deren auffallen das in diesen 2 jahren Keine rückstände vorhanden sind.
mfg Kresse
Hallo,
dann rechne mal:
Das ist 1 Jahr her.
ERGO = September 2009 minus 3 Monate (wg. Wartezeit)
wäre dann Juni/Juli wo der Vertrag hätte beginnen müssen.
Da Beginn im August dürfte der Fall frühestens Ende Oktober das erste Mal auftreten. War er aber nicht.
Und wahrscheinlich sieht die RS-Gesellschaft in dem ganzen (Mietminderung, Kündigung) einen Zusammenhang.
VG, René